Mietkaution mit Nebenkosten verrechnen

Hallo Leute,

ich habe eine Frage und zwar:

Wenn man zum Oktober eines Jahres aus seiner Wohnung auszieht wird die Kaution ja (laut MV) sechs Moante nach Auszug fällig. Im Juni des folgenden Jahres sei die Kaution immer noch nicht zurück gezahlt worden
(Begründung: die Nebenkostenabrechnung wurde noch nicht gemacht ( wie ich gelesen habe ist für die Nbkabrechnung das Ende des folgenden Kalender-Jahres die zeitliche Frist)).
Meine Frage ist nun: Gilt jetzt in diesem Fall die Frist für die Kaution (6 Monate) oder die Frist für die Abrechnung (31.12. des folegnden Jahres). Denn eigentlich könnte die Abrechnung ja schon seit Januar gemacht worden sein.

Gruß Jonas

Hallo,

siehe hierzu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Dabei darf aber nicht die ganze Kaution einbehalten werden, sondern nur ein Teil…eben soviel, wie an noch ausstehenden Kosten ca erwartet wird. Den Rest muss der VM zurückzahlen.

Gruß
M.