Mietkaution - Bankwechsel

Liebe/-r Experte/-in,

unsere Mietkaution wurde bei der Bank in einem Verpfändungskonto festgeschrieben mit allen dazu erforderlichen Papieren. Ein ganzes Jahr später erfuhren wir, dass keine Kautionsklausel vermerkt war auf der Bank, weil der inzwischen verstorbene Mann der Vermieterin mit auf dem Dokument stand, aber nicht unterschrieben hatte.
Wir wechseln daraufhin die Bank - mit der Vermieterin ist alles geklärt, der Betrag ordentlich festgeschrieben.
Aber die alte Kaution bekommen wir nicht von der alten Bank zurück, ohne eine Freigabeerklärung der Vermieterin sowie einer Sterbeurkunde des Mannes.
Müssen wir diese Dokumente vorlegen, ist das rechtens oder können wir hier gegen die Bank vorgehen und den Betrag ausgezahlt bekommen? Immerhin hat die Bank den Fehler gemacht, nicht wir.
Über Antworten würde ich mich freuen! Vielen Dank im Voraus,

Mit freundlichen Grüßen,
Catharina Goebel

Ich kann Ihren Ärger verstehen und Ihren Wunsch, die Bank zu maßregeln.

Abgesehen davon, daß Sie weiteren Zeitverlust und evt. Geld für einen Anwalt einsetzen müßten und ohnedies die Geschäftsverbindung mit der Bank abbrechen wollen, empfehle ich den schnellen Abschied.

Wenn die Frau des ehemaligen Vermieters keine sachlichen Einwände gegen die Freigabe der Kaution hat und bereit ist, Ihnen bzw. der Bank die Kopie der Sterbeurkunde auszuhändigen verlieren Sie keine Zeit und lassen Sie sich die Mietkaution auszahlen.

Falls Sie das Mietverhältnis bei der Frau / Erbin des verstorbenen Vermieters fortsetzen oder wo anders ein neues Mietverhältnis beginnen, können Sie im Einverständnis mit dem Vermieter eine andere Anlageform mit höherer Verzinsung wählen als die verpfändete Barkaution auf dem Sparbuch mit dürftigen - im Regelfall nicht mal die Inflationsrate deckenden 0,0% bis max. + 0,5% - mehr sind Banken nach unserer Übersicht nicht bereit, zu bezahlen.

sorry, wenn auch spät - so hoffe ich es hat sich für euch bereits geklärt - ich kann leider nicht weiterhelfen.
viel glück! und erfolg, mit gluaben an das (funktionieren des) rechtssystem