Mietkaution, Trennung (Keine Ehe oder eingetr.Gem)

Hallo,

ich brauche ein paar Meinungen von Fachleuten in folgendem Sachverhalt:

X und Y trennen sich. Y zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, nimmt dabei teils vereinbarte, teils nicht vereinbarte Dinge mit.

X und Y waren beide Hauptmieter, nach einer erfolgten Änderung des Mietvertrages bleibt nur X mit allen Rechten und Pflichten in der Wohnung zurück, keine Klausel zur Kaution.

Nun existiert ein handschriftlicher Zettel (beide unterschrieben), auf denen lediglich Dinge aufgelistet sind die Y mitnahm, und welche im zustehen. U.A. 50% „Kautionsabschlag“ so wörtlich. Y nahm sich auch noch weitaus mehr als aufgelistet, was X jedoch im Nachhinein ohnehin nicht bestätigt bekommen hat.

Nach einiger Zeit kamen Einschreiben dicht gefolgt vom Mahnbescheid bezüglich der Mietkaution, die doch noch ausstände. Dem Mahnbescheid wurde wiedersprochen, auf die Einschreiben ist X weder eingegangen noch wurden spätere angenommen.

Als nun Post vom Amtsgericht kam, wurden Forderungen zu 50% Kaution + Zinsen seit Auszug gefordert. Desweiteren noch andere kleinere Geldbeträge.

X ging darauf ein, erklärt die noch nicht getätigte Zahlung damit dass noch keine schriftlich-bindende Aussage des Vermieters zu dem Sachverhalt vorliegt (X hat auch keine gefordert, Y?), und dass Y sonst die Möglichkeit hätte die Kaution nochmals beim Vermieter geltend zu machen. Im weiteren bietet X an, Y’s Kautionsanteil von sich aus freiwillig zu zahlen, jedoch ohne Zinsen, da bis zum aktuellen Zeitpunkt ja die Zuständigkeit des Vermieters nicht geklärt ist, im Gegenzug solle aber eine Abtretungserklärung seitens Y verfasst werden, zur Sicherheit von X. Y lehnt im folgenden Schriftverkehr jegliche Einigung ab.

Nach den ganzen X und Y nun die wichtige Frage, wie stehen die Chancen der Beiden vor dem Richter, Recht zugesprochen zu bekommen? Wer muss, wenn überhaupt, die Kaution zahlen? Immer an den handschriftlichen Zettel gedacht, von dem niemand weiß wie bindend selbiger ist.

X hat gegen eine gütliche Einigung nichts einzuwenden, und wird diese Bereitschaft auch vor Gericht zeigen. Wer trägt im Falle einer Einigung Gerichts- und Anwaltskosten?

Jedem der sich mit dieser heiklen und laaangen Frage beschäftigt sei bereits ein Dank ausgesprochen, und ich hoffe auf ein wenig Resonanz vom Fach. :smile:

Ägypten?

Hallo,

X und Y waren beide Hauptmieter, nach einer erfolgten Änderung
des Mietvertrages bleibt nur X mit allen Rechten und Pflichten
in der Wohnung zurück, keine Klausel zur Kaution.

was heißt „keine Klausel zur Kaution“?

Wenn da früher schon eine Kaution gezahlt war, dann sollte der Jetzt-Mieter aber schauen, daß dies im Mietvertrag auch dokumentiert ist.

Den Vermieter interessiert das Hickhack der beiden Getrennten nicht.

Vom Rest versteht man nur Bahnhof.

Gruß Gudrun

Hi,

mal so vorweg:
Wenn jeder einfach so schreiben würde wie die Wörter im eigenen Kopfsalat sich finden, verstehen sich die Leute alsbald nicht mehr.

Vielmehr sollte der Poster sich Gedanken machen, wie ein unwissende/r Unbeteiligte/r sich einfach und schnell den Kern verstehen kann und dies ohne Ausschmückungen in Lesbares umsetzt.

X und Y trennen sich. Y zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus,
nimmt dabei teils vereinbarte, teils nicht vereinbarte Dinge
mit.

kommt vor

X und Y waren beide Hauptmieter, nach einer erfolgten Änderung
des Mietvertrages bleibt nur X mit allen Rechten und Pflichten
in der Wohnung zurück, keine Klausel zur Kaution.

Dann hat X einen neuen MV und der Y ist raus, richtig?

Nun existiert ein handschriftlicher Zettel (beide
unterschrieben), auf denen lediglich Dinge aufgelistet sind
die Y mitnahm, und welche im zustehen. U.A. 50%
„Kautionsabschlag“ so wörtlich.

Gemeint war wohl, was von der Kaution übrigbleibt. Ein Abschlag wäre imho aber nur ein Teil von etwas. Also die Hälfte von einem Abschlag zB hier von einer Kaution. Welche übrigens?

Y nahm sich auch noch weitaus
mehr als aufgelistet, was X jedoch im Nachhinein ohnehin nicht
bestätigt bekommen hat.

So was kommt auch in guten Familien vor, leider.

Nach einiger Zeit kamen Einschreiben dicht gefolgt vom
Mahnbescheid bezüglich der Mietkaution, die doch noch
ausstände.

Wer fordert nun vom wem Kaution und warum?
Ist wirklich eine Mietkaution gemeint?

Dem Mahnbescheid wurde wiedersprochen, auf die
Einschreiben ist X weder eingegangen noch wurden spätere
angenommen.

Hmm, wenn das die Einschreiben vom Mahngericht wären, gelten diese als automatisch zugestellt. Fristen können so schon verstrichen sein, die X hätte vielleicht nicht verstreichen lassen sollen. So einfach kann z B ein Mahrgerichtsverfahren schnell verloren werden…

Als nun Post vom Amtsgericht kam, wurden Forderungen zu 50%
Kaution + Zinsen seit Auszug gefordert. Desweiteren noch
andere kleinere Geldbeträge.

Aha, also nochmal vom Mahngericht, oder schon wieder neu?

X ging darauf ein, erklärt die noch nicht getätigte Zahlung
damit dass noch keine schriftlich-bindende Aussage des
Vermieters zu dem Sachverhalt vorliegt (X hat auch keine
gefordert, Y?), und dass Y sonst die Möglichkeit hätte die
Kaution nochmals beim Vermieter geltend zu machen.

???
Klarer Fall von Leserüberforderung!

Im weiteren
bietet X an, Y’s Kautionsanteil von sich aus freiwillig zu
zahlen,

Mir ist noch nicht wirklich klar, warum Y noch Kaution zahlen soll, Y ist doch aus dem alten MV raus s. o.

jedoch ohne Zinsen, da bis zum aktuellen Zeitpunkt ja
die Zuständigkeit des Vermieters nicht geklärt ist,

soso, welcher VM?

im
Gegenzug solle aber eine Abtretungserklärung seitens Y
verfasst werden, zur Sicherheit von X. Y lehnt im folgenden
Schriftverkehr jegliche Einigung ab.

ja und

Nach den ganzen X und Y nun die wichtige Frage,

Endlich eine Frage, gut. :wink:

wie stehen die
Chancen der Beiden vor dem Richter, Recht zugesprochen zu
bekommen?

von 0 bis 100%
Die Antwort ist so allgemein, weil der Sachverhalt nicht rüberkommt.

Wer muss, wenn überhaupt, die Kaution zahlen?

Üblich wäre der M an den VM, meíst bei Vertragsbeginn, seltener bis gar nicht bei Auszug.

Immer
an den handschriftlichen Zettel gedacht, von dem niemand weiß
wie bindend selbiger ist.

Jaja, die Hälfte vom Abschlag irgendeiner Kaution von irgendwem an einen unbeannten VM, alles klar. :smile:

X hat gegen eine gütliche Einigung nichts einzuwenden,

und das ist auch gut so… ;-D

und
wird diese Bereitschaft auch vor Gericht zeigen.

Na hoffentlich weiss auch der Richter das gebührend zu loben. :wink:

Wer trägt im
Falle einer Einigung Gerichts- und Anwaltskosten?

(Endlich mal eine konkrete Frage!)

Je nach Vergleichsvereinbarung jeweils den prozentual vereinbarten Anteil in Geldform.
Wenn einer allein schuldig verurteilt ist, trägt der Verlierer alles
(wäre im Zweifel ja auch eine erzwungene Einigung).

Jedem der sich mit dieser heiklen und laaangen Frage

Es wäe ja schön, wenn es wirklich nur eine Frage gewesen wäre. :wink:

beschäftigt sei bereits ein Dank ausgesprochen, und ich hoffe
auf ein wenig Resonanz vom Fach. :smile:

Hihi

vlg MC

PS: Man weiss zwar nicht worum es wirklich ging, hoffe aber wenigstens ein wenig geholfen zu haben…

Hallo,

danke für die Antwort, hier ein paar Erklärungen:

„Dann hat X einen neuen MV und der Y ist raus, richtig?“

-> X und Y haben den Mietvertrag ändern lassen, so dass nun nur noch X mit allen Rechten/Pflichten im Vertrag bleibt. Die Mietkaution ist im Ausführlichen Exemplar natürlich gelistet.

Es geht hier um eine bereits geleistete Mietkaution, von der Y seine Hälfte wieder ausgezahlt bekommen will, von X, welche jedoch bisher nicht einmal weiß ob dafür nicht der Vermieter zuständig ist. Y hat in all seinen Einschreiben keine klare Aussage getroffen ob die Zahlung wirklich durch X erfolgen muss.

Kurz, Y will das Geld von X.

„Hmm, wenn das die Einschreiben vom Mahngericht wären, gelten diese als automatisch zugestellt. Fristen können so schon verstrichen sein, die X hätte vielleicht nicht verstreichen lassen sollen. So einfach kann z B ein Mahrgerichtsverfahren schnell verloren werden…“

-> Lediglich der Mahnbescheid kam vom Gericht, die Einschreiben von Y Privat, daher wurden letztere fast alle abgelehnt. Gewissermaßen aus Mangel an Interesse, da X sich ohnehin für die Zahlung nicht zuständig fühlt.

Nach dem Mahnbescheid dem wiedersprochen wurde kam dann Post vom Gericht.

Immernoch weiß keiner ob nicht doch der Vermieter zahlen muss, oder nun doch X. Daher die Frage wer nun Recht bekommt. Kann ja durchaus sein das Y’s Forderung weit hergeholt sei ohne den Vermieter gefragt zu haben. Wenn was an die Zahlung bindet, wär das doch höchstens der Handschriftliche Zettel den ich erwähnt habe oder? Und in dem steht wie gesagt 50% „Kautionsabschlag“. Nicht von wem, nichtmal das es eine Mietkaution sei.

LG

Hallo,

x und y waren beide Hauptmieter…also hätten eigentlich beide zunächst kündigen müssen, damit die Kaution ausgezahlt werden würde.

Jetzt wurde aber ein neuer Mietvertrag gemacht bzw in einer Vertragsänderung der alleinige Mieter aufgenommen. Für diesen Vertrag wird selbstverständlich auch eine Kaution fällig, aber es wurde ja schon eine hinterlegt.

Wenn damals x und y beide für die Kautionsleistung verantwortlich waren, dann muß allenfalls x den y auszahlen, aber ganz sicher nicht der Vermieter.

Siehe auch:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mehrere-mieter.html

Gruß
Maja

Hi,

der Link ist ja sehr interessant! Das hilft schonmal.

Nun stellt sich nur die Frage, reicht auf dem handschriftlichen Zettel der Begriff 50% Kautionsabschlag um das bindend zu machen? Ansonsten sollte der Richter im Fall des Falles nur sagen einigt euch, bzw Gütevergleich.

Dann würde ja X recht gut da stehen, gerade was die Kosten angeht oder?

Dann würde ja X recht gut da stehen, gerade was die Kosten
angeht oder?

Naja, besser als wenn man die Klage verliert. Aber jetzt kommen noch zusätzliche Kosten dazu, alleine schon für den Mahnbescheid und die Vergleichsgebühr, wahrscheinlich auch noch Anwaltskosten.

Das alles hätte man sich sparen können, wenn man das gleich vernünftig geregelt hätte.

Gruß!

Horst

Hi,

Doppelposting ist auch so eine Sache:
http://www.juraforum.de/forum/p619793

Siehe Googel: Kautionsabschlag
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-85.html

Nun stellt sich nur die Frage, reicht auf dem
handschriftlichen Zettel der Begriff 50% Kautionsabschlag um
das bindend zu machen?

Kommt auf den Inhalt an. Wenn dort vereinbart wurde, das von X dem Y das Geld vom „Kautionsabschlag“ ohne Vorbehalte zusteht, dann ist das so ohne Abzug. Ist dieser Zettel von X unterzeichnet woden?

X könnte ansonsten die einfach mitgenommenen Sachen Y in Rechnung stellen und von dem „Kautionsabschlag“ einfach abziehen. Ein etwaigen Überschuß ausbezahlen, oder eine noch ausstehende Schuld eingefordert.

Wenn man schon bei Gericht ist, sollte über Beweise nachgedacht werden…

Ansonsten sollte der Richter im Fall
des Falles nur sagen einigt euch, bzw Gütevergleich.

Der Richter wird sicherlich einen Vergleich anstreben, weil das die wenigste Arbeit für den Richter bedeutet. IdR einigen sich die Streiter nicht so einfach, deshalb sind sie ja bei Gericht.

Dann würde ja X recht gut da stehen, gerade was die Kosten
angeht oder?

Wie gesagt, was genau wurde auf dem Zettel vereinbart, genau das wird der Richter wohl prüfen, ebenso die Beweise für entwendete Gegenstände von X durch Y, oder umgekehrt.

vlg MC

PS: Mit der Postannahmeverweigerung sind die Emotionen nur weiter angefacht worden…

Hi,

ja ohne Vorbehalt stand das so auf diesem Zettel.

Und das mit den entwendeten Sachen, wer soll jetzt noch beweisen das sie genommen wurden? Können ja auch nie da gewesen sein :frowning:

Ja das „Doppelposting“ in einem speziellen Juraforum finde ich jetzt nicht wirklich schlimm. Ich denke dort sind noch andere Menschen mit gleichen Referenzen zu finden.

Aber danke für die Antwort!

LG