Hallo,
lt. §551 Abs. 2 BGB ist es einem Mieter erlaubt die Kaution in drei Raten zu leisten.
Ist dies auch für einen Neueinstieg in ein WG-Zimmer gültig?
Kaution für das Zimmer beträgt 400 Euro.
Danke!
Hallo,
lt. §551 Abs. 2 BGB ist es einem Mieter erlaubt die Kaution in drei Raten zu leisten.
Ist dies auch für einen Neueinstieg in ein WG-Zimmer gültig?
Kaution für das Zimmer beträgt 400 Euro.
Danke!
Hallo!
Nachdem der Paragraph für Wohnmietverhältnisse generell formuliert ist, gilt er auch für das Anmieten von Zimmern und von möbliertem Wohnraum.
Hallo Armin, danke für deine schnelle Antwort. Ich war mir nicht ganz sicher, deshalb dachte ich mir ich frage mal dieses tolle Community! Danke dir.