Hallochen,
wenn der Hauseigentümer wechselt, was passiert dann mit der beim Alteigentümer hinterlegten Mietkaution? Darf der Alteigentümer sie einfach an den neuen Besitzer weiterreichen oder muß er sie nebst Zinsen an den Mieter zurückzahlen?
Und ist bei Eigentümerwechsel auch ein neuer Mietvertrag notwendig?
MfG
Hallochen,
Hallo,
wenn der Hauseigentümer wechselt, was passiert dann mit der
beim Alteigentümer hinterlegten Mietkaution? Darf der
Alteigentümer sie einfach an den neuen Besitzer weiterreichen
oder muß er sie nebst Zinsen an den Mieter zurückzahlen?
er hat die Kaution nebst zinsen an den neuen eigentümer auszuhändigen.
Und ist bei Eigentümerwechsel auch ein neuer Mietvertrag
notwendig?
Kauf bricht nicht die Mietverträge, somit werden die zwansläufig übernommen.
MfG
Grüße