Guten Tag, folgendes Szenario liegt vor: eine Mietwohnung wurde von einem nicht verheirateten Pärchen angemietet und beide stehen im Mietvertrag. Die Mietkaution wurde von der Frau eingebracht und durch den Vermieter auf ihren Namen auf ein „Kautionssparbuch“ eingezahlt. Die Frau ist ausgezogen, nachdem sie mit Frist von 3 Monaten gekündigt hat. Der Vermieter hat die Kündigung bestätigt. Ebenfalls hat er die alleinige Auszahlung der Kaution an die Frau mit Unterschrift bestätigt. Jetzt weigert er sich jedoch, die Kaution auszuzahlen. Begründung des Vermieters: „Ihr Freund wohnt ja noch in der Whg und erst wen er auszieht gibt es die Kaution“ Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Darf er das?
Vielen Dank Drey
Hallo,:
Guten Tag, folgendes Szenario liegt vor: eine Mietwohnung
wurde von einem nicht verheirateten Pärchen angemietet und
beide stehen im Mietvertrag. Die Mietkaution wurde von der
Frau eingebracht und durch den Vermieter auf ihren Namen auf
ein „Kautionssparbuch“ eingezahlt. Die Frau ist ausgezogen,
nachdem sie mit Frist von 3 Monaten gekündigt hat. Der
Vermieter hat die Kündigung bestätigt. Ebenfalls hat er die
alleinige Auszahlung der Kaution an die Frau mit Unterschrift
bestätigt. Jetzt weigert er sich jedoch, die Kaution
auszuzahlen. Begründung des Vermieters: „Ihr Freund wohnt ja
noch in der Whg und erst wen er auszieht gibt es die Kaution“
Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Darf er das?
Lt: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mehrere-mieter.html (Auszahlung der Kaution) muß sich die Frau mit ihrem Mitmieter auseinandersetzen, der VM muß die Kaution nicht an den ausziehenden Mieter auszahlen.
Gruß
Maja
Lt: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mehrere-mieter.html
(Auszahlung der Kaution) muß sich die Frau mit ihrem Mitmieter
auseinandersetzen, der VM muß die Kaution nicht an den
ausziehenden Mieter auszahlen.Gruß
Maja
Danke