Mietkaution Rückzahlung an wen?

Hallo,

Herr X hat sich eine Wohnung gemietet. Da er die Kaution nicht aufbringen konnte hat er von Herrn Y die Kaution geliehen und zurück bezahlt in Raten. Nun will der Vermieter aber die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses an Herrn Y überweisen da Herr Y diese überwiesen hatte.
Wie kann sich denn Herr X verhalten in dieser Sache da er ja Mieter dieser Wohnung ist.
Danke für eure Vorschläge.

Hallo,
Mieter X sollte den Mieter darauf hinweisen, das Mieter X der Mieter ist, der die Kaution zu überweisen hatte. Mieter X hat damit einen Menschen seines Vertrauens beauftragt. Die Kaution ist an den Mieter zurückzuzahlen. Das ist die vertragliche und rechtliche Vereinbarung. Die Vereinbarungen zwischen den Mieter X und Dritten sind kein Bestandteil des Vertrages zwischen Mieter X und Vermieter.
Beispiel: Mieter X kann Mieter für Juli nicht zahlen und leiht sich das Geld bei Freund Z. Dieser will aber sichergehen, dass Mieter X das Geld auch wirklich für die Miete verwendet, und überweist entsprechend direkt.
Damit kommt kein Rechtsgeschäft zwischen Vermieter und Freund Z.

Etwas Anderes ist es, wenn Mieter X Herrn Y als Bürgen eingesetzt hat oder Ähnliches. Dann wäre Mieter X nicht der Vertragspartner bzgl. der Kaution sondern Herr Y. In dem Fall ist Herr Y wohl weiterhin so lieb und gibt das Geld dem Mieter X wieder, der ja schon das Geld in Raten zurückgezahlt hat.
lg

X muß Y bitten, dem Vermieter schriftlich anzuweisen, die aufgrund der Ratenzahlung vollständig auf x übergegangene Kaution mit befreiender Wirkung ausschließlich an x zu leisten. Weigert sich y oder der Vermeieter, so kann x das Geld nach efolgter Überweisung an y von diesem zurückfordern, da er ja seine diesbezügliche Schuld gegnüber y bezahlt hat.

indem Person Y das Geld dan Person X gibt

Hallo,

die Kaution gehört demjenigen, der als Mieter im Mietvertrag steht und ist nach Beendigung des Mietverhältnisses auch an diesen zurück zu zahlen. Den Vermieter hat es nicht zu interessieren, woher oder wer die Kaution bezahlt hat. Woher weiss er eigentlich, dass die Kaution ein anderer bezahlt hat?

MfG P. Kunze

Guten Morgen,

danke für die schnelle Antwort.
Der Herr Y hat dem Vermieter die Kaution überwiesen und dadurch weiß der Vermieter das.
Herr X und Herr Y sind nun verstritten und Herr Y hat dem VErmieter angerufen.

Hallo Sander,

weisen Sie dem Vermieter nach, daß durch Ratenzahlung der Verleiher der Kaution bereits befriedigt ist und keine Ansprüche mehr hat und bei Fehlüberweisung an Y die Folgen eventuellen Verlustes von X zu tragen sind, falls das Geld nicht mehr rückholbar ist.

Bekräftigen Sie Ihren direkten Anspruch auf Auszahlung durch Vorlage von Belegen.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

Hallo,

Die beste Lösung:
Herr X muss seinem Vermieter Belege vorzeigen,dass er den Kautionsbetrag an Herrn Y zurückbezahlt hat.
Sollten keine Belege(Kontoauszüge Quittungen)vorhanden sein ,kann sich Herr X nur noch an den Hern Y wenden und sich eine Bestätigung geben lassen dass der Betrag in Raten zurückgezahlt wurde.
Sollte Herr X alles nur mündlich (per Handschlag) abgemacht haben und immer bar zurückbezahlt haben kann er seinem Geld hinterherschauen falls Herr Y nicht ehrlich ist.

Sollte letzteres der Fall sein,dann hoffe ich das Sie davon lernen.
Auch unter den besten Freunden und der Familie schließt man einen schriftlichen Vertrag ab.

Gruß
monika61

Hallo,

die Mietkaution ist an den Vertragspartner zurück zu Zahlen. Nun ist die Frage : Wer hat den Mietvertrag unterschrieben??

Gruß Peter