Mietkaution Rückzahlung

Hallo,

mein damaliger Vermieter hat meine Mietkaution einbehalten, obwohl ich schon seit ca. einem halben Jahr nicht mehr dort wohne.

Damals entstand eine Heizkosten Nachzahlung die ich erst angefochten habe, wobei diese aber leider nicht anfechtbar gewesen ist.

Nunmehr wurde das ganze per Gerichtsvollzieher eingefordert und ich habe einen Teil davon in Raten abgezahlt.

Zur Zeit sind noch ca. 500 € offen und die Mietkaution betrug damals 700 €.

Darf der Vermieter nachdem er die 500 € gegen gerechnet hat die restlichen ca. 200 € weiterhin einbehalten oder muss er mir diese umgehend zurück zahlen?

Wie muss ich da vorgehen um das Geld zurück zu erhalten wenn dieser auf meine Schreiben einfach nicht antwortet bzw. mich strickt ignoriert?

Eine neue Nebenkostenabrechung muss von ihm aus erfolgt sein…

Hallo,

ich glaube, in diesem Fall kann man durchaus rigoros vorgehen, um die letzten 200,-- Euro zu erhalten. Der Vermieter war ja auch ausgesprochen rigoros.

Also: in einem Schreibwarengeschäft ein Formular kaufen, nämlich einen Mahnbescheid. Den sorgfältig ausfüllen, sogar mit Zinsforderungen für den ausstehende Zeitraum.

Dann das Ganze zu Gericht tragen (Amtsgericht) und abwarten. Im schlimmsten Fall legt er gegen die Forderung Widerspruch ein, im besten Fall zahlt er umgehend.

Sollte der Vermieter tatsächlich Widerspruch einlegen, so wäre der Gang zum Rechtsanwalt nötig. Aber der erste Schritt ist eigentlich sehr einfach und man kann nichts verlieren.

Viel Erfolg!

Hallo

smart ist es, beim nächsten Besuch des GV diesem die Kautionszahlung zu belegen und daß die Kaution die Ansprüche übersteigen und damit die Pfändungen zu beenden.

Mit dem Nachweis, daß die Pfändungen aufgehört haben und aus dem Titel keine Ansprüche mehr beim Vermieter liegen, gehen Sie zur Bank und lassen sich die Differenz auszahlen.

Sollte die Bank zwischenzeitlich an den Vermieter ausgezahlt haben, lassen Sie es sich bestätigen.

Mit dieser Bestätigung daß Ihre Kaution aufgelöst ist, und keine Rückstände mehr bestehen, fordern Sie den Vermieter zur Rückzahlung der Differenz auf, die Sie ggfs. anwaltlich geltend machen können, wenn weiterhin Reaktionen ausbleiben.

Kündigen Sie den Gang zum Anwalt an und setzen Sie eine Frist, bis zu welcher das Geld bei Ihnen eingegangen sein sollte.

Bei fruchtlosem Verstreichen des Termines gehen Sie zum Anwalt.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

hallo, erst mal ist der Vermieter berechtigt die Nachzahlung damit zu verrechnen. Ich schätze mal das er die Kosten für den Gerichtsvollzieher und das andere drum herrum auch noch von dir einklagen kann.Er muß dir aber eine richtige abrechnung schicken.Das er sich garnicht meldet ist nicht die feine Art.Aber so wie du schreibst ist euer Verhältnis nicht gerade das beste. Ich würde in deiner stelle noch mal höflich um eine abrechnung bitten. Wünsche dir viel erfolg

Hallo,
den Rest der Kaution samt Zinsen per Einschreiben zurückfordern.Sollte der Vermieter darauf nicht reagieren,beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid erwirken.
Andi31

Hallo,

Solange nicht alles rückstandslos bezahlt wurde, darf er die Kaution als Pfand einbehalten

es macht sinn die Mahnung per Post zu machen dabei sollst du eine vernuenftige Frist zur Leistung setzen deine bankverbindungen mitteilen. unda falls keine leistung oder irgendeine rueckmeldung erfolgt dann bleibt der Gerichtsweg

Hallo, das betrifft dad Thema Mietrecht. Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry.
Hallo,

mein damaliger Vermieter hat meine Mietkaution einbehalten,
obwohl ich schon seit ca. einem halben Jahr nicht mehr dort
wohne.

Damals entstand eine Heizkosten Nachzahlung die ich erst
angefochten habe, wobei diese aber leider nicht anfechtbar
gewesen ist.

Nunmehr wurde das ganze per Gerichtsvollzieher eingefordert
und ich habe einen Teil davon in Raten abgezahlt.

Zur Zeit sind noch ca. 500 € offen und die Mietkaution betrug
damals 700 €.

Darf der Vermieter nachdem er die 500 € gegen gerechnet hat
die restlichen ca. 200 € weiterhin einbehalten oder muss er
mir diese umgehend zurück zahlen?

Wie muss ich da vorgehen um das Geld zurück zu erhalten wenn
dieser auf meine Schreiben einfach nicht antwortet bzw. mich
strickt ignoriert?

Eine neue Nebenkostenabrechung muss von ihm aus erfolgt
sein…

Guten Tag,

wenn noch nicht alle Nebenkosten abgerechnet sind, kann noch ein Zurückbehaltungsrecht an dem Rest der Kaution bestehen.
Aus der Frage wird nicht ganz klar, wann das Mietverhältnis endete und wann üblicherweise die Zeiträume abgerechnet werden.
Die Abrechnung der Heizperiode 2012/2013 dürfte im Mai erfolgen?

Hallo,

wenn die Forderungen des Vermieters erfüllt sind besteht kein Grund, den Restbetrag einzubehalten. Wenn der Vermieter nicht reagiert, setzen Sie eine Frist und schicken die Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution per Einschreiben. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, können Sie natürlich einen Anwalt einschalten. jedoch halte ich den Streitwert von 200,- Euro für sehr gering, sodass Sie wahrscheinlich mehr Anwaltskosten haben werden - es sei denn, Sie haben eine Rechtschutzversicherung für Mietwohnungen.

Vermeiden Sie zukünftig Ärger um die Mietkaution und nutzen Sie eine Mietkautionsversicherung: https://kautionsfrei.de

Alles Gute & beste Grüße!

Grüß Dich,

so wie ich das verstehe,kannts du jetzt die Mietkaution nicht mit den Heizkosten bzw. den Kosten aus dem offenbar zurückliegenden Gerichtsverfahren verrechnen.
Der Gerichtsvollz. kommt erst wenn ein Urteil vorliegt.
Das sind 2 Baustellen, das eine war die Klage bzw. das Mahnverfahren wg. der Nachzlg., die andere ist deine Mietkaution, die ja noch auf dem Sparbuch od. Kto. liegt nehme ich an.

Um die Mietkaution zu bekommen, müssen ja beide Seiten zustimmen, du wirst also erst die Heizkostennachzlg., die Mahn-, Anwalts- u. Gerichtskosten zahlen müssen und dann wird vermutlich das Sparbuch oder Kautionskonto inkl. Zinsen freigegeben, aufgelöst und an dich ausbezahlt.

Hallo,

da es sich um einen realen Fall handelt, muss ich dich darauf hinweisen, dass ich keine Haftung für meine Hinweise übernehme und nicht befugt bin, Rechtsberatung zu erteilen.

Wenn du keine Schulden mehr beim Vermieter hast und auch kein sonstiger Grund für die Einbehaltung der Kaution vorliegt (z.B. Beschädigungen in der Wohnung, die du verursacht hast), darf er die übrigen 200 € nicht einbehalten.
Die nächste Möglichkeit wäre der Gang zum Anwalt, dieser schreibt dem ehemaligen Vermieter ein anwaltliches Schreibe, in dem dieser nochmals unmissverständlich aufgefordert wird, das Geld auszuzahlen, da ansonsten rechtliche Schritte drohen. Funktionert das alles nicht, bleibt nur der Weg, den auch dein Vermieter gegangen ist. Du musst Klage beim Amtsgericht einreichen (am besten über deinen Anwalt), der Vermieter wird, wenn du eben einen Anspruch auf die 200 € hast, zur Zahlung verurteilt. Anschließend wird das Urteil durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt, wenn er nicht zahlt. Also das gleiche wie bei dir, nur trifft es diesmal deinen Ex-Vermieter.

Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen!

Da bin ich mir nicht sicher, aber ich meine dass ein solches Zurückbehaltungsrecht gerade in dieser Situation zutreffend ist. Könnte es sein, dass ihr ehemaliger Vermieter vielleicht ihm entstanden Kosten direkt aufgerechnet hat und von der zurückzuzahlenden Mietkaution abgezogen hat?

Hallo!

Der Vermieter darf einen angemessen Teil der Mietkaution im Hinblick auf die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung einbehalten. Das heisst, die 200,00 € dürfen bis zur Fälligkeit der laufenden Nebenkostenabrechnung einbehalten werden.

Gruß

Ralf

wenn er den nachzahlungsbetrag eingeklagt hat, dann muss ja wohl die mietkaution mit anderen dingen verrechnet wurden sein. keine ahnung
wenn das nicht der fall ist, müsste ihnen dann noch etwas zustehen.