Liebe/-r Experte/-in,
unsere Mietkaution wurde bei der Bank in einem Verpfändungskonto festgeschrieben mit allen dazu erforderlichen Papieren. Ein ganzes Jahr später erfuhren wir, dass keine Kautionsklausel vermerkt war auf der Bank, weil der inzwischen verstorbene Mann der Vermieterin mit auf dem Dokument stand, aber nicht unterschrieben hatte.
Wir wechseln daraufhin die Bank - mit der Vermieterin ist alles geklärt, der Betrag ordentlich festgeschrieben.
Aber die alte Kaution bekommen wir nicht von der alten Bank zurück, ohne eine Freigabeerklärung der Vermieterin sowie einer Sterbeurkunde des Mannes.
Müssen wir diese Dokumente vorlegen, ist das rechtens oder können wir hier gegen die Bank vorgehen und den Betrag ausgezahlt bekommen? Immerhin hat die Bank den Fehler gemacht, nicht wir.
Über Antworten würde ich mich freuen! Vielen Dank im Voraus,
Mit freundlichen Grüßen,
Catharina Goebel