Mietkaution - quittung

hallo wissende,

angenommen eine mietkaution wäre bei abschluß eines mietvertrages (ende letzten jahrtausends) fällig geworden. der mietvertrag wäre nun von beiden parteien unterzeichnet worden.

würde nun die unterschrift besonders des VM als quittung gelten? sonst würde doch der vertrag nicht zustande gekommen sein, oder?

wie würde ein juristisch beschlagener mensch das sehen?

schöne grüße
ann

hallo wissende,

hallo auch *weiss zwar nicht ob ich einer bin*

angenommen eine mietkaution wäre bei abschluß eines
mietvertrages (ende letzten jahrtausends) fällig geworden.

soweit so gut…

der

mietvertrag wäre nun von beiden parteien unterzeichnet worden.

auch gut…

würde nun die unterschrift besonders des VM als quittung
gelten?

meines erachtens nicht, es sei denn es ist explizit vermerkt, normalerweise dient der mietvertrag nicht dazu auch die zahlung der kaution zu quittieren…

sonst würde doch der vertrag nicht zustande gekommen

sein, oder?

der vertrag ist ja schon dadurch zustende gekommen, dass er unterschrieben wurde, bzw. die geschichte mit den beidseitigen willenserklärungen greift wohl schon früher
;o)

die zahlung der kaution sollte man sich auf jeden fall separat quittieren lassen, einfache quittung genügt mit verwendungsvermerk " mietkaution für objekt, adresse, etc."

wie würde ein juristisch beschlagener mensch das sehen?

bin ich zwar nicht, aber ich glaube die separate quittung sollte schon sein, es sei denn im mietvertrag wird der erhalt der kaution explitiz ausgewiesen und per unterschrift nochmals bestätigt.

der jörg

schöne grüße
ann

hallo wissende,

angenommen eine mietkaution wäre bei abschluß eines
mietvertrages (ende letzten jahrtausends) fällig geworden. der
mietvertrag wäre nun von beiden parteien unterzeichnet worden.

würde nun die unterschrift besonders des VM als quittung
gelten? sonst würde doch der vertrag nicht zustande gekommen
sein, oder?

wie würde ein juristisch beschlagener mensch das sehen?

Hallo,

die Unterschrift unter dem Mietvertrag sagt nicht aus, dass die Kaution bezahlt wurde.

Die Kaution muss quittiert werdne oder, was natürlich möglich ist, im Mietvertrag wird der Erhalt der Kaution ausdrücklich bestätigt. Ist das noch Deine alte Sache ???

Gruss Günter

hallo günter,

vielen dank für die klare aussage.

Ist das noch Deine alte Sache ???

ja. ein heilloses durcheinander :-/

schöne grüße
ann