Ich brauch bitte hilfe bzgl. meiner Mietkaution Rückzahlung. Ich habe mein Mietverhältnis ordnungsgemäß gekundigt und die Whg. zum 15. Januar einwandfrei übergeben. Jetzt heißt es doch, dass ich 6 Monate auf meine Kaution warten muss. also sollte ich sie doch bis zum 15. juli ausbezahlt bekommen haben. nun ist schon august. wie soll ich denn weiter vorgehen - welche rechte habe ich? besteht eine rechtliche Möglichkeit warum die Auszahlung noch nicht über die Bühne ging?
hallo, kurz meine erfahrung: der vermieter wartet die nebenkostenabrechung meist ab - 6 monate sind normal. danach kann die auszahlung der kaution verlangt werden. erreichst Du den vermieter? dann kannst Du die auszahlung fordern.
alles gute
a.
leider stimmt das mit den 6 Monaten nicht ganz so wie man das immer erzählt.
Bis 6 Monate nach Auszug hat der Vermieter die Möglichkeit Schäden gegenüber dem ehemaligen Mieter geltend zu machen.
Auch wenn die Wohnung im ordnungsgemässen Zustand übergeben wurde und das auch so im Übergabeprotokoll steht kann der ehemalige Vermieter noch einen Teil der Mietkaution für eventuelle Nebenkostenabrechnungen einbehalten.
Die Nebenkostenabrechnung 2010 kann der Vermieter bis zum 31.12.2011 erstellen ( rein rechtlich hat er diese Zeit ).
Die Abrechnung 2009 muß er bis 31.12.2010 erstellt haben.
Mit einer Auszahlung der Kaution solltest Du besser nicht in Kürze rechnen.
Allerdings kann man den Vermieter höflich darauf aufmerksam machen das die Wohnungsübergabe schon lange her ist und er die Kaution doch bitte (mit Fristsetzung) die Kaution nun überweisen soll.
Auf diese Weise kannst du recht einfach feststellen weshalb er die Kaution noch nicht überwiesen hat.
Wenn er die Frist verstreichen lässt ohne zu reagieren oder nur einen Teilbetrag überweist muß er das begründen.
Versuch das einfach mal zuerst und wenn der Vermieter sich dann noch immer querstellt gibt es noch die Möglichkeit den Rechtsweg einzuschlagen.
Allerdings dauert das alles recht lange und es kann sein das man die Kaution Scheibchenweise zurückbekommt.
Hallo,guten Tag
Warscheinlich hat Ihr Vermieter noch Forderungen. Wurde die Wohnung Fehlerlos zurückgegeben?
Am besten Sie fragen den Vermieter warum er die Kaution zurück hält. Die Nebenkosten- Abrechnung ist auch erledigt?
Verlangen Sie wegen der Verzögerung extra Zinsen.
mit freundlichen Grüßen a.g.
schon mal vielen vielen Dank für die Hilfe! Ich hab ja schon so etwas befürchtet… die Nebenkostenabrechnung für 2009 hab ich schon bekommen, da bekomme ich auch noch ordentlich Geld zurück. Das hätte auch schon geschehen sollen, ist aber auch noch nicht passiert. Dieses Geld, also von der Nebenkostenabrechnung, kann ich doch schon mal auf jeden Fall einfordern oder?
Sprich von den 15. Tagen im Januar 2010 kann man ja davon ausgehen, dass keine hohe Nachzahlung mehr anfällt -Dementsprechend kann ich die Kaution doch schon zurückfordern, oder nicht?
Und wenn ich es nach 6 Monaten noch nicht zurückbekommen habe, muss der Vermieter dann Gründe angeben, warum er mir es noch nicht überwiesen hat (ich hab auch ein einwandfreies Übergabeprotokoll, dass auch bestätigt, dass keine weiteren Forderungen bestehen und eine Nachmieterin hab ich auch für die Vermieter gesucht).
du hast die besten Vorraussetzungen um das Geld zu bekommen , aber eventuell musst du dennoch den Schritt gehen und einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zweierlei.
Auf alle Fälle würde ich den Vermieter löchern und unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.
Allerdings immer nett und höflich bleiben !!!
Wenn es zu einem Prozeß kommen sollte ( was bei mir schon der Fall war ) macht es einen guten Eindruck und hilft den Richter auf seine Seite zu bekommen.
Was Spricht dagegen ein Einschreiben zu schicken mit einem ähnlichen Wortlaut wie : sehr geehrter Herr … hiermit bitte ich um Überweisung der mir zustehenden Mietkaution zum 01.09.10 an die unten angegebene Bankverbindung.
Sollte ich bis zum genannten Datum keinen Zahlungseingang feststellen können sehe ich mich veranlasst rechtliche Schritte einzuleiten.
Na ja, das wäre auch meine Frage:
Was heisst „ordnungsgemäß“ zurückgeben.
Nach über 10 Jahren Mietverhältnis / Wohnungsnutzung ist ja so manches lädiert (Fussboden in Wohnzimmer oder auch Küche… also nicht „kaputt“ sondern eben mit Macken).
Die Frage wäre also konkret: Wüfür muss der Mieter mit seiner Kaution NICHT geradestehen?
P.S.
Wenn der Mieter seine Kaution vor 11 Jahren gezahlt hat, dann muss e r den Nachweis erbringen, dass er gezahlt hat??
Denn ich las:
„Leistet der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht, so kann der Vermieter auf Leistung der Kaution klagen.
Da die Kaution in den meisten Fällen erst bei Beendigung des Mietverhältnisses bedeutsam wird, führt das Abwarten des Vermieters mit der Zahlungsklage grundsätzlich nicht zur Verwirkung des Anspruches. Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Mietkaution noch bis zum Eintritt der Abrechnungsreife verlangt werden…“