Ich bin zum 01.10.2014 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Mein Vermieter hat aufgrund eines Schadens am Fenster die Kaution in Höhe von 520€ einbehalten. Den Schaden habe ich der Versicherung gemeldet, diese hat eine Reparatur in Höhe von 434,35€ angesetzt. Der Vermieter hat nun eigenmächtig eine teurere Reparatur durchführen lassen, diese 672,36 € gekostet.
Seine Begründung dafür war folgende:
Mit einer sogenannten Smartreparatur bin ich nicht einverstanden, zumal die Fenster keine 3 Jahre alt sind. Daher ziehe ich Ihnen die Differenz von 238,00 € von der Kaution ab.
Ist das zulässig?
Servus,
die Rechnung vom Vermieter der Versicherung Melden.
Versicherungen habe nicht nur die Aufgabe einen Schanden zu regulieren sondern auch festzustellen ob der Schaden begründet ist oder nicht und ggf. gegen überhöhte Forderungen vorzugehen.
Hi, das könnte bei Fenstern die noch keine 3 Jahre alt sind und daher fast neuwertig, rechtens sein.
Sich mit der eigenen Versicherung deswegen in Verbindung setzen und auf begleichen der Restforderung bestehen.
Wenn die das ablehnt muss man klagen.
MfG ramses90
Wie lang gilt denn ein Fenster als neuwertig? Das die Fenster drei Jahre alt sind stimmt so nicht. Die sind mittlerweile mindestens vier Jahre alt, da sie während der Zeit in der ich dort gewohnt habe nicht erneuert worden. Ich bin mir relativ sicher, dass die Vormieter beim Einzug meinten die Fenster seien knapp drei Jahre alt, damit sind sie mittlerweile sogar eher 6-7 Jahre alt.
ja mei, im Eingangsthread satand aber, dass sie 3 Jahre alt sind.
Vom VM die Rechnungen als Nachweis über den Einbau verlangen.
Wenn er sich weigert vor Gericht gehen und auch, wenn die Fenster schon 7 Jahre oder noch älter sind und er die Kaution einbehält.
Er kann den Zeit-. aber nicht den Neuwert der Fenster geltend machen.
MfG ramses90