Mietkaution bei Insolvenz

Hallo,
jemand hat ein Haus gemietet.

Im Mietvertrag steht : „Mietvertrag zwischen Mieter und Hausbesitzer vertretten durch Verwaltungs Gmbh“

Die Mietkaution wurde an die Verwaltungs Gmbh überwiesen, auch sonst hatte der jemand auch nie was mit dem Besitzer zu tun.

Nun ist die Verwaltungsfirma insolvent und hat ein schreiben geschickt das sich der Besitzer bzg. neuem Mietvertrag melden wird. Ausserdem das die Mietkaution wegen Insolvenz nicht zurückgezahlt werden kann.

Hat der jemand nicht einen Vertrag mit dem Hausbesitzer, auch wenn das steht „vertretten durch Gmbh“ ? Muss sich nicht der Hausbesitzer um die Kaution kümmern ? Und wenn ja, kann man von ihm verlangen das er nachweist das die Kaution noch das ist ??

[Der Hausbesitzer wurde auch von der Gmbh über das Ohr gehauen (miete nich weitergeleitet usw.), so wie ca. 200 andere Leute. Ich vermute deshalb das die Kaution bei der Gmbh war und jetzt futsch ist.]

Was soll der Hinweis im Schreiben der Gmbh auf einen neuen Mietvertrag. Ist das den nötig ??? Muss man den einen neuen Vertrag machen ??? Das kann ja auch Nachteile haben, oder ?

Gruss

Uwe

Hallo Uwe,

als Mieter aknn man sich beruhigt zurücklehnen.

Die Kaution wurde ordungsgemäß an die GmbH gezahlt wurden. Bei einem Auszug verlangst Du von dem Besitzer / Vertreter des Besitzer die Kaution zurück. Kann er sie nicht zahlen, erfolgt eine Klage.

Da Du zur Zeit nicht ausziehen willst, kann man Dir die Kaution auch nicht auszahlen.

Das „Problem“ hat der Besitzer.

Christian

Hallo,
jemand hat ein Haus gemietet.

Im Mietvertrag steht : „Mietvertrag zwischen Mieter und
Hausbesitzer vertretten durch Verwaltungs Gmbh“

Die Mietkaution wurde an die Verwaltungs Gmbh überwiesen, auch
sonst hatte der jemand auch nie was mit dem Besitzer zu tun.

Nun ist die Verwaltungsfirma insolvent und hat ein schreiben
geschickt das sich der Besitzer bzg. neuem Mietvertrag melden
wird. Ausserdem das die Mietkaution wegen Insolvenz nicht
zurückgezahlt werden kann.

Hat der jemand nicht einen Vertrag mit dem Hausbesitzer, auch
wenn das steht „vertretten durch Gmbh“ ? Muss sich nicht der
Hausbesitzer um die Kaution kümmern ?

Ja das muss Er

Und wenn ja, kann man
von ihm verlangen das er nachweist das die Kaution noch das
ist ??

Ja das muss er auch

[Der Hausbesitzer wurde auch von der Gmbh über das Ohr gehauen
(miete nich weitergeleitet usw.), so wie ca. 200 andere Leute.
Ich vermute deshalb das die Kaution bei der Gmbh war und jetzt
futsch ist.]

Nein die ist nicht futsch der VM haftet allein nie sein Vertreter

Was soll der Hinweis im Schreiben der Gmbh auf einen neuen
Mietvertrag. Ist das den nötig ???

Nein Auf keinen Fall.
Wen er als Vertreter bennent ist sein Problem
Das reicht ein formloses Schreiben
Ich bestimme hiertmit Herrn XYTZ zu meinem Vertreter
Er hat Vollmacht in meinem Namen.

: Muss man den einen neuen

Vertrag machen ???

Um Gottes willen nicht
Das kann ja auch Nachteile haben, oder ?

Hat bestimmt Nachteile.
Jaklob

Gruss

Uwe

Hallo,

jemand hat ein Haus gemietet.

Im Mietvertrag steht : „Mietvertrag zwischen Mieter und
Hausbesitzer vertretten durch Verwaltungs Gmbh“

Die Mietkaution wurde an die Verwaltungs Gmbh überwiesen, auch
sonst hatte der jemand auch nie was mit dem Besitzer zu tun.

Nun ist die Verwaltungsfirma insolvent und hat ein schreiben
geschickt das sich der Besitzer bzg. neuem Mietvertrag melden
wird. Ausserdem das die Mietkaution wegen Insolvenz nicht
zurückgezahlt werden kann.

hallo,

zur Zeit bearbeite ich einen Fall, dort sind zig Mieter geschädigt. Es laufen Strafverfahren gegen die Verwaltunsgfirma wegen veruntreuender Unterschlagung.

Der Kautionsanspruch besteht gegenüber dem bisherigen Vermieter. Der VM ist nun vom Mieter aufzufordern, bis spätestens - 15.05.2005 - die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Der VM muss in dem Schreiben hingewiesen werden, das er seine Ansrüche geggen den Hausverwalter geltend machen muss. Ausserdem muss dme VM mitgeteilt werden, wenn die Kaution nicht angelegt wird, dass Mietzahlungen zurückgehalten und als Kaution angelegt werden zur Sicherung der eigenen Ansprüche. ( Der Mieter kann vom VM verlangen, dass er nun die Kaution auf ein Konto zzgl. Zinsen anlegt ). Auf eine Strafanzeige wegen des Verdachtes der veruntreuende Unterschlagung sollte auf keinen Fall verzichtet werden, da möglicherweise nach einem rechtskräftigen Urteil wegen der Straftat der Mieter oder der Vermieter sich am Privatvermögen des Geschäftsführers schadlos halten kann.

Hat der jemand nicht einen Vertrag mit dem Hausbesitzer, auch
wenn das steht „vertretten durch Gmbh“ ? Muss sich nicht der
Hausbesitzer um die Kaution kümmern ? Und wenn ja, kann man
von ihm verlangen das er nachweist das die Kaution noch das
ist ??

siehe oben

[Der Hausbesitzer wurde auch von der Gmbh über das Ohr gehauen
(miete nich weitergeleitet usw.), so wie ca. 200 andere Leute.
Ich vermute deshalb das die Kaution bei der Gmbh war und jetzt
futsch ist.]

Was soll der Hinweis im Schreiben der Gmbh auf einen neuen
Mietvertrag. Ist das den nötig ??? Muss man den einen neuen
Vertrag machen ??? Das kann ja auch Nachteile haben, oder ?

Auf keinen Fall einen Mietvertrag unterschreiben, egal wer diesen bringt. Der jetzige Mietvertrag ist bis zur Kündigung gültig. Ihr solltet - alle Geschädigten - euch in einem Sammelverfahren wehren zumindest aber gesammelt Strafanzeige erstatten.

Gruss Günter