Wenn man in eine andere Stadt wegen einer Arbeitsaufnahme zieht und man für die neue Wohnung eine Kaution von 3 Monatskaltmieten zahlen muss, man aber nicht das Geld hat, weil man zu diesem Zeitpunkt noch arbeitslos ist, kann man dann, nachdem man die alte Wohnung fristgerecht gekündigt hat (3 Monate Kündigungsfrist), für die letzten beiden Monate jeweils die Kaltmiete einbehalten? (Für die alte Wohnung waren nur 2 Monatskaltmieten an Kaution fällig.)
Man hat schon oft gehört, dass der Vermieter die Kaution sehr lange (bis zu 3 Jahre) zurückbehalten kann bzw. es einfach macht.
Wenn man aber nicht ewig seinem Geld hinterher rennen will und in dieser Situation auch dringend für die neue Wohnung die Kaution benötigt, wäre es doch sinnvoll, sich so die Rückzahlung der Kaution zu sichern.
Die Wohnung wird bei Auszug keine Mängel aufweisen und auch noch, wie im Mietvertrag (leider) vereinbart, frisch weiss gestrichen werden.
Da wird man wahrscheinlich nicht drum herum kommen, weil es in einer zusätzlich hinzugefügten Notiz von der Hausverwaltung, vermerkt wurde (Mieter hat renovierte Whg. erhalten und muss somit auch eine renovierte Whg. bei Auszug übergeben.)
Gibt es hier jemanden, der sich mit so etwas auskennt und ein paar nützliche Tipps zu diesem Thema geben kann???
Danke für eure Hilfe!
Möglicherweise würde ich als Vermieter sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen…
Möglicherweise, wie gesagt.
Gruß!
Horst
„man“ hatte auch die 4 jahre, die man in dieser whg. gewohnt hat bzw. noch wohnt, ständig mit schimmel zu tun. der vermieter reagierte, wenn überhaupt, immer erst wenn man dort 1000 x angerufen hat und man schon fast gebettelt hat, das jemand vorbei kommt, der den schimmel beseitigt.
irgendwann wurde es so extrem mit dem schimmel, sodass man einen anwalt beauftragt hat. dieser riet zu einer mietminderung, welche gemacht wurde. keine reaktion von seiten des vermieters.
dann machte noch ein „internetcafe“ unter mir auf, was zur abendlichen und nächtlichen immer wiederholenden ruhestörung führte.
auch deshalb wurde die miete gemindert (anwalt). keine reaktion vom vermieter.
nach 2 monaten rief die hausverwaltung an und fragte warum „man“ die miete denn mindere. die hv wurde darüber aufgeklärt und versprach einen experten in sachen schimmel vorbei zu schicken.
dann bekam ich die heizkostenabrechnung mit einem guthaben von fast 300 euro. das guthaben sollte innerhalb von 2 wochen vom vermieter auf meinem konto überwiesen werden. doch nichts kam.
man rief bei der hv an. diese teilte mit, dass die mietminderung wegen der lärmbelästigung nicht anerkannt wird und somit mit dem guthaben verrechnet wird. somit bekam „man“ nur ca. 90 euro guthaben dann letztendlich überwiesen.
der anwalt sagte, dass man sich das guthaben holen soll, indem man es mit der folgenden miete verrechnet. dieses tat man.
nicht einmal hat der vermieter auf die briefe vom anwalt reagiert!
man weiss auch, dass der vermieter mehrmals verwarnungen bei dem internetcafe ausgesprochen hat, weil sich auch andere mieter beschwerten.
nach endlich 6 monaten mietminderung, wurde der schimmel beseitigt und es kehrte auch ruhe von unten ein. dann wurde die miete wieder voll bezahlt.
wegen der sache mit der mietkaution: was will man jemanden wegnehmen, der eh nix hat? falls er klagen sollte, kann er doch bei jemanden der arbeitslos ist und deswegen in eine andere stadt zieht, um dieses zu ändern, doch nichts holen. zumal er seine miete ja bekommt, in dem er die kaution behält, in dem sinne.
von was soll man denn die kaution der neuen whg. bezahlen, wenn man ewig hinter der alten kaution hinterher rennt??? oder sie erst gar nicht bekommt???
sorry wegen dem langen text. wollte es nur alles aufschreiben, um es verständlicher zu machen.
freu mich über antworten und ratschläge!
Hallo!
für die letzten beiden Monate
jeweils die Kaltmiete einbehalten?
Nein, kann man nicht. Der Vermieter kann dagegen klagen, und dann zahlt man zusätzlich die Anwalts und Gerichtskosten.
Man hat schon oft gehört, dass der Vermieter die Kaution sehr
lange (bis zu 3 Jahre) zurückbehalten kann bzw. es einfach
macht.
Der Vermieter kann einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Nebenkostenabrechnung einbehalten. Die endgültige Abrechnung muss bis Ende des Folgejahres passieren.
Die Wohnung wird bei Auszug keine Mängel aufweisen
Mag sein - aber davon wird sich der Vermieter selnst überzeugen wollen. Wieso soll er DIR mehr Vertrauen als Du ihm? Man hat schließlich schon oft gehört, dass der Mieter die angeblich mängelfreie Wohnung in einem gräuslichen Zustand zurückgibt. (Und ja: Dieser Satz ist mit Absicht genauso formuliert wie Dein Satz oben.)
Die Kaution erfüllt einen bestimmten Zweck: Nämlich dem Vermieter eine Sicherheit für etwaige Schäden zu geben. Alles, was Du dir überlegst, unterläuft diesen Zweck. Warum sollte der Vermieter das dulden?
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html
Gruß,
Max
„man“ hatte auch die 4 jahre, die man in dieser whg. gewohnt
hat bzw. noch wohnt, ständig mit schimmel zu tun. der
vermieter reagierte, wenn überhaupt, immer erst wenn man dort
1000 x angerufen hat und man schon fast gebettelt hat, das
jemand vorbei kommt, der den schimmel beseitigt.
irgendwann wurde es so extrem mit dem schimmel, sodass man
einen anwalt beauftragt hat. dieser riet zu einer
mietminderung, welche gemacht wurde. keine reaktion von seiten
des vermieters.
dann machte noch ein „internetcafe“ unter mir auf, was zur
abendlichen und nächtlichen immer wiederholenden ruhestörung
führte.
auch deshalb wurde die miete gemindert (anwalt). keine
reaktion vom vermieter.
nach 2 monaten rief die hausverwaltung an und fragte warum
„man“ die miete denn mindere. die hv wurde darüber aufgeklärt
und versprach einen experten in sachen schimmel vorbei zu
schicken.
dann bekam ich die heizkostenabrechnung mit einem guthaben von
fast 300 euro. das guthaben sollte innerhalb von 2 wochen vom
vermieter auf meinem konto überwiesen werden. doch nichts kam.
man rief bei der hv an. diese teilte mit, dass die
mietminderung wegen der lärmbelästigung nicht anerkannt wird
und somit mit dem guthaben verrechnet wird. somit bekam „man“
nur ca. 90 euro guthaben dann letztendlich überwiesen.
der anwalt sagte, dass man sich das guthaben holen soll, indem
man es mit der folgenden miete verrechnet. dieses tat man.
nicht einmal hat der vermieter auf die briefe vom anwalt
reagiert!
man weiss auch, dass der vermieter mehrmals verwarnungen bei
dem internetcafe ausgesprochen hat, weil sich auch andere
mieter beschwerten.
nach endlich 6 monaten mietminderung, wurde der schimmel
beseitigt und es kehrte auch ruhe von unten ein. dann wurde
die miete wieder voll bezahlt.
Das nützt ja alles nichts. Hat mit der Zahlungsplich in diesem Fall ja nichts zu tun. Übrigens sieht der Gesetzgeber das Recht verwehrt wenn man nicht konsequent und umgehent Mängel anzeigt. Oft haben mieter beim Auszug die hier geshcilderte Angewohnheit, lange was zu dulden und beim Auszug alles vorzutragen - ist aber komplett falsch so !
wegen der sache mit der mietkaution: was will man jemanden
wegnehmen, der eh nix hat? falls er klagen sollte, kann er
doch bei jemanden der arbeitslos ist und deswegen in eine
andere stadt zieht, um dieses zu ändern, doch nichts holen.
zumal er seine miete ja bekommt, in dem er die kaution behält,
in dem sinne.
von was soll man denn die kaution der neuen whg. bezahlen,
wenn man ewig hinter der alten kaution hinterher rennt??? oder
sie erst gar nicht bekommt???
Nun, es entstehen merh kosten, das steht fest. Wie viel hängt von dem Weg ab, den VM geht. Die wird man zahlen müssen, notfalls per Druck oder Gerichtliche Mahnbescheide, die dann eingetrieben werden und die Schufa versauen. Das ist es wohl nicht wert.
M.W. gibt es für solche Probleme, wenn diese denn gerechtfertig sind, also wenn M das Geld nicht auftreiben kann weil er es nicht hat, zwei Ämter die dabei helfen (können). In grösseren Gemeinden ist es das Amt zur vermeidung von Obdachlosigkeit und in kleineren das Sozialamt. Die zahlen die Kaution und man muss eine Abtretungserklärung unterschreiben damit diese dann auch an das Amt wieder erstattet wird.
sorry wegen dem langen text. wollte es nur alles aufschreiben,
um es verständlicher zu machen.
freu mich über antworten und ratschläge!
Grüße
Exzellenter Beitrag, Denker. Kleine Ergänzung meinerseits: Die komplette Kaution kann der Vermieter bis zu einem halben Jahr zurückbehalten, sofern Mängel noch strittig sind, weil die entsprechenden Ansprüche erst dann verjährt sind, vgl. § 548 BGB.
Hallo,
da muß ich auch leider mal was nachfragen:
Das Studenten-Appartement meines Sohnes ist am
12.03.2009 ziemlich komplett abgebrannt, Ursache
war ein defekter Kühlschrank. Dieser Kühlschrank
gehörte mit zu einer Mini-Single-Küche und gehörte
dem Vermieter - so steht es im Mietvertrag, der
Kühlschrank war ca. 20 Jahre alt.
Die Immobilienverwaltung für dieses Appartement
hat die mir gehörende Kaution aber immer noch nicht
an mich ausgezahlt - also Mängel gibt es -nach
einem Wohnungs-Brand - aber für die bin nicht
ICH verantwortlich. Die Wohnung ist so nicht
mehr bewohnbar gewesen und mein Sohn hat sich
ein anderes Appartement gesucht, für dass ich
jetzt ebenfalls eine Kaution einzahlten mußte.
Ich war ja schon erstaunt, dass MEINE
Hausratversicherung den Schaden zahlen
mußte, obwohl der Schaden NICHT von uns verursacht
worden war.
Zwischenzeitlich
DARF der Vermieter die Kaution in dem Falle
auch so lange zurückhalten.
DANKE für eine Antwort.
Grüße
Marie