Hallo,
in meiner ehemaligen Wohnung hatte die Vermieterin einen Fichtenholzfußboden in Wohnzimmer, Esszimmer und Küche gelegt. Fichte ist ein sehr weiches Holz, was in den insgesamt 2,5 Jahren Mietdauer in den genannten, stark frequentierten Bereichen selbstverständlich Gebrauchsspuren hat.
Im Übergabeprotokoll ist von „starken Abnutzungen“ die Rede. Die kann ich nicht verleugnen. Wie gesagt, Fichte ist ein sehr weiches Holz. Wir haben Kinder, die hin und wieder etwas fallen gelassen haben, mit den Stühlen kippeln etc. Unter allen Möbeln waren Filzgleiter, aber das hilft auch nicht gegen alles.
Etwa 6 Wochen nach der Übergabe kommt die Vermieterin daher und meint, die Reparatur des Fußbodens würde ca. 1200€ Kosten. Eine Frist wurde mir nicht gesetzt, dass ich den angeblichen Schaden selbst reparieren kann.
Dazu muss man auch sagen, dass im Übergabeprotokoll nicht vermerkt ist, dass der Mieter die Kosten tragen muss. Der Nachmieter wohnt mittlerweile auch in der Wohnung. Deshalb glaube ich auch nicht, dass Sie ernsthaft gedenkt den Fußboden reparieren zu lassen. Sie will meiner Meinung nach nur die Kaution nicht ausbezahlen.
Ich habe meiner ehemalligen Vermieterin daraufhin gesagt, dass ich die Spuren als normale Gebrauchspuren ansehe, dass der Fußboden zu weich für eine Mietwohnung ist und dass im Übergabeprotokoll nicht vermerkt ist, dass die Kosten zu meinen Lasten gehen.
Das will Sie nicht einsehen und hat mir gesagt, der Vermieter könne als Fußboden verlegen was er will. Der Mieter müsse dann damit klar kommen. Ich meine, dass sie dann auch mit den Gebrauchsspuren klar kommen muss.
Ich will meine Kaution wieder haben. Welche Chancen habe ich hier - brauche ich einen Anwalt? Oder ist meine ehemalige Vermieterin hier im Recht?
Gibt es vielleicht irgendwelche Normen / Gesetze, welche Härte ein Fußboden in einer Wohnung mindestens haben muss?