Mietkaution in 3 Raten

Hi,

Person A muss 2000 EUR an Kaution bezahlen. Person A hat das Geld, moechte aber lieber in 3 Monatsraten bezahlen (1. Monatsmiete + 1 Rate Kaution in bar bei Wohnungsuebergabe).

Person A glaubt, dass die 3 Raten gesetzlich zulaessig sind, moechte aber den Vermieter nicht veraergern (ist auch deren erste Wohnung die sie vermieten) und fragt sich, ob der Vermieter auf der gesamten Kaution bestehen kann.

Falls nein, sollte Person A das vorher am Telefon erwaehnen, dass er zur Wohnungsuebergabe nur mit einer Rate Kaution auftauchen wird oder lieber den Vermieter vor Ort vor vollendete Tatsachen stellen?

Wer kennt sich aus?

Vielen Dank und Gruesse

Kris

Hallo,
drei Raten sind zulaessig. Sogar egal, was im Mietvertrag steht.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…
Andererseits, was bringt es, 1 Euro Zinsen auf das Restgeld zu erwirtschaften? Weniger Vertrauensverhaeltnis mit den Vermietern. Und sie muessen das Geld vom sonstigen Vermoegen getrennt anlegen, koennen sie aber erst in weiteren 2 Monaten machen. Es gilt, Recht gegen Vertrauen abzuwaegen. Am besten im Gespraech, mit dem Text in der Hand.
Gruss Helmut

Hallo,

man sollte den Vermieter fragen, ob es ihm recht ist, die Kaution in drei Raten zu bezahlen.
Jeder halbwegs vernünftige Vermieter weiß, dass ein Umzug in eine neue Wohnung viel Geld kostet.
Deswegen ist die Frage nach drei Raten legitim.
Ich würde aber rechtzeitig fragen und den Vermieter nicht vor vollendete Tatsachen stellen.

Gruß
Roland

man sollte den Vermieter fragen, ob es ihm recht ist, die
Kaution in drei Raten zu bezahlen.

nein! es hat dem vermieter recht zu sein. oder anders formuliert: es ist das recht des mieters, die kaution in besagten drei monatsraten zu zahlen. da kann sich der vermieter auf den kopf stellen. hilft ihm aber nicht.

… und dem Mieter hilft es nicht, wenn das Verhältnis zum VM dann von Anfang an und womöglich auf Dauer ‚gestört‘ ist. Ich habe schon oft gehört, dass Mieter wegen einem gestörten Verhältnis zum Vertragspartner ausgezogen sind. Aber noch selten war es umgekehrt.

vnA

ja natürlich hat der Mieter das Recht in Raten zu zahlen.
Trotzdem sollte man mit dem Vermieter darüber reden, anstatt in vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Es macht keinen Sinn mit dem Gesetzbuch zum Vermieter zu laufen.
Das könnte entweder das Mietverhältnis komplett verhindern oder das Verhältnis von Anfang an trüben.
Es ist ja nicht so das von vornerein klar ist, das die Kaution in Raten bezahlt wird. Es wird dann meist erst in einem Gespräch geklärt, denn es steht in keinem Gesetz das der Mieter die Kaution in Raten zahlen muss.
Du kannst natürlich auch dem Vermieter direkt sagen, dass du deine Rechte kennst, ob du dann die Wohnung bekommst ist eine andere Frage.
Einen Korinthenkacker möchte wohl kein Vermieter als Mieter haben.