Mietkaution bei Eigentümerwechsel

es geht um das Thema wie sicher die Mietkaution ist.

So weit ich bisher ermitteln konnte, muss ein Mieter sich selber darum kümmern, dass die Mietekaution ordnungsgemäß angelegt wird:
http://www.verbraucherrunde.de/bgh-mietkaution-in-de…
bzw.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Auf der anderen Seite ist jedoch der neue Vermieter auch dazu
verpflichtet:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__566a.html

Das Verwirrt natürlich ein wenig und klingt etwas widersprüchlich.

Somit müßte ein Mieter
1.) vom (neuen) Vermieter den Nachweis verlangen, dass die Kaution
ordnungsgemäß angelegt ist.
Sollte dieser dem nicht nach kommen, oder im schlechtesten Fall hat er die Kaution nicht vom Vorbesitzer erhalten:
2.) Könnte er die Miete in Höhe der Kaution kürzen

Pech hat er jedoch wenn der Vermieter Insolvent ist, dann kann er die Miete nicht mehr kürzen.

Sind diese Einschätzungen richtig? Oder gibt es da noch weitere Gesetze die man betrachten muss?

siehe folgenden Beitrag:

http://www.forium.de/redaktion/erstattung-der-mietka…

mfg jacky

Das ist ja ein weiteres Puzzelstück bei dieser Fragestellung.
Wenn ich Mieter wäre, würde ich bei den Infos ja pauschal halbjährlich einen Nachweis von meinem Vermieter fordern. Serienbrief sei dank…
Klingt sehr verworren.
Kein wunder dass, eine Unvermietete Wohnung einen erheblichen Mehrwert hat beim ankaufen.

Ich stelle mir gerade vor wie ein Vermieter, der eine Haus kauft versucht die Sachlage bei Mietern die schon 40 Jahre dort wohnen herauszubekommen gedenkt…

Danke für diesen weiteren Link

naja, ich würd sagen, dass der neue Eigentümer vom alten die Mietkautionen einfordern muss wie z.b. bei einer Investition bei Mehrfamilienhäusern…
Alte Eigentümer darf dies nicht verweigern. Falls er das doch tut, muss neue Eigentümer den Mietern beweisen, dass er die Kaution nie gesehen hat. Und das kann er locker mit z.b. laufenden gerichtlichen Mahnbescheiden beweisen. Und jetzt mal ehrlich…welcher Invester oder neuer Eigentümer würde kein gerichtliches Mahnverfahren anstreben?..

LG Jacky

naja, ich würd sagen, dass der neue Eigentümer vom alten die
Mietkautionen einfordern muss wie z.b. bei einer Investition
bei Mehrfamilienhäusern…

Tja ob er muß oder müßte ist mir nicht ganz klar.

Alte Eigentümer darf dies nicht verweigern. Falls er das doch
tut, muss neue Eigentümer den Mietern beweisen, dass er die
Kaution nie gesehen hat.

i.A. ist es ja schlecht beweisbar etwas nicht gesehen zu haben :wink:

Und jetzt mal
ehrlich…welcher Invester oder neuer Eigentümer würde kein
gerichtliches Mahnverfahren anstreben?..

Ich gehe da auch nicht von Profis aus, sondern von Eigentümer, die alles selber machen und von nichts ne Ahnung haben. Und nicht wissen, dass Eigentum auch verpflichtet.

naja, ich würd sagen, dass der neue Eigentümer vom alten die
Mietkautionen einfordern muss wie z.b. bei einer Investition
bei Mehrfamilienhäusern…

Tja ob er muß oder müßte ist mir nicht ganz klar.

Mir aber…Der neue Eigentümer hat auf jeden Fall das Recht von diesem die Kaution einzufordern…siehe hierzu den Link, in meinem ersten Beitrag.

Alte Eigentümer darf dies nicht verweigern. Falls er das doch
tut, muss neue Eigentümer den Mietern beweisen, dass er die
Kaution nie gesehen hat.

i.A. ist es ja schlecht beweisbar etwas nicht gesehen zu haben
:wink:

Hmm schon, da gebe ich dir Recht. Aber welcher neue Eigentümer würde sich das Gefallen lassen und nicht auf die Mietsicherheit seines Mieters bestehen…Jeder würde da doch den Rechtsweg gehen und den alten Vermieter verklagen…
Außerdem…Kontoauszüge sind ein Beweis genug, dass das Geld nieee geflossen ist.
Oder als Beweis würde doch auch eine Bankauskunft, bei der Bank, die die Mieterkaution auf nem Sparbuch hat reichen. Diese kann dann
auch beweisen, dass es nie zu einer Vermieternamensänderung kam…

Und jetzt mal
ehrlich…welcher Invester oder neuer Eigentümer würde kein
gerichtliches Mahnverfahren anstreben?..

Ich gehe da auch nicht von Profis aus, sondern von Eigentümer,
die alles selber machen und von nichts ne Ahnung haben. Und
nicht wissen, dass Eigentum auch verpflichtet.

Hmm, ich gehe davon aus, dass JEDER weiß, wie er über das gerichtliche Mahnverfahren sein -ihm zustehndes Geld- einfordern kann.

Und wenn einer echt kein Peil von dem Ganzen hat- wozu gibt es Rechtsanwälte?

LG Jacky