Wenn ein Mieter die Miet-Kaution nicht bezahlt kann man ja ein Mahnverfahren (Mahnbescheit) einleiten. Was tun, wenn der Mieter dann mit Auszug droht? Wer bleibt auf den Kosten (Mahnbescheitsgebühren, Anwaltgebühren, Gerichtsgebühren usw…) sitzen?
Frage 2: Kann ein Mieter dann so einfach ausziehen!
Wenn ein Mieter die Miet-Kaution nicht bezahlt kann man ja ein
Mahnverfahren (Mahnbescheit) einleiten. Was tun, wenn der
Mieter dann mit Auszug droht? Wer bleibt auf den Kosten
(Mahnbescheitsgebühren, Anwaltgebühren, Gerichtsgebühren
usw…) sitzen?
Frage 2: Kann ein Mieter dann so einfach ausziehen!
Ja klar kann er das, er wird aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten müssen und dementsprechend für diese Zeit auch Miete zahlen müssen, ob er nun in der Wohnung wohnt oder nicht.
Wenn ein Mieter die Miet-Kaution nicht bezahlt kann man ja ein
Mahnverfahren (Mahnbescheit) einleiten. Was tun, wenn der
Mieter dann mit Auszug droht? Wer bleibt auf den Kosten
(Mahnbescheitsgebühren, Anwaltgebühren, Gerichtsgebühren
usw…) sitzen?
Hallo jasonick,
zahlen muss er dann sowieso, wenn er nicht widerspricht und ein eventuell folgendes Verfahren nicht gewinnt.
Frage 2: Kann ein Mieter dann so einfach ausziehen!