Mietkaution nach 6Monaten immernoch nicht erhalten

Wenn der Vermieter nach 6 Monaten die Kaution immer noch nicht rausrückt, weil die Rechnung über die Nachzahlung noch nicht vorhanden ist, ist das in Ordnung? Als Alternative wurde angegeben, 300 Euro bar in Vorraus zuzahlen, obwohl es noch nie eine Nachzahlung (nicht mal einen Betriebskostenabrechnung!)in den letzten Jahren gegeben hat.

Hallo Brigitte,

es gibt zwar auch hier Ausnahmen, aber im vorliegenden Fall würde ich die Rückzahlung für fällig halten.
Der Ex-Mieter sollte m.E. dem Ex-Vermieter eine Frist setzen.

Gruß!

Horst

Hallo Brigitte,

anders als Horst bin ich der Meinung, dass der VM durchaus rechtlich richtig liegt, wenn er zumindest einen Anteil der Kaution noch einbehält.

Allerdings sollte dieser Anteil in Anbetracht der Tatsache, dass bisher keine Nachzahlungen fällig waren eher niedriger als der ausgezahlte Teil sein. Soll heissen: 2/3 werden ausgezahlt, 1/3 bleibt als Sicherung zurück. Oder 50/50. Da muss man sich abstimmen.

Das noch nie eine Nachzahlung fällig war, muss allerdings nix heissen. Viele Leute wundern sich dieses Jahr über ihre NK-Abrechnungen die durch die galoppierenden Preissteigerungen im Energiesektor extrem gestiegen sind. Deswegen würde ich es auch aus Sicht des Mieters durchaus für vernünftig halten einen Teil der Kaution noch beim VM zu lassen.

Gruß
Nita

Rückfrage
Hallo,
die Kaution ist doch auch als Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung bzw. evt. fällige Nachzahlungen gedacht. Und angesichts der aktuellen Ölpreissteigerungen kommt eine nachzahlung auch durchaus in Frage, selbst wenn in den letzten Jahren nichts nachgezahlt werden musste. Und imho ist der Vermieter auch nicht gezwungen, zusätzliche Zwischenabrechnungen durchzuführen, wenn ein Mieter nicht grad zum Ende des Abrechnungszeitraumes auszieht.
Warum also sollte die Rückzahlung der Kaution schon jetzt fällig sein und nicht erst nach Durchführung der Nebenkostenabrechnung, also voraussichtlich sogar Anfang nächsten Jahres?
Gruß
loderunner

Hallo loderunner,

in dem Posting stand nur „nach 6 Monaten“. Das habe ich als 6 Monate nach dem Abrechnungszeitraum verstanden.
Wenn es 6 Monate nach dem Auszug bedeutet, gebe ich dir und Nina natürlich Recht.

Gruß!

Horst

Danke, alles klar! (owt)
-nix-

-nix-

Hi,

gleiches betrifft mich leider auch!

Aus Sicht eines Mieters kann es doch aber nicht sein, dass ein Vermieter die komplette Kaution einer Wohnung 800-1500€ einbehält, mit der Begründung die Nebenkosten sind in den letzten Jahren gestiegen. (Zumal es in der Vergangenheit keine Nachzahlungen seitens der Mieter gab.)

Heutzutage soll man arbeitstechnisch flexibel sein und dort hinziehen (können), wo es Arbeit gibt. Wie geht so etwas in der Praxis, wenn man kein Arbeitnehmer ist, der über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, wenn ihr versteht was ich mein.

In meinem Fall ist soagr ein Nachmieter eingezogen und hat Kaution bezahlt! Und ich warte bereits ein Jahr auf meine Kohle!!!

Wenn ich also arbeitsbedingt 2-3x im Jahr umziehe (KEINE SELTENHEIT) und jedesmal diese Kautionsummen für Jahre jemanden anderen gebe, dann arbeite ich nur für meine Kautionszahlungen??? Das kann es nicht sein!

Deshalb hat der BGH dazu auch schon Stellung genommen, dass der Kautionsrückbehalt in einem angemessenen Verhältnis stehen muß. Die Kaution ist nach BGB in erster Linie für Schäden an der Wohnung gedacht. Zweitrangig für Mietschulden etc. Und Nebenkostenabrechnungen können per Rechnung nachgefordert werden!!!

Schönen Abend noch und viel Erfolg mit deiner Kaution!

Rückfrage
Hallo,

Deshalb hat der BGH dazu auch schon Stellung genommen, dass
der Kautionsrückbehalt in einem angemessenen Verhältnis stehen
muß. Die Kaution ist nach BGB in erster Linie für Schäden an
der Wohnung gedacht. Zweitrangig für Mietschulden etc. Und
Nebenkostenabrechnungen können per Rechnung nachgefordert
werden!!!

Quelle?
Gruß
loderunner

Hi,

sorry, ein spezielles Urteil habe ich nicht parat, da es auf den Einzelfall ankommt. Aber unter http://www.bundesgerichtshof.de/ bei Suche „Mietrecht“ eingeben und los gehts mit dem Lesen.
Wer also eine gute Rechtschutzversicherung hat…

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