Mietkaution bei Insolvenz

Hallo, wer weiß was zu folgendem Sachverhalt:

Mieter übergibt Kaution in Bar an Vermieter, nach einigen Jahren verkauft der VM an eine AG und leitet Kaution an diese weiter.
Mieter erhält Bestätigung der Übergabe, bis dahin alles okay.

Neuer VM die AG ist in Zahlungsschwierigkeiten, Mieter läßt sich von der AG bestätigen, das Kaution in deren Besitz ist. !!
Auszug: Mietkaution erhalten u. ordnungsgemäß bei Bank xy hinterlegt
Mieter lehnt sich zurück, als AG kurz danach in Insolvenz geht.

8 Jahre später, forscht Mieter wegen evt. Wohungswechsel wieder nach der Kaution, die angeblich nicht mehr da ist.
Weder Hausverwaltung noch neuer Eigentümer (zur Zeit der AG umgewandelt in Eigentumswohnung) sind im Besitz der Kaution.
Der Insolvenzverwalter der AG bestreitet ebenfalls Kenntnis über den Verbleib der Kaution zu haben. Kautionswert ca. 1.500€ inkl Zinsen.

Was kann nun tun, ist der Anspruch erloschen?

Vielen Dank, liebe Grüße
eulchen

Hallo eulchen,

der jetzige Eigentümer ist für die Kautionsrückzahlung verantwortlich.

Rechtliche Grundlage:

§ 566a BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/566a.html

Allerdings zu beachten:

nach einem BGH Urteil vom 9. 3. 2005 - VIII ZR 381/ 03 ist bei einem Erwerb vor dem 01.09.2001 der Erwerber nur zur Zurückzahlung verpflichtet, wenn er selbst die Kaution erhalten hat oder die Verpflichtung zur Rückzahlung vom Verkäufer übernommen hat.

Ansonsten ist der Vorbesitzer in der Pflicht.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,
da gibt es doch Kautionssparbücher, die auch bei Insolvenz sicher sein sollten.
sebstndiger :wink: Gruß

  • Volker Wolter -