Hallo!
Vor drei Jahren zog Mieter A in eine Wg gezogen. Die ehemalige Mitbewohnerin B weigerte sich leider, sich um irgendwas zu kümmern, weswegen Mieter A alles erledigen musste. Das Mietkautionskonto, auf das beide einzahlten, läuft somit auch lediglich auf den Namen von Mieter A. Mitbewohner B ist mittlerweile ausgezogen und ein neuer Mitbewohner C hat Mitbewohner B ausgezahlt. Da die Wohngemeinschaft demnächst aufgelöst wird, muss auch das Mietkautionskonto entsprechend augezahlt werden.
Die Frage ist jetzt: Darf Vermieter V die Hälfte der Kaution an Mitbewohner C auszahlen? Beide sind als Hauptmieter im Vertrag aufgeführt, allerdings läuft das Kautionskonto lediglich auf den Namen von Mieter A. Da Mitbewohner C Mitbewohner B auszahlte, da das Kautionskonto nicht aufgelöst wurde zu dem Auszug von Mitbewohner B und das ganze intern geregelt wurde, kann Mitbewohner B theoretisch nicht einmal nachweisen, irgendetwas auf das Konto eingezahlt zu haben. Wie ist die Sachlage?
Hallo,
ehemalige Mieterin B würde schriftlich erklären, vom Nachmieter C die Kaution erhalten zu haben und erklärt ihr Einverständnis, dass Vermieter die Kaution an A und Nachmieter C ausbezahlen kann.
Das wäre einfach und zügig zu regeln und für den Vermieter wäre hier eine gewisse Rechtssicherheit gegeben.
Schönen Tag noch.
Hallo!
Vor drei Jahren zog Mieter A in eine Wg gezogen. Die ehemalige
Mitbewohnerin B weigerte sich leider, sich um irgendwas zu
kümmern, weswegen Mieter A alles erledigen musste. Das
Mietkautionskonto, auf das beide einzahlten, läuft somit auch
lediglich auf den Namen von Mieter A. Mitbewohner B ist
mittlerweile ausgezogen und ein neuer Mitbewohner C hat
Mitbewohner B ausgezahlt. Da die Wohngemeinschaft demnächst
aufgelöst wird, muss auch das Mietkautionskonto entsprechend
augezahlt werden.
Die Frage ist jetzt: Darf Vermieter V die Hälfte der Kaution
an Mitbewohner C auszahlen? Beide sind als Hauptmieter im
Vertrag aufgeführt, allerdings läuft das Kautionskonto
lediglich auf den Namen von Mieter A.
Da Mitbewohner C
Mitbewohner B auszahlte, da das Kautionskonto nicht aufgelöst
wurde zu dem Auszug von Mitbewohner B und das ganze intern
geregelt wurde, kann Mitbewohner B theoretisch nicht einmal
nachweisen, irgendetwas auf das Konto eingezahlt zu haben. Wie
ist die Sachlage?