Mietkaution/Auszug beim Vermieterwechsel

Hallo zusammen,
vielen Dank im Voraus für die Hilfe. Folgende Problematik: Mieter zieht in einem Monat aus der Mietwohnung aus. Vor ca. 2 Monaten hat einen Eigentümerwechsel stattgefunden. D.h. die Wohnung ist ordnungsgemäß gekündigt worden und die Abgabe der Wohnung wird von dem neuen Vermieter übernommen. Also der Mieter zieht in 4 Wochen aus und der neue Vermieter verlangt von ihm, dass er die 3 monatliche Kaution, die der Mieter für den alten Vermieter hinterlegt hat, auf seinen Namen überträgt. Im Grunde genommen ist das kein Problem. Der neue Vermieter hält sich aber nicht an die Absprachen, die vor 3 Jahren zwischen Mieter und dem alten Vermieter getroffen wurden. D.h. neuer Vermieter - neue Regeln. Die Wohnung wurde vor 3 Jahren bei dem Einzug gestrichen. Schriftlich gehalten wurde das mit dem alten Vermieter nicht, nur mündlich. Jetzt beharrt der neue Vermieter nur auf den Vertrag, den Rest interessiert ihn nicht. Also die Frage an euch:

  • Muss man die Kaution auf den Namen des neuen
    Vermieters übertragen?
  • Soll der Mieter bei dem Auszug streichen, wenn beim Einzug gestrichen worden ist und das nur mündlich mit dem alten Vermieter abgesprochen wurde?

Danke!!!

Hallo frageichmal,
zu Deiner Frage „Soll der Mieter bei dem Auszug streichen,wenn beim Einzug gestrichen worden ist“
die Antwort darauf findest Du im Mietrecht - vor ein paar Jahren wurde die starre Fristenregelung zur Renovierung beim Auszug für ungültig erklärt. Doch vergewissere Dich selbst www.pro-wohnen.de/Mietrecht
Hoffe ich konnte helfen?? opaljäger

Danke für den Link! Und sieht es mit der Kaution aus? Muss man für 4 Wochen diese übertragen?
danke und lg

Hallo,

vor ein paar Jahren wurde die starre Fristenregelung zur
Renovierung beim Auszug für ungültig erklärt.

Das ist richtig. Das war auch schon vor drei Jahren so.

Doch vergewissere Dich selbst

Auch das ist richtig. Und zwar durch Lesen des Mietvertrages. Eine Klausel, in der auf die zustandabhängige Renovierung abgestellt wird, ist selbstverständlich gültig.

Da wir weder den Inhalt des Mietvertrages des UP noch den Zustand seiner Wohnung kennen, lässt sich eine pauschale Antwort genau nicht geben.

Gruß, Heiko