Was kann eigentlich passieren, wenn der Mietvertrag durch Kündigung des Mieters beendet wurde, aber keine Übergabe stattfand, weil der Vermieter nie zu erreichen ist und sich auch nicht mehr meldet. Der Mieter ist aber bereits ausgezogen. Wie kann man denn weiter verfahren? Und kann die Miete immer noch von der Kaution abgezogen werden? Wer kennt sich da aus? Vielen Dank im Voraus
Hi,
sehr wenig infos,
Zumal wie wurde denn vorgegangen um den Vermieter zu erreichen? wurde den Vermieter eine Frist gesetzt?
Die Kaution ist nicht da um offenen Mieten zu verrechnen.
Zitat:
Vermieter sollten keinesfalls die Annahme der Wohnungsschlüssel oder ähnliches verweigern! Durch die Annahme der Wohnungsschlüssel und der Rücknahme der Wohnung verliert der Eigentümer/Vermieter prinzipiell keine (er kann nur seinen Mietausfall nicht mehr auf § 546 a BGB gestützt geltend machen) gegenüber dem Mieter bestehenden Ansprüche! Der Mieter bleibt auch nach der Rückgabe verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen im vollem Umfang zu erfüllen. Er hat nur eine seiner Pflichten - nämlich die Rückgabepflicht - erfüllt. Mieter sollten nicht der irrigen Meinung sein, mit der Rückgabe der Wohnung sei für Sie alles erledigt. Erledigt ist die Sache erst dann, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt sind.
Der Mietvertrag wurde zum 31.05. gekündigt. Man hat sich mit dem Vermieter geeinigt, dass der Vermieter sich wieder meldet zwecks Termin der Wohnungsübergabe und Kautionsrückgabe, tat er aber nicht. Und danach ist er nicht mehr ans Telefon gegangen. Der Mieter wohnt nicht mehr in der Wohnung.
Immo-Eigentümer ohne festen Wohnsitz
Servus,
eine zustellfähige Adresse hat der Vermieter nicht?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Doch, wurde auch schon schriftlich versucht zu erreichen, aber bis jetzt immer noch keine Reaktion
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Ei Hallo,
und, wie isset? Wurde dem Vermieter eine Frist gesetzt?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Nein, eine Frist wurde nicht gesetzt. Der Vermieter sollte sich einfach melden wegen der Übergabe.
Eine Übergabe im Sinne von gemeinsamer Begehung ist nicht erforderlich, aber dem Mieter obliegt nach Mietende die Rückgabepflicht gemäß BGB § 546
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html
D.h. zur Rückgabe muss der Mieter aktiv werden und trägt im Zweifel auch dafür die Beweislast - z.B. dafür, dass er dem Vermieter hierzu einen Termin zur Rückgabe von Mietsache samt Schlüsseln vorgeschlagen hat - ansonsten läuft der Mieter Gefahr, dass er bis zur erfolgten Rückgabe zur Zahlung von Miete/Nutzungsausfallentschädigung verpflichtet ist.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Was ist also gemeint?
Wer kann derzeit über die Mietsache verfügen? Wer hat die Schlüssel?
Es wohnt auch schon seit Monaten ein anderer in der Wohnung, der die Miete auch regelmäßig überweist. Der Vermieter war mit diesem Übergang einverstanden, Zitat: Es ist ihm egal, wer in der Wohnung wohnt, Hauptsache, die Miete wird pünktlich überwiesen. Der jetzige Mieter hat aber keinen Mietvertrag und der Vermieter hat auch keine Übergabe übernommen. Der Vermieter ist seit Monaten weder telefonisch noch schriftlich zu erreichen. Was kann man da jetzt machen? Wie lang darf er die Kaution behalten, so dass man ihm nach dieser Frist mit dem Anwalt drohen kann? Denn laut dem letzten Telefonat im Mai, sagte er, dass die Nebenkostenabrechnung Ende Juli erfolgt. Aber wie gesagt, er ist nicht zu erreichen.
Ab hier wird es dann richtig gefährlich.
Der Mieter ist unter Umständen noch nicht aus dem Mietverhältnis entlassen da es sein kann, dass eine wirksame Rückgabe an den Vermieter noch nicht erfolgt ist!
Der Mieter sollte sich hier zügig rechtlichen Beistand (Mieterschutzbund/Anwalt Mietrecht) besorgen. Dieser kann dann auch die aktuelle Rechtslage für diesen Einzelfall analysieren.
Dazu sammelt und sortiert man alle Details die man hat zum Thema Kündigung und Versuche die Wohnung zu übergeben (Anrufliste zum Nachweis, dass man versucht hat den VM zu erreichen, etwaige Zeugenaussagen oder anderweitige mündliche Absprachen…etc pp) damit man alle Daten und Fakten beisammen hat und nimmt diese mit.
Woher weiss man denn, dass der VM auch schriftlich nicht erreichbar ist? Kommt die Post zurück?
Die Kaution (erfolgreiche Kündigung und Rückgabe vorausgesetzt) bzw ein angemessener Teil davon, kann vom Vermieter bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten werden. Der Rest muss dann, wenn keine Mängel mehr zu erwarten sind, ausgezahlt werden.
Also, ich meinte, dass der VM sich trotzdem nicht gemeldet hat, nachdem er angeschrieben wurde. Also, sollte ich mir jetzt schon einen Anwalt holen oder hat der VM noch irgendeine Frist? Weil wie gesagt die Betriebskostenabrechnung sollte lt. VM Ende Juli stattgefunden haben.
Also, ich meinte, dass der VM sich trotzdem nicht gemeldet
hat, nachdem er angeschrieben wurde. Also, sollte ich mir
jetzt schon einen Anwalt holen oder hat der VM noch irgendeine
Frist? Weil wie gesagt die Betriebskostenabrechnung sollte lt.
VM Ende Juli stattgefunden haben.
Es kann hier mit den vorliegenden Daten niemand rechtssicher behaupten, der Mieter hätte genug dafür getan die Mietwohnung zu übergeben. Das sollte sich wirklich in aller Ruhe ein Fachmann anhören/anschauen.
Auch die selbst durchgeführte Schlüsselübergabe an den potentiellen Nachmieter ist eher heikel.
Zur Betriebskostenabrechnung: http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
alles klar…vielen dank für die antworten. haben mir wirklich geholfen.
Ist der Mietvertrag mieterseits wirksam (!) beendet, besteht auch keine Zahlungspflicht; auf eine Reaktion des Vermieters käme es nicht an.
Wirksam meint per Brief (nicht E-Mail oder Fax) an Namen und Anschrift des Vermieters lt. Vertrag (nicht Hausverwaltung), von allen (!) Mieter eigenhändig unterschrieben, fristgerecht zugegangen (zum 3. Werktag d. M. persönlich übergeben oder per Einwurf-Einschreiben zugestellt) und fristgerecht erklärt (zu dem gem. Vertrag vereinbarten oder gesetzl. dann folgenden übernächsten Monatsletzten; aber: beiderseitiger Kündigungsverzicht!).
Andernfalls läge mit Inhalts- oder Formmangel eine unwirksame Erklärung und damit Fortbestand des MV vor - auch über die Kaution hinaus
Ohne Übergabe mit Mängelfreiheitsbescheinigung wäre die Kaution bis zu einer sechsmonatigen Prüffrist einbehaltbar und danach abzgl. einer erwartbaren Nachzahlung der BK zu erstatten.
Allerdings haftet der Mieter für behauptete Mängel, Schäden und geschuldtete Renovierung es sei denn, er könnte den Zustand bei Auszig mit Fotos oder Zeugen gegenteilig belegen.
G imager
Prinzipiell richtig, wobei "Einwurf-Einschreiben " als Zustellungsnachweis nur bedingt geeignet ist. Den Vorwurf „Der Umschlag war leer“ kann man , wenn überhaupt nur mit Zeugen begegnen. Vor Gericht und auf hoher See …
Sicher ist man bei Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
vnA
Super! Danke für die Antwort. War sehr hilfreich