Nehmen wir an wir haben bei der Wohnungsübergabe die Mietkaution in Bar an den Hausverwalter übergeben und eine Quittung dafür erhalten.
Beim Auszug bittet uns der Hausverwalter, das Übergabeprotokoll und die Quittung zu kopieren, da der Vermieter die Unterlagen verschlampt hat.
Nun will der Vermieter ein Jahr nach Auszug die Kaution auszahlen, hat jedoch keine Unterlagen darüber dass je eine Kaution gezahlt wurde.
In einem Schreiben seinerseits, welches mit dem Mietvertrag gesendet wurde steht explizit drin, dass keine Wohnungsübergabe vor Kautionsstellung stattfindet.
Es heißt, eine zweifelhafte Barzahlung ist im Streitfall verloren.
Das ist mir bewusst, jedoch haben wir uns vor einiger Zeit ein Schreiben vom Hausverwalter unterschreiben lassen, dass er die Kaution am … entgegengenommen hat.
Dieses Schreiben kann aber meiner Meinung nach die Quittung nicht ersetzen.
Was nun ?
Hab ich eine Chance ?
GlG