Hallo,
ich brauche ein paar Meinungen von Fachleuten in folgendem Sachverhalt:
X und Y trennen sich. Y zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, nimmt dabei teils vereinbarte, teils nicht vereinbarte Dinge mit.
X und Y waren beide Hauptmieter, nach einer erfolgten Änderung des Mietvertrages bleibt nur X mit allen Rechten und Pflichten in der Wohnung zurück, keine Klausel zur Kaution.
Nun existiert ein handschriftlicher Zettel (beide unterschrieben), auf denen lediglich Dinge aufgelistet sind die Y mitnahm, und welche im zustehen. U.A. 50% „Kautionsabschlag“ so wörtlich. Y nahm sich auch noch weitaus mehr als aufgelistet, was X jedoch im Nachhinein ohnehin nicht bestätigt bekommen hat.
Nach einiger Zeit kamen Einschreiben dicht gefolgt vom Mahnbescheid bezüglich der Mietkaution, die doch noch ausstände. Dem Mahnbescheid wurde wiedersprochen, auf die Einschreiben ist X weder eingegangen noch wurden spätere angenommen.
Als nun Post vom Amtsgericht kam, wurden Forderungen zu 50% Kaution + Zinsen seit Auszug gefordert. Desweiteren noch andere kleinere Geldbeträge.
X ging darauf ein, erklärt die noch nicht getätigte Zahlung damit dass noch keine schriftlich-bindende Aussage des Vermieters zu dem Sachverhalt vorliegt (X hat auch keine gefordert, Y?), und dass Y sonst die Möglichkeit hätte die Kaution nochmals beim Vermieter geltend zu machen. Im weiteren bietet X an, Y’s Kautionsanteil von sich aus freiwillig zu zahlen, jedoch ohne Zinsen, da bis zum aktuellen Zeitpunkt ja die Zuständigkeit des Vermieters nicht geklärt ist, im Gegenzug solle aber eine Abtretungserklärung seitens Y verfasst werden, zur Sicherheit von X. Y lehnt im folgenden Schriftverkehr jegliche Einigung ab.
Nach den ganzen X und Y nun die wichtige Frage, wie stehen die Chancen der Beiden vor dem Richter, Recht zugesprochen zu bekommen? Wer muss, wenn überhaupt, die Kaution zahlen? Immer an den handschriftlichen Zettel gedacht, von dem niemand weiß wie bindend selbiger ist.
X hat gegen eine gütliche Einigung nichts einzuwenden, und wird diese Bereitschaft auch vor Gericht zeigen. Wer trägt im Falle einer Einigung Gerichts- und Anwaltskosten?
Jedem der sich mit dieser heiklen und laaangen Frage beschäftigt sei bereits ein Dank ausgesprochen, und ich hoffe auf ein wenig Resonanz vom Fach. 

