Mietkaution einbehalten für nebenkosten

hey…unsere ehem. vermieterin hat sich vor kurzem ihr unser mietkautionssparbuch auszahlen lassen. kurz vorm auszug ende oktober hatten wir nen kleinen sengschaden,den wir natürlich unserer versicherung mitteilten. darauf einigte ich mich mit der vermieterin telefonisch,dass sie nach dem auszug eine firma engagiert (schließlich ist sie die eigentümerin und besitzerin und muß ja entscheiden was für ein teppich bzw. von welcher firma das gemacht werden soll,bilde ich mir jedenfalls ein) und diese die rechnung unserer versicherung sendet,die dann zahlt. Einen nachmieter hatte sie auch noch nicht.
nach dem auszug,kam ein brief ihres anwaltes mit dem inhalt,dass wir ja den schaden noch nicht behoben hätten und bekamen eine woche frist dies zu tun. ansonsten wären jegliche arbeiten unsererseits abgelehnt worden und sie hätte selbst eine firma engagiert und die kosten mit unserer kaution verrechnet worden. desweiteren forderten sie eine nutzungsentschädigung in mietzins bis zur behebung des schadens. seit dem ist meine ehem. vermieterin natürlich nicht mehr zu erreichen und vom anwalt kam trotz mehrfacher briefe nie eine antwort. wir beauftragten dann selbst eine firma und der schaden wurde letzlich anfang dezember beseitigt.(laut anwaltsschreiben hätte sie ja aber nach ablauf der einwöchigen frist unsere arbeiten beenden oder ablehnen müssen???) kurz danach beauftragte sie die bank mit der auszahlung unserer mietkaution,obwohl auch noch nicht mal die betriebs-bzw. nebenkosten gekommen sind! nun hat sie jedenfalls unsere gesamte mietkaution. kann mir jemand helfen bitte?

Hey…

Also ich finde das schon etwas merkwürdig, das keiner von den beiden mehr reagiert!!
Ich an Ihrer stelle wurde mir da auch einen anwalt zur rate ziehen denn meines erachtens ist das nicht wirklich rechtens.
Leider kann ich weiter auch nichts dazu sagen, obwohl ich den selben fall hatte und bei mir nichts raus kam bisher. Ich selbst bin jetzt in dem Mieterschutzbund beigetretten, weil ich auch einiges an ärger habe mit meiner vermieterin.
Lieber bezahle ich dann den beitrag an den mieterbund bevor ich mich weiter streßen lasse von solchen sachen.
Und kann dies nur weiter empfehlen!!

lg Xuxu

hey…manmanman, es klingt nach einer krassen Geschichte - ich kann nur die Daumen drücken . und das mache ich !!! (mit Hoffnung und Glauben an die Gerechtigkeit - evtl. gibt es juritisch-fundierte Unterstützung in Deiner Nähe von einem Verein, einer Uni o.ä. !?!)
(ansonsten würde ich weiter versuchen die Frau-Vermieterin persönlich zu erreichen - auch über die Bank, wohin die Auszahlung ging bspw.) - Die Variante der Kaution in Form eines Sparbuches anzulegen ist noch weit verbreitet, wenn auch veraltet - da nur die VermieterPartei Zugriffsrecht hat (und der Mieter nur indirektes Anspruchsrecht über den Mietvertrag).

Hallo ,

am besten ist es vermutlich die Rechnung über den behobenen Schaden aufzuheben und nach einem halben Jahr einen Anwalt einschalten um die Kaution einzuklagen.
Der Vermieter hat einhalbes Jahr nach Auszug noch die Möglichkeit eventuelle Schäden gegen den ehemaligen Mieter geltend zu machen.
Ist dieses halbe Jahr verstrichen kann der Vermieter einen angemessenen Betrag für die noch ausstehenden Nebenkosten einbehalten.
Die Endabrechnung der Nebenkosten muß bis zum Ende des darauffolgenden Jahres ( also bei Auszug 2010 bis ende 2011 ) erfolgen sonst sind auch die Ansprüche die der Vermieter aus der Nebenkostenabrechnung ableiten kann verjährt.
Mein Tip wäre nach einem halben Jahr einen Anwalt zu konsultieren und die Kaution einzuklagen.
das mache ich auch so und ich kann nur sagen es ist eine sehr langwierige Angelegenheit.
Bei mir war Schlüsselübergabe am 03.05.2009 und der erste Gerichtstermin ist am 08.04.2010.
Also richte dich auf eine lange Wartezeit ein und verplane das Geld vorerst nicht.

Ich hoffe ich konnte helfen.