Mietkaution bei Privatinsolvens

Liebe/-r Experte/-in,

hallo,

ich befinde mich bereits in der wohlverhaltensphase meiner PI. vor einem monat bin ich umgezogen und habe deshalb meinen verwalter gefragt ob ich anrecht auf die mietkaution habe. dieser sagte dass ich darüber ohne probleme verfügen kann. deshalb habe ich meine bank (DB) angewiesen das geld vom sparkonto der HASPA Sparkasse anzuvordern.
jetzt habe ich post von der HASPA bekommen.sie haben einfach das geld an die Sparkasse Freiburg überweisen, das einer meiner gläubiger ist.

meine fragen sind nun, ob das rechtens ist, ? können die so eifach pfänden ? es handelt sich um 570 euro. habe ich anrecht auf das geld oder ist es futch ?

kann ich das was machen und wenn ja was ?

1000 dank für jede hilfe
thomas

Gläubiger können nicht mehr während der Wohlverhaltensphase pfänden.
Alles läuft über den Treuhändler. Sofort Einspruch bei der Bank gegen die Pfändung einreichen und beim zuständigen Amtsgericht, die den Titel ausgestellt haben.
Bei den Eigentumsrechten ist die Lage verzwickt.
Wenn Sie die Kaution vor der Insolvenez hinterlegt haben, hat der Treuhändler das Zugriffsrecht, wenn die Kaution nach der Insolvenz hinterlegt wurde, ist es Ihr Geld.

hallo
vielen dank für die rasche antwort,

aber genau das ist das was ich nicht verstehe, die kaution wurde vor der insolvenz geleistet, allerdings habe ich mein treuhänder gefragt, und er sagte mir es sei mein geld… ich könne darüber verfühgen, er will es nicht.

die HASPA hamburg hatte den sparbrief der kaution,ich habe meine bank, deutsche bank, angewiesen das geld einzutreiben, was sie auch tat, dann kam der brief der HASPA in dem mit mittgeteilt wurde dass sie mir das geld nicht überweisen, sondern es für die alten schulden die ich bei der spakasse freiburg habe, und als gläubiger in meiner iso gelistet ist überweisen zur teil-tilgung ???

mein verwalter sagte darauf hin das er nicht für mich machen kann , nur wenn ich erbe oder wieder gesund bin un arbeiten könnte, ich dachte auch erst das es über den verwalter gehen muss, und nicht direkt wie es die haspa tat, aber scheinbar nicht…

was kann ich tun ???

danke !!!

Also:

Während der Wohlverhaltsphase haben Sie Pfändungssschutz!
Wenn der Treuhändler das Geld nicht haben will, ist es Ihres!
Wenn die Bank Ihnen das Geld nicht auszahlt und rechtswidrig
an Ihre Altgläubiger auszahlt, ist Sie Regresspflichtig.
Mit der Privatinsolvenz sind alle Titel, die als Gläubiger
gelistet sind, pfändungsunwirksam.

Ehrliches Wort: Viele in der Bank haben keine Ahnung
und sind dumm wie Brot.

Sie sollten ein Schreiben an die Bank mit Klageandrohung schicken,
weil Sie Ihnen Geld vorenthält.
Ansonsten müssen Sie sich leider einen Anwalt nehmen;
sonst werden Sie wohl das Geld nicht erhalten.

hallo Michael

vielen dank für die antwort. ich habe mittlerweile am freitag der HASPA ein fax geschickt, mit gennantem inhalt und frist bis diesen mittwoch.

was ich nicht vertehe ist dass mein verwalter sich da einfach raushält, mit dem hinweis er dürfe mich rechtlich nicht vertreten (verdient an mir nichts) das war doch jetzt gläubigerbevorzugung, und das ist doch nicht rechtens,muss ich mir ein anwalt nehmen in falle das die HASPA nicht zahlt, das Amtsgericht anzuschreiben vieleicht ? und kann der verwalter sich da einfach so raushalten, er muss doch das geld verteilen, ich blicks nicht.

danke und grüsse
thomas

Richtig ist, das der Treuhändler Sie nicht vertreten darf.
Auch Treuhändler arbeiten schlampig, was ich da schon gehört habe; haarstreubend.
Wichtig für Sie ist, das Sie nachweisen können, dass Sie den Treuhändler auf die Kaution aufmerksam gemacht haben ( also schriftlich, Kopie für Ihre Unterlagen)
Es kann sein, das er das Geld für die Gläubiger einfordert; da wäre auch sein Job.
Wenn er nicht will, gut für Sie.
Die Kautionhaltende Bank darf das Geld aber keinen Gläubiger überweisen.
Es kann auch sein (ist mir jetzt erst eingefallen)
das die Pfändung schon vor der Insolvenz vorlag.Insofern war schon vor dem Insolvenzverfahren
das Geld gepfändet, aber noch nicht im Zugriff, da
es als Sicherheitsleistung noch galt.