Mietkaution auf Garten und Parkplatz rechtens?

Hallo,

Mietvertrag besagt 2 Kaltmieten Kaution. Okay. Normal, kein Problem. Mit angemietet sind ein Parkplatz und ein Garten (ca. 20 m² OHNE Wasseranschluss)- monatliche Kosten: 45 €. Die Kaution (s.o.) wurde beglichen … Nun möchte die Vermieterin auch noch Kautionen auf den Parkplatz und den Garten. Insgesamt 90 €. Ist DAS rechtens? Man kann es sich nicht vorstellen. Im Vertrag steht auch nix derartiges…

Weiß jemand Rat? Danke.

Hallo,

wenn die Whg. nicht zusammen mit Garten+Parkplatz vermietet wurden, sondern getrennt, dann theoretisch ja.

Wenn aber im Vertrag nichts von einer Kaution für diese beiden Dinge steht (und auch mündlich nicht vereinbart wurde), kann auch hierfür nachträglich keine Kaution erhoben werden.

Gruß
Christian (IANAL)

Recht haben ist die eine Seite. Das Recht durchsetzen die andere. Für 90€ schon gleich von Anfang an das Mietverhältnis belasten …

vnA

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Das Mietverhältnis soll nicht belastet werden. Man wundert sich bloß, ob das so alles okay sein kann.

Wie gesagt: Die Kaltmiete wurde als einzelner Punkt aufgelistet, anschl. der Parkplatz und danach der Garten.

Gefordert wurden 2 Kaltmieten Kaution.

Hallo,

die Rechtslage hatte ich ja schon genannt: es darf einzeln aufgeführt werden, allerdings muß die Kaution natürlich auch im Vertrag benannt werden. Nachträgliches „Hineinschummeln“ von Kosten in den Vertrag gibt es - eigentlich - nicht.

vnA sagt aber schon zu Recht: wegen 90,- EUR sollte man keinen Streit vom Zaun brechen, sondern, im Gegenteil, sich freuen, daß der VM nur 2 Monatsmieten Kaution verlangt hat, denn laut Gesetz hätte er auch 3 MM verlangen können.

Gruß
Christian

Nun ja, „keinen Streit vom Zaun brechen“: das gleiche gilt für den Vermieter. Er hat ja ganz offensichtlich „den Streit vom Zaun gebrochen“ indem er jetzt Forderungen stellt die unberechtigt sind. Das sollte man ihm ein für alle mal und zar klipp und klar machen. Man darf sich als Mieter nicht zum Spielball einer Willkür von ungerechtfertigten Forderungen degradieren lassen!

Stand der Dinge: es wird erstmal unter Vorbehalt gezahlt … des lieben Friedens Willen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird drauf angesprochen.