Mietkaution: Fichtenholzfußboden beschädigt?

Hallo,

in meiner ehemaligen Wohnung hatte die Vermieterin einen Fichtenholzfußboden in Wohnzimmer, Esszimmer und Küche gelegt. Fichte ist ein sehr weiches Holz, was in den insgesamt 2,5 Jahren Mietdauer in den genannten, stark frequentierten Bereichen selbstverständlich Gebrauchsspuren hat.

Im Übergabeprotokoll ist von „starken Abnutzungen“ die Rede. Die kann ich nicht verleugnen. Wie gesagt, Fichte ist ein sehr weiches Holz. Wir haben Kinder, die hin und wieder etwas fallen gelassen haben, mit den Stühlen kippeln etc. Unter allen Möbeln waren Filzgleiter, aber das hilft auch nicht gegen alles.

Etwa 6 Wochen nach der Übergabe kommt die Vermieterin daher und meint, die Reparatur des Fußbodens würde ca. 1200€ Kosten. Eine Frist wurde mir nicht gesetzt, dass ich den angeblichen Schaden selbst reparieren kann.
Dazu muss man auch sagen, dass im Übergabeprotokoll nicht vermerkt ist, dass der Mieter die Kosten tragen muss. Der Nachmieter wohnt mittlerweile auch in der Wohnung. Deshalb glaube ich auch nicht, dass Sie ernsthaft gedenkt den Fußboden reparieren zu lassen. Sie will meiner Meinung nach nur die Kaution nicht ausbezahlen.

Ich habe meiner ehemalligen Vermieterin daraufhin gesagt, dass ich die Spuren als normale Gebrauchspuren ansehe, dass der Fußboden zu weich für eine Mietwohnung ist und dass im Übergabeprotokoll nicht vermerkt ist, dass die Kosten zu meinen Lasten gehen.

Das will Sie nicht einsehen und hat mir gesagt, der Vermieter könne als Fußboden verlegen was er will. Der Mieter müsse dann damit klar kommen. Ich meine, dass sie dann auch mit den Gebrauchsspuren klar kommen muss.

Ich will meine Kaution wieder haben. Welche Chancen habe ich hier - brauche ich einen Anwalt? Oder ist meine ehemalige Vermieterin hier im Recht?

Gibt es vielleicht irgendwelche Normen / Gesetze, welche Härte ein Fußboden in einer Wohnung mindestens haben muss?

Hallo, schleifen und versiegeln von Holzfußböden gehört nicht zu den normalen Renovierungsarbeiten. Ihre Vermieterin geht hier aber nicht von Renovierungsarbeiten oder normaler Abnutzung aus. Schäden, über der normalen Abnutzung hinaus, müssen Sie zahlen. Die Vermieterin muss Ihnen auch nicht die Möglichkeit geben, die Schäden selbst zu reparieren. Dafür ist allein der Vermieter zuständig. Die Kosten kann er trotzdem Ihnen auferlegen. Die Kinder entschuldigen sicher nicht irgendwelche Schäden. Dafür haben Sie ja sicher eine Haftpflichtversicherung. Haben Sie Zeugen bei der Übergabe gehabt? Wurden Fotos gemacht? Es könnte Schwierigkeiten geben, wenn die Schäden in einem Übergabeprotokoll, von Ihnen mit Unterschrift, bestätigt wurden. Hier werden Sie sicher an einen Anwalt nicht vorbei kommen. Ggf. Gutachter usw. Es könnten also nochmal erhebliche Kosten entstehen. Sind Sie sich sicher, das es sich hier um normale Abnutzung handelt, zahlen Sie nicht und widersprechen schriftlich der Rechnung, falls Sie auf den Anwalt verzichten möchten, wovon ich aber ausdrücklich abrate. Der Vermieter hat dann zwei Möglichkeiten darauf zu reagieren, wenn er seine Forderung durchsetzen möchte. Er kann entweder einen Mahnbescheid beantragen oder direkt Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben.
Beantragt er einen Mahnbescheid und Sie legen gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, geht das ganze auf Antrag des Vermieters in ein Klageverfahren über.
Im Klageverfahren muss der Vermieter mit der Klageschrift seinen Anspruch begründen, Sie werden dann mit Zustellung der Klage aufgefordert binnen einer vom Gericht bestimmten Frist, auf die Klage zu reagieren.
Danach kommt es dann ggf. nach Beweiserhebung und mündlicher Verhandlung zum Urteil.
Sollten Sie von Ihnen aus den Rechtsweg beschreiten wollen, können Sie Klage auf Feststellung erheben, dass die Forderung nicht besteht.
Würde ich aber nicht tun.
Warum Kosten verursachen solange der Vermieter nicht selbst klagt. Das beste ist aber sicher, einen Anwalt aufzusuchen, um keine Fehler zu machen. Wer kennt sich schon richtig aus. Viele Grüße

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.

Im Übergabeprotokoll habe ich nur „starke Beanspruchung“ unterschrieben. Eine Rechnung gibt es nicht von meiner Vermieterin, da sie die Schäden, die sie meint nicht repariert hat.
Der Fußboden wurde auch nie fachmännisch verlegt. Eine Einschätzung über die Kosten gibt es auch nicht schriftlich, sondern nur über einen Bodenleger, den meine ehemalige Vermieterin kennt.

Der Nachmieter wohnt mittlerweile in der Wohnung, wodurch sich meiner Meinung nach nicht mehr nachvollziehen lässt, welche Abnutzungserscheinungen durch wen entstanden sind.

Ich habe einen Tag vor der Übergabel Fotos und Videos von der Wohnung gemacht. Was meine ehemalige Vermieterin hat, weiß ich nicht.

Sie hat mir auch einen „Kuhhandel“ vorgeschlagen. Die fachmännische reparatur würde mind. 1200€ kosten. Sie würde sich aber auch mit 400€ zufrieden geben. Ein Gutachten vom Fußboden nach Auszug (31.12.2010) und vor Einzug des Nachmieters (05.02.2011) gibt es nicht.

Ich sehe keinen Grund, warum mich meine Vermieterin verklagen sollte. Sie hat keine Rechnung für den Fußboden und meine Kaution hat sie auch noch. Diese möchte ich aber wiederhaben.

Gruß
Johannes

Gern versuche ich zu helfen:

So wie Sie es schildern, dürfte die Vermieterin kaum mit Erfolg die Reparatur des Fußbodens verlangen können.
Gebrauchsspuren sind normal sofern es sich nicht um besondere Schäden (Wasser, Feuer) handelt, ferner müsste die Vermieterin vor Einzug eines neuen Mieters dem alten Mieter Gelegenheit zu evtl. Reparaturen geben.
Ich denke, Sie haben im Streit gute Chancen, zumal schon im Übergabeprotokoll das Wort Abnutzung" steht und nicht „Schäden“.
Falls sie die Kaution nicht auszahlt, bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt/in, oder ein Mahnbescheid. Ersteres geht schneller und kostet mehr, zweites ist billig und dauert.
Freundliche Grüße !
C.R.

Hallo, dann sprechen Sie nochmal mit ihr. Erklären Sie ihr, dass es sich um normale Abnutzung handelt. Stellen Sie klar, dass Sie sich an den Kosten nicht beteiligen. Verlangen Sie die Auszahlung der Kaution und geben Sie Ihrer Vermieterin klar zu verstehen, dass Sie ggf. gerichtlich vorgehen werden und Ihre Chancen wohl besser sind als die der Vermieterin. Sagen Sie ihr, dass sie die Kosten des Verfahrens zu tragen hat (Anwaltskosten usw.).

wenn du jemanden eine sache beschädigst, musst du sie schadfei stellen. zahlst du dafür miete und die beschädigungen sind auf vertragsgemäßen gebrauch zurück zu führen, so muss der vermieter damit leben. über den vertragsgemäßen gebrauch hinaus gehende schäden, wie wasser- udn brandschäden, grobe tiefe risse oder dellen, welche auf unsachgemäße und unvorsichtige nutzung zurück zu führen sind, musst du natürlich auf deine kappe nehmen. wenn du eine private haftpfl.-vers. hast, lasse dir von deinem vermieter ein kostenangebot für die schadenbeseitigung geben (fürchte dich nicht, es ist erstmal egal, ob er im recht ist oder nicht) und reiche das papier an den versicherer mit einer schadensmeldung ein. der versicherer wird entweder alles oder teile zahlen, oder er nimmt dich in schutz und wird sich gegen den anspruch des vermieters für dich wehren. wenn due nach ablauf von 6 monaten nach mietende deine kution nicht hast, gehe zum anwalt und lasse den vermieter auf herausgabe verklagen.

Hi
schönen Gruß aber fliegende Mieter gibt es noch nicht. Daher muß ein Mieter den gebrauch des bodens natürlich mittragen. Das gilt in jedem fall für den geöhnlichen Gebrauch. Nun Kinder sehen das gewöhnlch nicht so ein daher kann es durch aus zu einer unsachgemäßen nutzung des bodens kommen. Kiefer gilt als weichholz und ist wiederum für Fußböden als belagt nicht unbedingt geeignet. Zudem, ich habe gerade nachgeschaut hat nur Seekiefer eine Boenempfehlung Fichte jedoch icht, das diese viel zu weich ist.
mfg Peter