Hallo,
Mieter x hat schön brav Miete und Kaution bezahlt. Nun gefällt es dem Mieter x nicht mehr. Mieter x wohnt nun seit 6 Monaten in dem Haus und entdeckt eine Klausel in der steht, dass wenn Mieter x vor Ablauf von 24 Monaten auszieht, seine Mietkaution einbehalten werden kann. Mieter x fragt sich nun, ob Vermieter x das darf.
Hallo,
hat Mieter X einen befristeten oder einen unbefristeten Mietvertrag?
Steht in der Klausel, dass der Kautionseinbehalt eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung ist?
Gruß
Andreas
Hallo,
hat Mieter X einen befristeten oder einen unbefristeten
Mietvertrag?
Mieter x hat einen unbefristeten Mietvertrag
Steht in der Klausel, dass der Kautionseinbehalt eine
Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung ist?
Mieter x konnte keine derartige Bemerkung entdecken.
Gruß
Andreas