Mietkaution - Keine Reaktion des Vermieters

Hallo. Kurze Frage zum Thema Zurücküberweisung der gezahlten Mietkaution.

Wenn am 13.01.2013 eine Mietwohnung übergeben wurde, wobei im Abnahmeprotokoll festgehalten ist, dass die im Abnahmeprotokoll festhaltenen Mangel durch die Kuchenübernahme gedeckt werden. Wann müsste dann eine Rücküberweisung der Mietkaution fällig sein?

Was wäre wenn der ehemalige Vermieter 5 Monate nach Übergabe ein Einschreiben mit Rückschein 3 Wochen lang nicht abholt?

Welcher Schritte wären sinnvoll?

Hallo,

zustellung relativ billig und sicher.

man nehmen 1-2 neutrale personen, zeige ihnen den inhalt des schreibens, tüte diesen ein und werfe dieses schreiben dann unter aufsicht in den briefkasten des vermieters.

alternativ kann man auch durch den gerichtsvollzieher zustellen lassen :wink:, kostet nicht die Welt und macht Eindruck :wink:

hth

Da der VM 6 Monate Zeit bis zur Verjährung aus versteckten Mängeln hat, kann man sich das bis zum 18.07 auch sparen.

Bis dahin Einwurfeinschreiben nutzen und mitteilen, dass man am 18.7. zum Anwalt geht, wenn bis dahin kein Geld da ist.

vnA

höh??? seit wann muss der vermieter nach einem halben jahr die kaution zurückzahlen? ok, man geht davon aus, dass man in der zeit verdeckte mängel findet und deshalb kann man nach sechs monaten nicht mehr die kaution deswegen einbehalten. allerdings kann der vermieter bei erwarteter nebenkostennachzahlung durchaus die kaution (zumindest anteilig) einbehalten, bis die letzte nebenkostenabrechnung gestellt wurde - worst case also bis zu 23 Monate nach dem Auszug, wenn man mal davon ausgeht, dass der vermieter seine eigenen rechnungen pünktlich bekommt.

2 Like

Natürlich kann er einen gerechtfertigten Teil der Kaution bis zum Ende der Abrechnungsperiode (23 Monate) einbehalten.
Den Rest muss er aber bei Eintritt der Mängelverjährung (6 Monate nach Auszug) zurückzahlen.
Ich kann mich nicht erinnern etwas über die Höhe bzw. die vollständige Rückzahlungspflicht geschrieben zu haben.

vnA