Mietkaution bei vermieterpleite

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe letztes jahr meine wohung freistgerecht gekündigt und bin ausgezogen. die verwaltung hat im nachhinein behauptet, ich hätte nicht schreiben dürfen, daß ich zum 1.12. kündige sondern 01.11. deshalb soll ich noch 2 monate miete zahlen. ich habe mehrmals da telelfoniert und sie wollten das klären und sich melden. was nie geschah.
nun erfuhr ich, daß der energieversorger das haus vom strom abklemmen will, weil die verwaltung das eingezahlte geld der mieter nicht weitergegeben und dort ziemlichev schulden angehäuft hat. das gerücht der pleite geht um.
ich bange jetzt um meine kaution. eine endabrechnung habe auch auch nicht bekommen. da wrd sicher etwas zurückgezahlt werden müssen. eigentlich ist ja 6 monate zeit für die kaution, wie kann ich mir die sichern ?
vielen dank schon mal. herzlichen gruß yer

ganz ehrlich würde ich mir nicht mehr viel Hoffnung machen da noch Geld zu bekommen, denn wenn Insolvenz angemeldet, werden zuerst Gläubiger befriedigt. Sie könnten natürlich klagen, dass bedeutet erst einmal, der Kaution noch Geld hinterher zu werfen, da sie bei Gericht mindestens 300 EUR einzahlen müssen damit dort ein Gerichtstermin angesetzt wird. Wenn nichts zu holen ist, fordert das Gericht vom Prozessgewinner die entstandenen Gerichtskosten. Da kann jeder schon mal den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Die Gesetzeslage ist leider so. Mein Tipp, NICHTS mehr einzahlen, auch nicht die Forderung von 2 Monatsmieten, die ich nicht nachvollziehen kann weil mir die Daten fehlen zu welchem Zeitpunkt mit welcher genauen Kündigungsfrist gekündigt wurde und wann die Schlüsselgewalt abgegeben wurde.

Hallo,

so ganz unrecht hat Ihr Vermieter nicht, man kündigt 3 Monate zuvor und jeweils zum 31. oder 30.je nach dem, wie lang ein Monat ist. Wenn Sie am 30.11.2011 ausgezogen sind, hätten Sie bis 03.09.2011 für den 30.11.2011 kündigen müssen. Das Gesetz sagt aus-bis 2.Werktag für den übernächsten Monat. Somit wäre der 01.12.2011 für den 29.02.2012 wirksam.
Was Ihre Betriebskostenabrechnung betrifft, mußte die von 2010 bis 31.12.2011 bei Ihnen sein, die Abrechnung für 2011 erst bis 31.12.2012. Hier hat Ihr Vermieter also Zeit bis dahin. Auch bei Auszug müssen Sie das Abwarten und so, wie es aussieht wird Ihr Vermieter das gesamte Jahr berechnen und für 2012 die weiteren 2Monate, die Sie noch bezahlen sollen.
Die Kaution steht Ihnen spätestens 6 Monate nach Auszug zu, falls es bei der Wohnungsabnahme keine Mängel gab. Nach dieser Zeit können Sie den Vermieter mit Fristsetzung anmahnen und zahlt er dann nicht zurück, können Sie nur vor Gericht klagen. Unter den benannten Umständen (ev.Pleite etc.) haben Sie sicher einen komplizierten Weg vor sich.
Trotzdem-alles Gute und angenehme Ostern
wünscht Waldi64

Liebe Elke,
man kündigt normalerweise zum Ende des Monats. Wenn Sie aber geschrieben haben, dass Sie zum 01.12. kündigen, wäre also noch für den November Miete zu zahlen gewesen. Aber warum zwei Monate? Das wird hieraus nicht ersichtlich.
Die Betreibskostenabrechnung für 2011 ist Ihnen bis zum 31.12.2012 zuzustellen, dafür hat Ihr ehemaliger Vermieter also grundsätzlich noch Zeit. Falls er Argumente hat, die dafür sprechen, die Kaution bis zu diesem Zeitpunkt zu behalten, weil er mit einer hohen Nachzahlung rechnet, so darf er dies auch. Die Regelung mit den sechs Monaten ist nur ein Annäherungswert.
Sollte jedoch die Verwaltung wirklich ein gravierendes finanzielles Problem haben, sollten Sie einen Rechtsanwalt auf diesen Sachverhalt ansprechen.
Alles Gute
Sun

Hallo,

also wenn wirklich die Insolvenz kommen sollte, dann wendet man sich an den Insolvenzverwalter vom Gericht und meldet dort seine Kautionsansprüche an.

Wenn die Insolvenz nicht kommt, dann geht man nach dem 6 Monat zum Gericht und beantragt eine EInstweilige Verfügung auf Auszahlung. Wenn er dann nicht zahlt innerhalb der Frist, dann Mahnbescheid etc.

Also bekommen wird man die Kaution auf jeden Fall, ist nur die Frage welchen Weg man einschlagen muss.

Gruß

Hallo,

eigentlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution so anzulegen, dass sie auch im Falle einer Pleite nicht wegkommen kann. Ob Ihr ehemaliger Vermieter das jedoch getan hat, weiß ich nicht.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo.

Die Vermieterinsolvenz ist kein Problem, so lange das Geld auf ein getrenntes Konto einbezahlt wurde. Sie sollten sich dieses schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen, Sie haben auch einen rechtlichen Anspruch darauf zu erfahren, wo die Kaution angelegt worden ist. Hat der Vermieter Ihre Kaution sich selbst einverleibt, macht er sich strafbar, sie können dann Strafanzeige erstatten.

Dieser Artikel im Focus ist sehr hilfreich:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/insolvenz_aid_…

wenn die Verwaltung ihre Kündigung anerkannt und die Wohnung abgenommen hat, ist eine so genannte konkludente Einigung entstanden. Das bedeutet, obwohl sie eventuell die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, hat dies der Vermieter akzeptiert. Rechtlich gesehen ist das dann keine Kündigung, sondern ein Aufhebungsvertrag. Aber das soll ihnen letztlich egal sein.

Bezüglich der Kaution teilen sie dem Verwalter mit, dass Die Kaution binnen 14 Tagen an sie auszuzahlen ist. vergeht diese Frist, ohne dass ihre Kaution erhalten haben, erlassen Sie einen Mahnbescheid (Mahnung-online.de). Genauso gehen sie vor bezüglich der Abrechnung der Betriebskosten.

Hallo,
hier liegt einiges im Argen, sowohl Abrechnung als auch Kaution. Sie sollten unbedingt schriftlich beides mit Fristsetzung einfordern, wobei Sie die Zustellung des Briefes persönlich mit Zeugen vornehmen oder eine Zustellbestätigung der Post erhalten.
Es scheint aber angebracht, sich Rechtsbeistand zu sichern, Mieterverein oder RA.
Eine detaillierte Anleitung zum Selbsthandeln wäre hier zu umfangreich und zu viele offene Fragen.
Gruß suver

Hallo yer
Nach meiner Ansicht befindet sich die Verwaltung nicht im Recht. Denn nach dem Mietrecht beträgt die Kündigungsfrist zwar 3 Mo-nat, das besagt jedoch nicht, dass man ein Mietverhältnis 4 Monate vorher auch kündigen kann. Wäre die Verwaltung nicht damit einverstanden gewesen, hätte sie dir dies unmittelbar mitteilen müssen. Dies hat sie nicht getan und somit meiner Ansicht nach ihr Recht auf korrekte Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist verwirkt.
Sofern der Verwalter, der sicherlich nicht Eigentümer der Woh-nungen ist und vollglich nicht der Vermieter ist, solltest du sofort beim Verwalter anfragen, wer der tatsächliche Vermieter ist.
Von dem Vermieter solltest du unmittelbar darüber Auskunft ver-langen, bei welchem Geldinstitut die von dir hinterlegte Kaution angelegt wurde. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die vom Mieter hinterlegte Kaution von seinem betrieblichen als auch pri-vaten Vermögen getrennt anzulegen. Ansonsten könnte im Falle des Konkurses das Geld zur Konkursmasse heran gezogen wer-den und du wärst dein Geld los.
In jedem Fall solltest du im Konkursfalle dem Konkursverwalter unverzüglich mitteilen, dass du deine Ansprüche auf deine Kauti-on und die Betriebskostenabrechnung für das Jahr/Jahre geltend machst und unverzüglich darüber Auskunft verlangst entsprechen Auskunft zu erhalten.
Sofern du Auskunft erhalten hast, wo deine Kaution angelegt oder hiterlegt wurde, solltest du diese davon unterrichten, das es untersagst, ohne deine Zustimmung Geld aus der Kaution auszu-zahlen.
Mit freundlichen Grüßen Willi

hallo willi,
erstmal vielen dank für die antwort.ich melde mich nochmal. hab bemerkt, dass ich in meinem stress haufenweise tippfehler drin habe.das ganze kommt nciht klar rüber. entschuldige bitte. also: ich hab zeitlich fristgerecht, innerhalb der 3 monatsfrist, gekündigt. der 31.11.11 sollte der letzte tag sein und am 1.12. wollte ich die wohnung übergeben.ich hab es so formuliert, daß ich zum 1.12. kündige. kann sein dass das dann rechtlich falsch ist, aber ja jedem klar ist was ich meine. ich hab das mal so gelernt und auch immer so gemacht. noch nie probleme damit gehabt. außerdem hab ich ja mehrmals da angerufen und auch den umzug erwähnt.hab auch mal angerufen um zu fragen wieso keine reaktion kommt. da wurde mir gesagt kollege nicht da - ruft zurück. was nie geschah. und dann auch rechtzetitig um einen übergabetermin per mail gebeten. ohne reaktion. einen mitarbeiter der verwaltung hab ich im dezember im hausgetriffen und gefragt ob er wohl zur übergabe da ist. er wußte von nichts. dann hab ich noch briefe an besitzer und verwaltung geschickt. ohne reaktion. erst im januar ( ich war dann dez. im urlaub) kam der brief mit ungültige kündigung. sie haben mir dann keinen terin für übergabe gegeben. ich hab dann mit zwangsübergabe gedroht ( fotos, zeugen und schlüsselabgabe mit zeugen in der verwaltung)und dann ging es. die wohnung steht immer noch leer und wird nicht auf dem markt angeboten. wie andere leerstehende im haus auch.
so. jetzt ist es besser.
und ich hab in dem haus noch mit einem kollegen eine praxis gemietet. da erfuhren wir diese woche, dass der stromversorger am 11.4. den hausstrom abschaltet, weil die verwaltung das geld kassiert, aber nicht weitergeleitet hat. und in dem zusammenhang erfuhren wir, dass wohl eine pleite ansteht. offiziell ist nichts mitgeteilt. anruf bei der verwaltung - ach, da hat der kollege wohl mal vergessen zu überweisen.

so, das ist jetzt recht lang geworden. aber klarer glaub ich. bin recht gestresst gerade.
ich bin dir dankbar wenn du nochmal deine meinung dazu sagen könntest.
herzliche grüße und danke
y e r

Der Vermieter ist verpflichtet, Kautionen getrennt von seinem Vermögen truehänderisch für den Mieter zu verwahren. Von daher wäre ein Untergang Ihrer Kaution zu gunsten einer Konkursmasse dem Vermieter als Akt der Untreue anzulasten und strafbar! Soweit die Kaution jedoch aufgrund berechtigter Ansprüche vom Vermeiter oder auch von einem evtl. eingesetzten Konkursverwalter zu recht gemäß den mietvertaglichen Vereinbarungen beansprucht wird, dann ist das Geld weg!

Hallo,

ich würde dir auf jeden fall raten dich mit einem anwalt in verbindung zu setzen.
Leider kann ich dir sonst nicht weiter helfen.

Viel Glück!

Hallo verehrte Userin,
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Hallo,

die passendste Antwort erhielten Sie dazu von „Waldi64“. Hier habe ich absolut nichts hinzu zu fügen.
MfG Maximilian123