Mietkaution - Rückzahlung

Guten Tag zusammen,
folgende Frage zum Thema Mietkaution:
Mietverhältnis beendet am 30.06.09, die Daten der Nebenkostenabrechnung haben wohl etwas auf sich warten lassen und jetzt kam am 06.08. die Info, das der Vermieter die Auszahlung des Kautionsbetrages auf sein Konto verlangt. Soweit alles normal. Nun wünscht jedoch der Vermieter, daß der Mieter doch die Auszahlung beschleunigen möge, sprich die 4 Wochen Frist verkürze (das ginge, bedarf nur etwas Schriftkram mit der Bank). Er könne erst dann die Endabrechnung erstellen, wenn sich das Geld auf seinem Konto befände.
Jetzt sind diese 4 Wochen Frist ja dazu gedacht, daß der Mieter etwaige Unstimmigkeiten klären kann, notfalls gar gerichtlich. Da dem Mieter aber weder eine Nebenkostenendabrechnung, noch eine Aufstellung der eventuell in Rechnung gestellten Reparaturkosten vorliegen, fällt es natürlich schwer diese zu überprüfen.
Macht es also Sinn die Wartefrist zu verkürzen oder enstehen dadurch Nachteile ?
Kennt jemand ein solch seltsames Prozedere ?
Ist das eine Art Abzocke, wenn der Vermieter versucht die Fristen verstreichen zu lassen ?

Viel Text, ich hoffe es ist verständlich.

Gruß wyh

Kann es sein…
dass hier einiges wild durcheinander wirbelt?

Mietverhältnis beendet am 30.06.09, die Daten der
Nebenkostenabrechnung haben wohl etwas auf sich warten lassen
und jetzt kam am 06.08. die Info, das der Vermieter die
Auszahlung des Kautionsbetrages auf sein Konto verlangt.

Schon hier wirft es mich aus der Bahn. Wem gegenüber sollte das der Vermieter verlangen?

Soweit alles normal. Nun wünscht jedoch der Vermieter, daß der
Mieter doch die Auszahlung beschleunigen möge, sprich die 4
Wochen Frist verkürze (das ginge, bedarf nur etwas Schriftkram
mit der Bank).

Wurden hier Mieter und Vermieter verwechselt? Und welche 4-Wochen-Frist? Grundsätzlich: Die Kaution kann zumindest teilweise so lange einbehalten werden, bis die letzte Nebenkostenabrechnung vorliegt bzw. beansprucht werden kann, also bis zu einem Jahr.

Er könne erst dann die Endabrechnung erstellen,
wenn sich das Geld auf seinem Konto befände.

Jetzt habe ich aufgegeben. Es ist also doch der Vermieter, der den Mieter bittet, die Auszahlung (???) zu beschleunigen. Hm.

Tut mir leid, nicht die Masse an Text machts, der Text selbst isses, den ich nicht verstehe. Vielleicht überarbeitest du das nochmal.

Sorry und Gruß

Servus,

also durcheinander wirbelt da nix, deswegen bin ich ja überhaupt hier in diesem Forum gelandet, weil die ganze Sache so abstrus ist.

Zu den Nachfragen:

  1. Der vermieter hat die Auszahlung des verpfändeten Kautionssparbuchs auf sein Konto verlangt. Hierüber setzt die Bank den Mieter in Verbindung und zwar schriftlich…
  2. …mit Erhalt dieses Schreibens laufen 4 Wochen Frist los, während dieser der Mieter ggf. Widerspruch einlegen kann. Die soll/könnte der mieter verkürzen (auf Wunsch des Vermieters !!!, weil ja dann die Bearbeitung beschleunigt wird), indem er entsprechende Unterschriften leistet.

Bei dieser Art der Abwicklung schütteln selbst Bänker verwundert den Kopf, banktechnisch ist das alles machbar und für die Bank auch alles i.O., weil die mit dem Mietrecht nix zu tun haben.

gruß und danke für die Antwort,
wyh