Vorausgesetzt man vereinbart im Mietvertrag eine Kaution von zwei Kaltmieten, der Vertrag wird rechtskräftig, man zieht in die Wohnung ein.
Der Vermieter vergisst aber, die Mietkaution einzufordern, was kann passieren, wenn Ihm nach 4 Monaten bestehendem Mietvertrag, einfällt, dass die Kaution noch nicht gezahlt wurde?
Hat der Vermieter Pech gehabt, oder kann er immernoch auf den Vertrag pochen und die Kaution fordern?
Der Mieter ist ja grundsätzlich nie scharf auf eine Kaution, kann es Folgen haben, wenn er der Kautionsforderung dann nicht nachkommt?
Vorausgesetzt man vereinbart im Mietvertrag eine Kaution von
zwei Kaltmieten, der Vertrag wird rechtskräftig, man zieht in
die Wohnung ein.
…dann hat man einen rechtskräftigen vertrag, den beide Parteien zu erfüllen haben.
Alle weiteren Einlassungen hier kann man sich dann eigentlich sparen.
Der Vermieter vergisst aber, die Mietkaution einzufordern,
Ich denke eher, der Mieter hat „vergessen“, sie zu bezahlen…
was
kann passieren, wenn Ihm nach 4 Monaten bestehendem
Mietvertrag, einfällt, dass die Kaution noch nicht gezahlt
wurde?
Er kann eine Mahnung erhalten.
Hat der Vermieter Pech gehabt, oder kann er immernoch auf den
Vertrag pochen und die Kaution fordern?
Er kann. Und er wird vermutlich auch…
Der Mieter ist ja grundsätzlich nie scharf auf eine Kaution,
kann es Folgen haben, wenn er der Kautionsforderung dann nicht
nachkommt?
Mahnverfahren, Vollstreckung, Künsdigung des Mietvertrages.
Der Vermieter vergisst aber, die Mietkaution einzufordern, was
kann passieren, wenn Ihm nach 4 Monaten bestehendem
Mietvertrag, einfällt, dass die Kaution noch nicht gezahlt
wurde?
Hat der Vermieter Pech gehabt, oder kann er immernoch auf den
Vertrag pochen und die Kaution fordern?
Nö, der VM hat kein Pech gehabt. Der Vertrag gilt nach wie vor.
Der Mieter ist ja grundsätzlich nie scharf auf eine Kaution,
kann es Folgen haben, wenn er der Kautionsforderung dann nicht
nachkommt?
Der VM muß dem M. allerdings ein insolvenzfestes Konto nennen, auf den die Kaution zu überweisen ist.
Das „normale“ Mietkonto/Geschäftskonto reicht nicht. Der VM muß die Kaution auf ein von seinem Vermögen getrennten sicheren Konto anlegen.
Bitte ihn doch, Dir ein insolvenzfestes Konto zu nennen und überweise die Kaution sofort dorthin.
Ohne ein insolvenzfestes Konto genannt zu haben kann der VM nicht wirksam kündigen.
…aber es gibt auch noch eine ganz andere Lösung - du legst ein Mietkautionskonto als Sparbuch bei der Bank deiner Wahl an - Freigaben müssen vom Vermieter bestätigt werden. Somit ist das Insolvenzrisiko für beide Seiten minimiert.