Mietkaution Einbehalt

Besteht die Möglichkeit, für die Beschädigung von Gegenständen in einer möbliert vermieteten Wohnung, Anteile der Mietkaution einzubehalten? Wenn ja, ist dies auch dann möglich, wenn es sich um ideelle Werte handelt, von einer Reparatur oder Wiederbeschaffung abgesehen wird und daher keine konkret entstandenen Kosten nachgewiesen werden können?
Wie bemisst sich in einem solchen Falle die Höhe es mnöglichen Einbehalts?

Hallo Leonie,

Besteht die Möglichkeit, für die Beschädigung von Gegenständen
in einer möbliert vermieteten Wohnung, Anteile der Mietkaution
einzubehalten?

Genau für solche Fälle ist die Kaution da.

Wenn ja, ist dies auch dann möglich, wenn es
sich um ideelle Werte handelt, von einer Reparatur oder
Wiederbeschaffung abgesehen wird und daher keine konkret
entstandenen Kosten nachgewiesen werden können?

Wieso nicht? Offenbar ist ein Schaden entstanden, der irgendwie ersetzt werden muss, notfalls finanziell.

Wie bemisst sich in einem solchen Falle die Höhe es mnöglichen
Einbehalts?

Etwas merkwürdig - die Frage - angesichts der spärlichen Schilderung.
Der VM wird wahrscheinlich soviel eibehalten, wie er für gerechtfertigt hält. Notfalls muss das vor Gericht geklärt werden.

Gruß!

Horst