Mietkaution Rückzahlung

Liebe/-r Experte/-in,
mein Problem: Der Vermieter zahlt -trotz Einigkeit über die Wohnungsübergabe, in korrektem Zustand- die Kaution nicht zurück! Was kann ich unternehmen.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Reinhard H.

Hallo Reinhard H.

ich gehe davon aus, dass eine Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll durchgeführt wurde. Ist das Protokoll mängelfrei und Sie erhalten trotzdem die Kaution nicht zurück, müssen Sie den Mahnvorgang einleiten und ihn auffordern, die Mietkaution mit Fristsetzung anzuweisen. Im weiteren Verlauf folgt eine zweite Mahnung, im dritten Schritt müssen Sie die Mietkaution dann einklagen.

Übrigens: Sparen Sie sich diesen Ärger in Zukunft und wickeln Sie die Mietkaution lieber mit einer Mietkautionsbürgschaft ab - ich empfehle: www.kautionsfrei.de

Beste Grüße!

Der ImmoExperte

Hallo, da hilft nur eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution mit Fristsetzung. Sollte dann weiterhin nichts passieren, müssen Sie sie rechtliche Schritte einleiten. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie auch ein schriftlichen Wohnungsübergabeprotokoll haben… (Nachweis)

Machen Sie das mit der Mietkaution beim nächsten Mal lieber anders und besser: http://der-immoexperte.de/mieten-ohne-kaution

Alles Gute und beste Grüße!