Mietkaution gepfändet

Hallo,

Mal angenommen eine Mietkaution wird gepfändet, und der Vermieter bekommt darüber keine Information weil der bescheid an die falsche Adresse gesendet wurde und zahlt die Kaution an den Mieter bei auszug aus.
Welche konsequenzen hätte das für den Vermieter weil er das Geld unerlaubt auszahlte und welche konsequenzen hätte es für den Mieter der den bescheid zeitig bekommen hat und die Mietkaution einfach an den nächsten Vermieter weitergibt obwohl diese Gepfändet wurde?

Vielen dank für eure nützlichen Informationen.

Hallo!

Für den nachgewiesenermaßen ahnungslosen Vermieter hat es keine Bedeutung, er hat Kaution rechtmäßig ausgezahlt.
Was man nicht weiß macht einen nicht heiß !

Und genauso der neue Vermieter, er hat Kaution erhalten und kann sie auch behalten.

Das Problem hat nur der Mieter und die Schuldner, die haben pfänden lassen.

mfG
duck313

Beide Vermitter müssen dem sognannten Drittschulnebescheid unverzüglich in der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgericht widersprechen, da sonst auch für ausgezahle Beträge gehaftet werden muß. MfG

Hallo!

Es kommt darauf an, was wir uns unter der „falschen Adresse“ des Vermieters vorzustellen haben. Wenn der Vermieter in irgendeiner Weise noch für die Adresse verantwortlich ist, an die zugestellt worden ist, dann ist die Zustellung auch wirksam.

Ansonsten ist sie unwirksam, und da es ohne Zustellung keine Pfändung gibt, durfte der Vermieter das Geld auch an den Mieter auszahlen. Der Mieter durfte sie auch annehmen.

Gar nichts mit der Sache zu tun hat der Umstand, dass der Mieter das Geld an seinen neuen Vermieter weitergeleitet hat. Gepfändet werden ja nicht bestimmte Geldscheine, sondern der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung. Und der erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die Rückzahlung bewirkt wird.