Hallo,
ich habe eine Frage zur Mietkaution. Ich habe damals das Angebot des Jobcenters meine Mietkaution auf Darlehen zu gewähren nicht angenommen, weil ich keine Schulden beim Jobcenter haben wollte. Meine Mama hat statt dessen die Kaution für mich gezahlt, was durch ihre Kontoauszüge belegbar ist. Nun habe ich diese Kaution auf mein Konto zurückerstattet bekommen nach Auszug. Habe das Geld meiner Mama zurück überwiesen, da es in meinen Augen ja ihr Geld ist und sie die Kaution ja damals für mich übernommen hat und das Geld nicht geschenkt war. Nun musste ich meien Kontoauszüge vorlegen beim Amt. Hat das Jobcenter jetzt das Recht die Kaution als Einkommen zu werten bei mir? Es gehört ja meiner Mama und nicht mir.
Im Internet lese ich viel, dass es bei einigen angerechnet wird,obwohl sie die damals als gewährtes Darlehen bereits abgestottert hatten,somit zahlen sie ja doppelt.
und meine Kaution wurde ja nicht vom Jobcenter gezahlt sondern von meiner Mama. Würde das Jobcenter dies jetzt als Einkommen bei mir anrechnen, mache ich ja auch ein doppeltes Minus, das Geld ist weg, habe damit sozusagen die Schulden bezahlt und wenn mir das Jobcenter das jetzt auch noch minus rechnet bei meinen Bezügen…das hätte doch kein Sinn oder dürfen die das?
lg
Hallo,
nein das Jobcenter hat kein Rechtauf dieses Geld wenn das so mit Ihrer Mutter abgesprochen war.
Haben Sie vielleicht damals mit Ihrer Mutter die Kaution betreffend einen Vertrag gemacht (schriftlich ) das könnte hilfreich sein. Aber auch ein mündlicher Vertrag ist ein geltender Vertrag. Sollte das Jobcenter versuchen dieses Geld anzurechnen dann müssen Sie sofort Wiederspruch einlegen. Begründung:" der oben genannte mündliche / schriftliche Vertrag"
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das ich hier weitergebe.
Hallo.
Das Jobcenter nimmt immer - egal wohrer - jeden Euro und rechnet es als Einkommen an. Daher ist ist stets klar zu belegen warum woher welches Geld kommt.
Hier: Es sollte also anhand Vertrag, Kontoauszüge oder Bestätigung des Vermieters bewiesen werden, dass das Geld von der Mutter geliehen wurde. Mit Ihrer Begründung schriftlich dazu, es nicht sofort zurückzahlen zu müssen und parallel keine Schulden und Einbußen zu haben.
Nun ist das Geld also auch der Leihstelle zu erstatten, nebst banküblichen Zinsen!
Also Widerspruch einlegen, wenn die es anrechnen sollten! Frist dafür nicht verpassen.
Caritas oder ähnliche Stellen können auch konstenlos helfen ein Schriftstück dafür zu erstellen und beraten.
Am besten wäre, sich von der Mutter ein Stück Papier geben zu lassen, dass belegt, dass sie Dir die Mietkaution leiht, nehme ich an. Wenn Du dies beim Amt vorlegst, sollte das ausreichen.
Ich danke euch, das hilft mir sehr weiter, danke
Danke für den Tipp, du hast mir Mut gemacht danke
Nein eigentlich war es ein mündlicher Vortrag, notfalls schreibe ich noch einen es ist ja mit Kontoauszügen belegbar dass meine Mama das damals bezahlt hat. Danke dir
Ich habe „Übung“ mit behören. Ich bin Schweizer, kenne somit Harz IV wenig.
Doch hier herrscht (auch) die Regel:„Wenn du dich nicht meldest, gehört das Geld mir.“). Mag heissen, ohne Informationen entstehen Irrtümer / Mutmassungen. Wenn es um das Geld geht, glaube nichts, es sei den,n, man sieht das Gegenteil. Informiere die Behörde:
Sehr geehrte Damen und Herren ,
die Mietkaution von € xxxx wurde von meiner Mutter als Darlehen am xx.yy. 20xx bevorschusst. Mittlerweile wurde der Betrag des Vermieters auf meinem Konto gutgeschrieben.
Am xx.yy.20xx habe ich die Bevorschussung meiner Mutter zurückgezahlt.
Somit nehme ich an, dass der Betrag nicht als Einkommen verrechnet wird. Gerne erwarte ich ihre Nachricht.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen heute schon.
Mit freundlichem Gruss
xx
Behandle sie als Menschen, meistens geht es dann auch besser.
Alles Gute
Walter