Mietkaution - Rückzahlung erst 2011

Hallo,

ich hätte da mal folgende Frage:

O hat seine Wohnung pünktlich, ordnungsgemäß und mängelfrei (Protokoll) an den Vermieter, eine große Wohnungsgesellschaft, am 31.Januar 2008 zurückgegeben.

Die Wohnungsgesellschaft möchte nunmehr vorerst nur 2/3 Drittel der damalig gezahlten Mietkaution von 1.200 Euro auszahlen, also etwa 800 Euro. Der restliche Betrag soll für etwaige Nachzahlungen wegen der Neben-(Betriebs-)kostenabrechnungen zurückbehalten werden.

O hat für das Jahr 2006 ein Guthaben von 70 Euro vom Vermieter erhalten (aber auch nur November und Dezember dort gewohnt), für das gesamte Jahr 2007 sogar ein Guthaben von 350 Euro aus der Jahresabrechnung. Die Miete wurde daraufhin nicht gesenkt.

O schreibt die Zählerstände akribisch am Monatsende auf und kann belegen, dass auch für 2008 nicht mehr verbraucht wurde als 2007. Alles deutet also auf ein erneutes Guthaben hin, wenngleich aufgrund der Teuerungsrate möglicherweise ein paar Euro weniger.

Darf der Vermieter die restlichen 400 Euro + Zinsen in diesem Fall überhaupt zurückbehalten? Er möchte dies sogar bis Ende 2010 zu tun - Grund: Nebenkostenabrechnung für 2008 soll bis 31.12.09 gestellt werden, Nebenkostenabrechnung für den Januar 2009 (in welchem O noch Mietvertrag hatte) bis 31.12.10.

O bekäme also erst im Januar 2011 seine restliche Mietkaution. Sollte dies unrechtmäßig sein, wie kann O gegen die Wohnungsgesellschaft vorgehen, argumentieren (ggf. mit Gesetzestexten oder Urteilen)?

Vielen Dank

Gruß

Oli

Hallo Oli,

rechtlich gesehen ist das Vorgehen eigentlich okay:

quote

Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
BGH, VIII ZR 71/05, 18. Januar 2006

unquote

Allerdings könnte O darauf dringen, dass nach der ersten Abrechnung für den Zeitraum 2008 (Dez. 2009) auch ein Teil der Kaution ausgezahlt wird, bzw. der größte Teil, da anzunehmen ist, dass eine Abrechnung über einen Monat (Jan. 2009) die wenigsten Nachzahlung verursachen kann und wird.

So wäre zwar tatsächlich die Auszahlung der Kaution erst im Jahre 2011 abgeschlossen, aber der größte Teil wäre Ende 2009 wieder zurückgezahlt.

Gruß
Nita

Guten Tag!

Ich hätte hierzu noch eine kleine Ergänzung;

Allerdings könnte O darauf dringen, dass nach der ersten Abrechnung
für den Zeitraum 2008 (Dez. 2009) auch ein Teil der Kaution
ausgezahlt wird, bzw. der größte Teil, da anzunehmen ist, dass eine
Abrechnung über einen Monat (Jan. 2009) die wenigsten Nachzahlung
verursachen kann und wird.

Wenn die Heizkosten über die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen getragen wurden, sollte sich O eher für den bekanntlich sehr kalten Januar 2009 auf einen höheren Nachzahlungsbetrag einstellen. Die voraussichtlich zu niedrige Heizkostenvorauszahlung im Monat Januar kann nicht durch weitere Vorauszahlungen im Lauf des Jahres 2009 „aufgefangen“ werden.

Ich würde aber in jedem Fall, wie von Dir auch vorgeschlagen, das Gespräch mit dem Vermieter über eine weitere Teilauszahlung suchen.

Lieben Gruß

Trillian