Also nachdem ich nun gelesen habe, dass evtl. NK (BK) mit der Kation verrechnet werden können oder sich evtl. Mängel erst später rausstellen könnten hier nun meine Fragen:
- Was ist wenn es nicht eine detailierte NK Abrechnung in den Jahren des Mietverhältnisses (3 Jahre) gegeben hat ?
- Falls es bereits einen neuen Mieter gibt und der die Wohnungsschlüssel bereits sofort nach Übergabe ausgehändigt bekommen hat, woher will man beweisen, dass die Mängel noch vom Vormieter stammen bzw. es nicht bereits dem neuen Mieter passiert ist ? Der VM schließlich selbst nimmt doch die Wohnung ab!
Hallo,
meine Glaskugel ist unschlüssig ;o)
Hat der Mieter monatlich eine Abschlagszahlung/Betriebskostenvorauszahlung oder eine Betriebskostenpauschale geleistet?
Was sagt der Mietvertrag dazu?
Bei Wohnungsübernahme oder -rückgabe werden idR Übergabeprotokolle (mit Fotos) ausgefüllt und von Mieter und Vermieter unterschrieben.
Alles was da nicht aufgeführt ist, kann idR nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn es handelt sich um versteckte Mängel oder gar Täuschungsversuche.
Gruß
M.
Übernahmeprotokoll !!!
Hallo,
wenn der Vermieter kein Übergabeprotokoll machen will: Zeugen (kann auch guter Freund sein) besorgen, Protokoll selbst anfertigen und mit möglichst vielen Fotos belegen.
(Sollte man übrigens beim EINZUG auch machen! Da ist es fast noch wichtiger!)
Grüße
Lumpi