Mietkaution bei Trennung

Hallo,

X und Y stehen gemeinsam im Mietvertrag und trennen sich. Y zieht aus, X bleibt mit Kind in der Wohnung. Y will nun SOFORT die Hälfte der Genossenschaftsanteile (ich schrieb „Mietkaution“ im Titel, weil kürzer, aber denke, macht keinen Unterschied) von X ausgezahlt bekommen.

Kann Y auf sofortige Auszahlung bestehen? X hat zur Zeit sicher nicht das Geld um Y auszuzahlen. Wie können die beiden aus diesem Konfliktthema eine Win-Win-Lösung machen?

Herzlichen Dank für Antworten,
Christine

Hallo,

Auch so!

X und Y stehen gemeinsam im Mietvertrag und trennen sich. Y
zieht aus, X bleibt mit Kind in der Wohnung. Y will nun SOFORT
die Hälfte der Genossenschaftsanteile (ich schrieb
„Mietkaution“ im Titel, weil kürzer, aber denke, macht keinen
Unterschied) von X ausgezahlt bekommen.

Wenn Y auszieht, ist er (sie) ja nicht automatisch aus dem MV raus.

Kann Y auf sofortige Auszahlung bestehen? X hat zur Zeit
sicher nicht das Geld um Y auszuzahlen. Wie können die beiden
aus diesem Konfliktthema eine Win-Win-Lösung machen?

Zunächst sollte sich Y mit dem VM einigen, ob der ihn überhaupt aus den MV entlässt. Wenn nicht, besteht auch erstmal kein Anrecht auf die Hälfte der Kaution.

Herzlichen Dank für Antworten,
Christine

Andreas

Hallo,

dank Dir für die Antwort.

X kann den Mietvertrag übernehmen. Dies ist mit dem Vermieter schon so besprochen worden.

Wenn der VM eine Mietpartei aus dem Vertrag entlässt, könnte er ja die halbe Kaution dem Y zurückgeben. Ob es da allerdings einen Rechtsanspruch gibt, weiss ich leider nicht. In meinem Bekanntenkreis hat ein Paar sich darauf geeinigt, Die Kaution nicht anzutasten bis das Mietverhältnis komplett gekündigt wird.
Andreas

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Hallo,

Wenn der VM eine Mietpartei aus dem Vertrag entlässt, könnte
er ja die halbe Kaution dem Y zurückgeben.

Warum sollte er das tun, da wäre er ja schön blöd?

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung und das Risiko steigt, wenn einer der Mieter abspringt.

Gruß
loderunner

Hallo,

Warum sollte er das tun, da wäre er ja schön blöd?

Wenn er eine Vertragspartei aus dem Vertrag entlässt, müsste er doch auch die halbe Kaution ausbezahlen (ist ein reines Gedankenspiel!). Andernfalls müssten beide Vertragsparteien (X u.Y) komplett kündigen. Dann wäre die Kaution sowieso fällig. Dann könnte X einen neuen Vertrag abschließen und hätte für die Kaution 3 Monate Zeit zu bezahlen.

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung und das Risiko
steigt, wenn einer der Mieter abspringt.

Ist natürlich richtig. Aber ich habe keine Urteile darüber gefunden, wie in einem solchen Fall entschieden wurde.
Gruß

loderunner

Andreas

Wenn zwei Personen gemeinsam einen Mietvertrag abschließen, haften sie dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann von jedem der beiden Mieter die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verlangen. Wird das Mietverhältnis mit einem der beiden Mieter aufgehoben, behält der Vermieter alle seine Ansprüche aus dem Mietvertrag. Er hat dann allerdings nur noch einen Schuldner. Der Vermieter hat daher keine Veranlassung, die Mietkaution, die er weiterhin in voller Höhe beanspruchen kann, teilweise zurückzuzahlen.

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also wenn die andere Partei einen neuen Mietvertrag erhält , so müsste die andere pARTEI doch seine hälfte zurück erhalten, er hat ja dannnichts mehr mit den Mietvertrag zu tun, mfg

Hallo,

Wenn er eine Vertragspartei aus dem Vertrag entlässt, müsste
er doch auch die halbe Kaution ausbezahlen

Die Kaution hängt nicht von der Anzahl der Mieter ab, sondern von der Höhe der Miete. Wenn zudem ein Mieter nicht mehr als Zahler zur Verfügung steht, warum sollte der Vermieter uaf die halbe Kaution verzichten? Ist die Wohnung jetzt weniger wert? Sinkt die Miete? Ist die Mietzahlung jetzt besser gesichert als vorher?

Aber ich habe keine Urteile darüber
gefunden, wie in einem solchen Fall entschieden wurde.

Warum auch? Es gibt schlicht keinerlei Anlass, einen Teil der Kaution auszuzahlen. Der Vermieter muss sich nichtmal darauf einlassen, den Mietvertrag überhaupt zu ändern. Ergo gibt es genau drei Möglichkeiten: entweder der Mieter geht auf irgendwelche Wünsche des Vermieters in diesem Zusammenhang ein oder der Mietvertrag bleibt genau so bestehen, wie er ist, oder es wird ein neuer Mietvertrag nach Kündigung des alten abgeschlossen (wobei der Vermieter keineswegs gezwungen ist, diesen neuen Vertrag abzuschließen, erst recht nicht zu gleichen Bedingungen).
Und wenn alles freiwillig passiert - woher sollte dann ein Urteil kommen?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

also wenn die andere Partei einen neuen Mietvertrag erhält ,
so müsste die andere pARTEI doch seine hälfte zurück erhalten,
er hat ja dannnichts mehr mit den Mietvertrag zu tun, mfg

Fragt sich eben nur, von wem er die Kaution zurück bekommt.
Gruß
loderunner

Meines Erachtens muss der Vermieter die anteilige Kaution herausgeben, im selben Atemzug aber wieder von Person X nachfordern. Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution entsteht nämlich durch das Ende des Mietvertrags… Und für Person Y ist der Mietvertrag ja beendet… Vielleicht kann man sich ja darauf einigen, dass der Vermieter den Teil der Kaution auszahlt und von X in Raten nachfordert?

Caroline

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Hallo Caroline,

vielen Dank für Deine Antwort.

Meine Frage zielte jedoch eher auf den scheidungsrechtlichen Aspekt ab:

Ist eine in der gemeinsamen Whg. verbleibende Mutter mit Kind (Mietvertrag wird auf ihren Namen umgeschrieben) in irgendeiner Weise - wenigstens VORLÄUFIG - geschützt, wenn sie finanziell nicht in der Lage ist dem Ex die Hälfte der Anteile sofort auszuzahlen? Oder MUSS sie seiner Forderung nachkommen?

Vielen Dank,
Christine

Hallo Christine,

Meines Erachtens muss der Vermieter die anteilige Kaution
herausgeben, im selben Atemzug aber wieder von Person X
nachfordern.

Davon gehe ich auch aus, allerdings würde ich mich an Deiner Stelle bei der Baugenossenschaft erkundigen, denn

Genossenschaftsanteile (ich schrieb „Mietkaution“ im Titel,
weil kürzer, aber denke, macht keinen Unterschied)

sind doch etwas anderes als eine Kaution - so erfolgt zum Beispiel die Auszahlung nicht zeitnah zum Auszug / der Kündigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (ich selbst musste einmal zwei Jahre auf das Geld warten…:frowning: )

Beste Grüße

=^…^=
Katze