Mietkaution nicht bezhalt, Mahnverf. Mieter zieht

Wenn ein Mieter die Miet-Kaution nicht bezahlt kann man ja ein Mahnverfahren (Mahnbescheit) einleiten. Was tun, wenn der Mieter dann mit Auszug droht? Wer bleibt auf den Kosten (Mahnbescheitsgebühren, Anwaltgebühren, Gerichtsgebühren usw…) sitzen?

Frage 2: Kann ein Mieter dann so einfach ausziehen!

Es geht wahrscheinlich um diesen hypotethischen Fall:
/t/kaution-nicht-bezahlt-mieter-will-kueche-ausbauen…
Oder?

Wenn ein Mieter die Miet-Kaution nicht bezahlt kann man ja ein
Mahnverfahren (Mahnbescheit) einleiten. Was tun, wenn der
Mieter dann mit Auszug droht? Wer bleibt auf den Kosten
(Mahnbescheitsgebühren, Anwaltgebühren, Gerichtsgebühren
usw…) sitzen?

Nicht einschüchtern lassen. Dem Mieter ist aber zukünftig zum Beitritt in einen Vermieterverein zu raten.
http://www.haus-und-grund.net/index.html
https://www.vermieterverein.de/
http://www.deutscher-vermieterverein.de/info.html
usw.
Auf den Mahnkosten wird der VM möglicherweise eh sitzen bleiben wenn beim Mieter nichts zu holen ist.
Wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.vnr.de/b2c/finanzen/immobilien/Einliegerw…

Frage 2: Kann ein Mieter dann so einfach ausziehen!

Ja klar kann er das, er wird aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten müssen und dementsprechend für diese Zeit auch Miete zahlen müssen, ob er nun in der Wohnung wohnt oder nicht.

Gruß
Maja

Wenn ein Mieter die Miet-Kaution nicht bezahlt kann man ja ein
Mahnverfahren (Mahnbescheit) einleiten. Was tun, wenn der
Mieter dann mit Auszug droht? Wer bleibt auf den Kosten
(Mahnbescheitsgebühren, Anwaltgebühren, Gerichtsgebühren
usw…) sitzen?

Hallo jasonick,

zahlen muss er dann sowieso, wenn er nicht widerspricht und ein eventuell folgendes Verfahren nicht gewinnt.

Frage 2: Kann ein Mieter dann so einfach ausziehen!

Ja, wie Maja schrieb, nach den geltenden Fristen.

Gruß!

Horst

zahlen muss er dann sowieso, wenn er nicht widerspricht und
ein eventuell folgendes Verfahren nicht gewinnt.

Das wäre Meine Frage gewesen: Müsste er dennoch die Mietkaution zahlen, auch nach dem er schon ausgezogen ist?

Wenn alles noch fristgerecht gemacht worden ist: Ja.

(Fristgerecht bedeutet in diesem Fall: Binnen der 3-Jahres-Frist, die einige Gerichte mittlerweile auch bei Kautionen als bindend ansehen.)

Gruß!

Horst