Hallo. Kurze Frage zum Thema Zurücküberweisung der gezahlten Mietkaution.
Wenn am 13.01.2013 eine Mietwohnung übergeben wurde, wobei im Abnahmeprotokoll festgehalten ist, dass die im Abnahmeprotokoll festhaltenen Mangel durch die Kuchenübernahme gedeckt werden. Wann müsste dann eine Rücküberweisung der Mietkaution fällig sein?
Was wäre wenn der ehemalige Vermieter 5 Monate nach Übergabe ein Einschreiben mit Rückschein 3 Wochen lang nicht abholt?
Welcher Schritte wären sinnvoll?