Mietkaution ohne Verpfändungserklärung

Hallo Forum,
lt. Mietvertrag muß mein Mieter ein barkaution leisten. Deshalb hat er mir ein Sparbuch auf seinen namen zugeschickt. jetzt habe ich erfahren,daß mir das nichts bringt, weil er trotzdem jederzeit an das Geld rankäme. Die notwendige Verpfändungserklärung will mein Mieter trotz gutem Zureden nicht ausstellen lassen.
Was kann ich tun?

jetzt habe ich erfahren,daß

mir das nichts bringt, weil er trotzdem
jederzeit an das Geld rankäme. Die
notwendige Verpfändungserklärung will
mein Mieter trotz gutem Zureden nicht
ausstellen lassen.

Erstmal hast du völlig Recht, eine Verpfändungserklärung wäre die sauberste Lösung.
So ganz ohne weiteres kann dein Mieter aber nicht an das Geld heran. Normalerweise ist für eine Sparbuchauszahlung nämlich die Vorlage des Sparbuches notwendig. Ausnahmen sind aber zum Beispiel käufe in ein Wertpapierdepot. Hierbei wird der Sparbuchsaldo später nachgetragen. Dein Mieter kann auch angeben, er habe das Sparbuch verloren, dann wird ein Ersatzsparbuch ausgestellt, von dem er verfügen darf.
Eine Möglichkeit könnte sein: Erkläre gegenüber dem Kreditinstitut, dass sich das Sparbuch wegen einer Mietkautionssache in deinen Händen befindet.
Ich kann dir nicht sagen, ob die Bank dadurch wirklich zu etwas verplichtet ist.
Aber auf jeden Fall verbessert es deine rechtliche Position, wenn das Geld später weg sein sollte.

thomas

Kaution entweder auf ein n eu e s Sparbuch ,das auf Mieter + Vermieter gemeinsam läuft , oder anstatt Barkaution eine unwiderrufliche zweckbezogene Ausfall-Bürgschaft der Bank des Mieters.
geht auch.

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Kaution entweder auf ein n eu e s
Sparbuch ,das auf Mieter + Vermieter
gemeinsam läuft , oder anstatt Barkaution
eine unwiderrufliche zweckbezogene
Ausfall-Bürgschaft der Bank des Mieters.
geht auch.

Beim gemeinsamen Sparbuch (wie auch bei Sparbuch auf des Vermieters Namen) kann kein Freistellungsauftrag gestellt werden!

thomas