Mietkaution kürzen rechtmäßig

Hallo zusammen,

meine Wohnung ist bereits gekündigt und ein Nachmieter gefunden, mit dem auch der Vermieter einverstanden ist.
Folgendes Problem:

Ich habe bereits 2 Monate vor dem Übergabetermin den Vermieter und die Hausverwaltung informiert, dass ich spätestens bis zum 31. Januar einen Spermülltermin benötige. Dies wird immer von der Husverwaltung geregelt.
Nun ist der Sperrmülltermin am 8. Februar und die Übergabe am 31. Januar. Ich wollte den Spermüll im Keller zwischenlagern, womit der Vermieter nicht einverstanden ist und mir somit die Kaution kürzen bzw. den Sperrmüll auf meine Kosten entfernen lassen will.
Ist das rechtmäßig und um wie viel kann er die Kaution kürzen ?
Danke für eure Hilfe

Hallo Shaitania,

aus meiner Sicht kann einer Kürzung der Kaution widersprochen werden, wenn

  • es einen Nachweis (Kopie des Schreibens mit Nachweis des Zuganges beim Empfänger bzw. mündlicher oder anderweitiger dokumentierbarer Reaktionen auf dieses Schreiben oder Zeuge eines Telefonates) für die damalige Anforderung an die Hausverwaltung gibt;

++ die Hausverwaltung nachweislich diese Sperrmülltermine taggenau auf Anforderung schon früher für Sie oder Dritte erbracht hat, auch aktuell weiterhin erbringt und das belegbar

+++ und damit ein Versäumnis der HV nachzuweisen ist.

In diesem Fall wünsche ich Gutes Gelingen mit guten Aussichten.

Hallo ,

ich würde das Problem ganz einfach lösen.
Transporter mieten und den Sperrmüll auf die Deponie fahren.
Ein paar Stunden Arbeit und die Sache ist vom Tisch.
Die Unkosten sind mit Sicherheit weniger als das was der Vermieter gerne einbehalten würde.
Notfalls einfach den Kram mitnehmen.

Ich wünsche dir das es noch klappt mit der Entsorgung.

MfG

Elmar