Mietkaution im Untermietvertrag

Hallo,

Ich habe eine Frage:

Und zwar habe ich momentan noch einen Untermieter, den ich jetzt fristlos kündige da schon mehrfach Diebstähle in der Wohnung vorgekommen sind, er nicht wie vereinbart auf dem Balkon raucht, sich nicht an die Putzpläne hält, allgemein Verfügbare Sachen wie Klopapier nicht nachkauft… all dies schon mit mehrfacher Aufforderung. Jedenfalls kündige ich ihm wegen Unzumutbarkeit einer Vertragsverlängerung, da ich ja selber in der Wohnung mit wohne.

Die Frage ist nun wie folgt. Er hat noch bei mir Kaution hinterlegt, und ich müsste sein Zimmer räumen da er selbst der Aufforderung nicht nachkommt dies zu tun, kann ich dann ihm dies in Rechnung stellen und von der Kaution abziehen? Sprich ich denke ich werde für sein Zimmer etc. bestimmt 4-6 Std. brauchen alles zu packen und zu putzen und im Keller zu verstauen. Ich würde hierfür einen Stundensatz von 10 Euro ansetzen, denn eine normale Putzfrau verdient ja auch nicht weniger. Für die den benutzten Stellraum im Keller würde ich auch noch einen Mietpreis veranschlagen. Darf ich dies von der Kaution einbehalten, da nicht zu erwarten ist dass er die Forderung die dann aufkommt begleicht?

Vielen Dank schon einmal

Hallo Chris,

ja die Kaution ist für solche Einsätze des Vermieters gedacht.

Vorher bitte noch mal schriftlich mit Termin anmahnen und das Schreiben empfangsbestätigen lassen - nach Ablauf der Frist können Sie selber loslegen.

Ich wünsche Gutes Gelingen