Mietkaution -> Betriebskostenabrechnung

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem damaligen Vermieter.
Der Vermieter will die Kaution einbehalten weil die Betriebskostenabrechnung noch nicht durchgeführt worden ist, erst wieder August 2011.

Alles schön und gut, das Problem dabei ist nur, das der Vermieter bei Techem nie angeben hat das ein neuer Mieter in die Wohnung eingezogen ist, das heisst: Techem geht immer noch davon aus das der Alte Mieter drinnen ist. Die Anfangs- und Endbestände hat der Vermieter, will mir aber aus irgendwelchen Gründen diese durchschläge nicht geben, er verstrickt sich da immer in ausreden.

Ich bezweifel auch das er diese Kaution auf ein extra Konto angelegt hat.

Was kann ich nun machen? Die Wohnung hat keinerlei Mängel (auch der Vermieter bestätigt das!) und ich habe nichtmal ein Jahr dort gewohnt. Ich bräuchte das Geld dringend!

Danke für die Hilfe

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo ,

der Vermieter darf nur einen angemessenen Anteil der Kaution für ausstehende Nebenkostenabrechnungen einbehalten.
Er kann nicht die Kaution komplett einbehalten.
Wichtig ist das du die Zählerstände selbst in der Hand hast und nicht auf die Angaben des Vermieters angewiesn bist.
Notfalls musst du die Nachmieter um Mithilfe bitten und fragen welche Zählerstände in deren Übergabeprotokoll bei Einzug steht.
Um nun an dein Geld zu kommen bleibt dir wohl kein anderer Weg als der zum Rechtsanwalt.
Richte dich darauf ein das es länger dauert bis du das Geld bekommst und plane es nicht in dein Budged ein.
Der Vermieter kann das Ganze in die Länge ziehen und es ist halt leider so das du deinem Geld hinterher laufen musst.
Du kannst auch nur während eines bestehenden Mietverhältnisses auf einen Nachweis bestehen wo deine Kaution ist.
Sorry für die nicht ganz so dolle Antwort.

MfG

Elmar

sorry, k.A. - Bitte jemans anderen fragen.

Viel Glück!

Hallo,
die Rückzahlung der Kaution kann u.U. 1 Jahr dauern, wenn die Jahresabrechnung erst in dem darauffolgenden Jahr nach Auszug erfolgt. Eventuell kann ein Teil der Kaution vorab ausgezahlt werden und nur der voraussichtlich zu zahlende Umlagenbetrag wird einbehalten. Dies ist mit dem Vermieter zu klären.
Im Übrigen sollte bei Auszug ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, in dem auch die Zählerstände einzutragen sind. Wenn dies versäumt wurde, dann hast Du eventuell ein kleines Problem.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo

Hallo Loop,
was die Abgrenzung der der Heizkosten angeht, dürfte bei fehlender Meldung an die abrechnende Firma eine Abrechnung für den Vermieter schwierig werden.
Ungeachtet der Verpflichtung, die Kaution auf einem Sonderkonto zu verwalten, ist der Vermieter verpflichtet, das Geld - ob angelegt oder nicht - zu verzinsen.
Mein Vorschlag ist, sich die Mängelfreiheit der Wohnung bei Übergabe - nachträglich - in einem persönlichen Gespräch schriftlich bestätigen zu lassen, auf die Problematik hinsichtlich Heizkostenbabrechnung ebenso schriftlich hinzuweisen und den Versuch einer gütlichen Einigung vorab - ohne auf die BK Abrechnung zu warten - bei gleichzeitigem Reschtsmittelverzicht anzubieten.

Ich wünsche Gutes Gelingen

Hallo,
gehen Sie zum Mieterschutzverein und bitte Sie die um Hilfe.Das ist die beste Lösung bei solchen selbstherrlichen VM
Gruß
MK

Nach Mietende hat der Vermieter eine angemessen Zeit um die Mietkaution aufzurechnen. Dazu billigen die Gerichte dem Vermieter im Regelfall längstens 6 Monate nach der ordnungsgemäßen Wohnungsrückgabe zu.
Je nach Einzelfallumständen kann ausnahmsweise auch eine längere Zeit erforderlich sein.

Nach der Aufrechnung kann der Vermieter von dem auszuzahlenden Betrag einen angemessen Teil für zu erwartende Nachzahlungen aus der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zurückbehalten.


Ein intelligenter Vermieter sollte aufgrund der Verbrauchswerte, bekannter Preise, usw. in der Lage sein wenige Wochen nach Mietende bzw. ordnungsgemäßer Wohnungsrückgabe eine vorläufige Mietkautions- und Mieterabrechnung zu erstellen. Damit kann man sehr gut abschätzen welcher Betrag dem Ex-Mieter von der Mietkaution auszuzahlen ist.


Wenn der Vermieter eine solche vorläufige Mietkautions- und Mieterabrechnung nicht macht, sollte der Ex-Mieter fähig sein diese Berechnungen realistisch zu machen, um Argumente für seine Forderungen zu haben.

Vieleicht reicht das um den Vermieter „anzuleiten“.

Hallo LOOp,

  1. Der Vermieter nimmt die Kaution treuhänderisch an, um sie auf einem Sparbuch anzulegen. Wenn er das nicht macht dann liegt zumindest der Versuch der Veruntreuung vor.
    Verlangen Sie von Ihrem Mieter bankübliche Dispo-Zinsen für die Kaution. Denn er hat offenbar davon partizipiert.
  2. Die Kaution dient nur zur Sicherung der Mietkosten. Bei Insolvenz des Mieters kann diese in Absprache der Parteien zur Deckung der Unkosten verwendet werden.
  3. Zur Deckung der Nebenkosten leisten Sie ja bereits die Nebenkostenvorauszahlung. Und die müsste so veranschlagt sein, daß sie die Aufwendungen deckt.
  4. Der Vermieter ist verpflichter in Ihrem Fall die Ablesedaten an Sie auszuhändigen. Sie bekommen diese Daten auch von Techem - wenn das korrekt gemacht wurde.
    Ich habe den Verdacht daß sich Ihr Vermieter die Abrechnung selbst zurechtbasteln will - was ich ablehnen würde. Das muß jemand machen, der Ahnung vom Abrechnungswesen hat!
  5. Setzen Sie ein Schreiben an den Vermieter auf, das den Sachverhalt im Bezug auf die korrekte Übergabe der Wohnung beschreibt und daß Sie ja die Nebenkosten voraus gezahlt haben. Weisen Sie Ihn auf die Punkte 1-4 hin und fordern Sie Ihn auf sie Mietsicherungskaution nebst Zinsen an Sie zurück zu überweisen mit dem Hinweis andernfalls den Rechtsweg zu beschreiten.
  6. Wenn er dann nicht einlenkt dann ist das eindeutig ein Fall für den Rechtsanwalt !
    Alles Gute
    hardy

hallo
kann ich nicht helfen…evtl.mieterbund anfragen

lisa

Hallo,

ohne einen Anwalt wirst Du wohl nicht weiter kommen.
Ich hoffe mal Du hast wenigsten ein Übergabe Protokoll oder einen Zeugen für die Übergabe.

Gruß

Ich habe auch schon eine Kaution nicht wieder erhalten. Er muss das Sparbuch vorzeigen, aber das machen die nicht.

fordere ihn auf einen nachweis für gesetzeskonformen anlage der kaution zu führen und wenn er ihn nicht binnen 1 woche vorlegt, kündige an, dass du den fall wegen verdacht auf untreue von der staatsanwaltschaft auf strafbarkeit prüfen lässt. deine kaution hast du zu bekommen, wenn er einen besicherungsgrund hat und ihn darlegt und dieser besicherungsgrund darf aber nicht über sechs monate über das mietvertragsende hinaus gehen, nur wenn er das nachvollziehbar schriftlich begründet. zahlt er nicht, musst du im zivilprozess klagen.