Hallo,
mein Mieter zahlt schon 2 Monate keine Miete.
Angeblich übernimmt das das Amt, aber da tut sich auch nix. Kann ich auf die Kaution zurückgreifen, die der Mieter bei Einzug hinterlegen musste?
Grüße
Leona
Hallo,
mein Mieter zahlt schon 2 Monate keine Miete.
Angeblich übernimmt das das Amt, aber da tut sich auch nix. Kann ich auf die Kaution zurückgreifen, die der Mieter bei Einzug hinterlegen musste?
Grüße
Leona
Hallo Leona ,
auf alle Fälle würde ich mich an deiner Stelle direkt mit dem Amt in Verbindung setzen.
Soweit mir bekannt ist gibt es die Möglichkeit die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen und der Vermieter muss auch nicht den Umweg über das Konto des Mieters akzeptieren.
Auf diese Weise bekommst du in Zukunft wenigstens die Miete.
Die Mietkaution ist selbstverständlich in diesem Fall für die entgangenen Mieteinnahmen zu verwenden.
Allerdings ist es auch nicht gut wenn der Mieter mitbekommt das die Mietkaution futsch ist , denn dann wird er vermutlich auch noch Schäden in der Wohnung anrichten und diese nicht bezahlen.
Bestenfalls regelst du das mit dem Amt und behältst die Mietkaution bis nach dem Auszug der Mieter ein.
Den entgangenen Mietausfall ziehst du erst dann 'offiziell ’ ab wenn die Kautionsabrechnung erstellt werden muss ( also nach Auszug der Mieter ).
Ich hoffe ich konnte helfen
Elmar
uhh - spontan (ohne juritischen hintergrund) sage ich JA und es macht nur Sinn, wenn dazu eine Kündigung ausgesprochen wird
denn die kaution sind ja max. 3 monatsmieten, oder.
AUßER Ihr verhältnis mit den Mietern ist so vertraut, das ihr am selben Strang zieht und bei dem Amt druckt macht - doppeldruck sozusagen 
viel erfolg
kg
a
Hallo Leona,
ich empfehle hier, sich zur sicheren Abklärung einerseits die Kontaktdaten der zuständigen Stelle, die die Miete übernehmen soll, vom Mieter geben zu lassen, anderseits sollte dieser von ebendem Amt ein Schreiben beibringen, in dem die Kostenübernahme bestätigt wird.
Ein eigenes Schreiben an dieses Amt mit Kopie an den Mieter belegt Ihre Forderungen aufgelistet mit der Ankündigung, die Mietkaution anzufordern und die Aufforderung die Mietkaution nach Abruf (bei einem weiterhin bestehenden Mietvertrag) aufzufüllen und die allenfalls fehlende Differenz nachzuzahlen.
Ich wünsche Gutes Gelingen.