Mietkaution und konto?

habe dazu ein bis zwei Fragen: Nur mal angenommen das Herr A die Kaution zahlt. Der Vermieter Herr Uralt bringt es zur Bank es fest auf ein extra Sparkonto ohne einen Vermerk das es sich um die Kaution handelt. Nach ein paar Monaten steht Herr Uralt nicht mehr auf.
1 ist das Konto nun überhaupt ein Kautionskonto
2. der Staat sieht das doch als Vermögen- was auch sonst- somit würde das doch bestimmt in die Erbmasse fließen und versteuert werden ohne das der Mieter weiß wie ihm geschieht ist die Kohle doch erst mal weg, richtig?

Ich weiß das man das Normalerweise im Buch vermerkt das dies eine Miet Kaution ist aber was ist wenn das nicht so gemacht wird, ich denke mal es wird als Erbmasse gelten und schlimmsten falls könnte der Vermieter sogar abstreiten die Kaution zu angelegt zu haben. Seh ich das in etwa richtig, das es so ganz verkehrt wäre?
Danke schon mal für Eure Antworten, bin gespannt…
Grüße Mokiwa

Hallo,

ich kenne das. Wenn man erst mal ins Grübeln kommt, dann werden die Szenarien schlimmer und schlimmer…

Grundsätzlich stimmen deine Bedenken, andererseits hast Du hoffentlich die Übergabe der Kaution quittiert bekommen. Außerdem solltest Du einen jährlichen Nachweis der Kaution samt der zugewonnen Zinsen bekommen.

Drück´also Herrn Uralt die Daumen …

Gruß

Vinzenz

gruess’ dich, Mokiwa,
ich beziehe mich auf DEINE ausfuehrungen:
rechtlich gesehen ist das geld weg,
‚treu und glauben‘ hat nix mit vertrag zu tun, beweislast wuerde beim kautionsgeber liegen.
hatte so einen fall mal selber, hab’ mir dann 'en olles ‚leeres‘ sparbuch genommen und die kaution darauf eingezahlt. nach mietdauer hat der mieter mir die zinsen geschenkt und ich habe ihm seine kaution wiedergegeben = treu und glauben > unter maenner funktioniert das !!!
viel erfolg, gruss rolf

Hallo Mokiwa,

wenn Herr Uralt das Geld des Mieters bei der Bank ohne ausdrückliche Verpfändung des Sparbuches als Mietkaution zugunsten des Vermieters angelegt hat, schaut der Mieter im Todesfall möglicherweise alt aus, sollte eine Herkunft nicht durch

a Übereinstimmung der vereinbarten Beträge die im Mietvertrag für Kaution ausgewiesen sind und dem Betrag, der bei der Bank einbezahlt wurde

b eine enge zeitliche Übereinstimmung zwischen Mietvertragsabschluß und vereinbarter Kautionszahlung mit dem Einzahlungsdatum

nachweisbar sein, empfehle ich sich Gedanken über mögliche Zeugen zu machen, die von diesen Vorgängen Kenntnis haben und ggfs. als Zeugen gegenüber den Erben auftreten können.

Melden Sie Ihre Ansprüche beim Nachlaßgericht an.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

Hallo Mokiwa,

sorry, das ist definitiv nicht mein Fachgebiet.

Gruß
S. Heddinga

Hallo,

ich kenne das. Wenn man erst mal ins Grübeln kommt, dann
werden die Szenarien schlimmer und schlimmer…

Danke für die Antwort und das es sie gibt! !! endlich einer der mich mal versteht und "was ist wenn"genauso kennt wie ich.
ich mein da gibts doch den Spruch :es kommt immer anders als man denkt! Ist nur dumm wenn das dann noch ne Steigernde negative Alternative wird…
aber es betrifft nicht ganz mich-fand es nur zum Haare ausreißen als ich das gehört hab und konnte mir nicht vorstellen das ich allein so denke…
MFG
Mo

danke rolf

hatte ich befürchtet und da das unter männer so funktioniert hab ich jetzt erst recht bedenken! Aber das wird nicht mein Problem sein oder werden
als ich das gehört habe und sagte das das nicht so schlau ist hat man mir mit Kuhaugen vorwurfsvolle Blicke zugeworfen weil ich ja alles schlecht mache … nenene… ich sehe nur die vielen Möglichkeiten wie das laufen kann…
aber danke für die Antwort!

Hallo Mokiwa,

gute Frage.
Deshalb bitte immer:

  1. Im Mietvertrag vereinbaren, daß die Kaution zum gesetzlichen Zins auf ein separates Sparbuch angelegt wird und
  2. Vom Vermieter bescheinigen lassen, daß die Kaution bezahlt wurde.
    Er muss es nicht unbedingt anlegen, er muss nur die Kaution mit Zinsen zurück zahlen.
    Ansonsten am Ende der Mietzeit einfach drei Monate vorher mal abklären, ob die Kaution noch da ist bzw. wenn alles in der Wohnung passt, mit den letzten beiden Monatsraten verrechnen.
    Oder selber eine Wohnung kaufen, dann wird keine Kaution benötigt (sorry, blöder Vorschlag).
    LG
    MA

Hallo,
zu Frage 1: Nein das Konto ist kein Mietkautionskonto. Ein solches wird üblicherweise auf den Namen des Mieters ausgestellt. Der Vermieter hat aber das Sparbuch und kann über den Betrag bestimmen (als Mietkaution natürlich!)

zu Frage 2: Der Staat betrachtet denjenigen als Eigentümer auf den das Sparbuch ausgestellt ist bzw. dessen Erben.

Ich gehe mal davon aus das A die Kation nicht in bar bezahlt hat, oder aber nur gegen Unterschrift die Kaution gezahlt hat. Der Erbe erbt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Die Erben müssen die Kaution genauso behandeln wie es Herr Uralt hätte tun müssen.

Empfehlung: Mit den Erben reden, alles schriftlich festhalten und unterschreiben lassen oder aber das Geld jetzt auf ein Mietkautionssparbuch einzahlen lassen. Auch die Verzinsung gehört A!!!

Hoffe es hilft etwas, Gruss Wolle

Hallo Mokiwa,

gibt zwei Arten bei der Anlage des Mietkautionssparbuches. Einmal auf den namen des Mieters (dein Vermögen also) aber der Vermieter erhält ne Vollmacht zum Konto und der auch das Buch.

Zweite Version auf Namen des Vermieters, aber das Konto wird als Treuhandkonto gekennzeichnet, fließt dann NICHT in die Erbmasse. Vermerk zusätzlich möglich für welches Mietobjekt. Bin selbst Bankkaufmann, wi versuchen immer das Konto auf den namen des Mieters anzulegen, brauchen dann aber auch Personalausweiskopie des Mieters und Vermieters. Beide unterschreiben auch bei uns im Idealfall. Somit gibts keine bösen Überraschungen, habe ich aber auch noch nicht erlebt.

Hoffe, konnte dir helfen.
Maik

Hallo ,
das ist schon verzwickt , aber es müßte erst mal geklärt werden was im Mietvertrag steht.
Danach ist die Frage des Nachweises der Zahlung zu klären.
Wurde bar bezahlt etwa gegen Quittung kann man diese vorlegen.
Wurde das Geld überwiesen kann man über die Bank einen Nachweis bekommen.
Es ist zuerst mal wichtig nachzuweisen das man die Kaution gezahlt hat.
Der Vermieter ist nicht zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Zinsen verpflichtet.Er muß nur die Banküblichen Zinsen bei der Rückzahlung berücksichtigen.
Wenn im Mietvertrag eine andere Vereinbarung steht gilt natürlich diese.
Also als erstes nachsehen Was steht im MV !!!
Wurden Nebenabreden getroffen ist ein Zeuge vielleicht sinnvoll der sich an dieses Gespräch auch erinnert.
Wer ist der Erbe ?
Bei einer Erbengemeinschaft ist es vermutlich auch schwieriger sein Recht zu bekommen als bei einem Erben.
Das Geld gehört auch meines Wissens nach nicht zum Privatvermögen des Erblassers , denn es gehört dem Erblasser nicht.
Vielleicht kann das Nachlassgericht auch weiterhelfen , denn die haben ständig damit zu tun.
Im Regelfall ist das eine Abteilung des Amtsgerichtes und man bekommt dort kostenlose Antworten von Leuten mit Erfahrung.

Ich hoffe ich konnte helfen

Elmar

Hi, es gibt grundsätzlich zwei Varianten eine Mietkaution als Sparkonto anzulegen:

  1. Der Mieter legt es an. Dann muss er das Sparbuch seinem Vermieter übergeben um nachzuweisen, dass er Kaution auch erbracht hat.

Diese Variante wird selten gewählt, da der Vermieter nicht ohne Mitwirkung des Kontoinhabers = Mieter das Sparbuch auflösen kann, um gegebenenfalls die Kaution zu erhalten.

  1. Der Mieter übergibt den Kautionsbetrag dem Vermieter und der legt ein Kautionssparbuch an. Wichtig in diesem Fall, dass der Hinweis auf die Mietkaution mit Name des Mieters und Adresse des Mietobjektes im Sparbuch eingetragen wird.

Nur so ist gewährleistet, dass dieses Sparguthaben = Kautionsbetrag nicht dem Vermögen des Vermieters zugerechnet wird.

Das ist steuerlich und auch im Todesfall des Kontoinhabers = Vermieter sehr wichtig.

Also vorneweg: Ich kann auch nur vermuten und weiß nicht mit Sicherheit, wie es rechtlich geregelt ist aber: Du (bzw. Herr A) hast ja einen Mietvertrag, in dem die Kautionszahlung und die übliche Verzinsung festgelegt sind. Daher sind, sofern das Konto in die Erbmasse übergeht, die Erben von Herrn Uralt zur Auszahlung verpflichtet. Ich hatte mal so einen Fall, als mein alter Vermieter das Haus verkauft hat und die Kaution schon vorher selbst verprasst hatte. Der neue Eigentümer war mir gegenüber in der Pflicht und hat den alten Eigentümer verklagt (weil der die Kautionen nicht ordnungsgemäß - inkl. aller aufgelaufenen Zinsen - an den neuen Eigentümer ausgehändigt hatte) Im Zweifel: Rechtsberatung beim Mieterverein.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Viele Grüße
Sylvia

danke Sylvia,

hatte das was ich geschrieben hatte gehört, aus Vermieter Seite und konnte soviel Dummheit nicht glauben, da man dort auch einige Jahrzehnte vermietet. Danke für Deine Antwort!
MFG
Mo

Hallo Mokiwa,
normalerweise besteht ein Mietvertrag aus dem die Höhe der Mietkaution hervorgeht. Außerdem kann die Zahlung über das Bankkonto des Mieters nachgewiesen werden. Wieso sollte die Kaution in die Erbmasse einfließen? Die Erben sind doch über die vermietete Wohnung informiert und es ist normal, dass auch eine Kaution dafür hinterlegt ist. Es ist auf jeden Fall besser, wenn das Konto als Mietkaution ausgewiesen wird. Vor allem auch im Hinblick auf die zu zahlende Zinsabschlagssteuer. Ich hoffe, dass die Angaben helfen können.

Beste Grüße
Wald

Hallo Wald
Wieso sollte die :Kaution in die Erbmasse einfließen? Die Erben sind doch über

die vermietete Wohnung informiert und es ist normal, dass auch
eine Kaution dafür hinterlegt ist

Stimmt aber es sieht aus als wäre es Privates vermögen. Manche Erben sind anders als andere und denken soweit nicht, das der Tag der Auszahlung kommt kann ja noch ewig sein und mit dem Gedanken verlebt sich das Geld prima…

. Es ist auf jeden Fall:besser, wenn das Konto als Mietkaution ausgewiesen wird. Vor

allem auch im Hinblick auf die zu zahlende :Zinsabschlagssteuer.

Das hilft auf jeden Fall und ich fühl mich bestätigt ist nur schade das der Vermieter keinen Fehler in seinem Tun sieht.

!vielen Dank für die Antwort !
lg
Mo

Genau das ist es was ich zu vermeiden versucht habe. Der Vermieter ist aber absolut Resistent gegen Fehler, Hab es versucht und mit Euren Antworten gute Argumente gehabt aber da scheint alles auf sehr Taube Ohren zu stoßen.
Vielen Dank !
lg
Mo

sorry ,keine ahnung ,reine rechtsfrage

danke nochmal für die Antwort…Herr Uralt hat nur noch die hälfte mitgekriegt und das Konto war schon vorab als Kautionskonto angelegt gewesen … da hatte sein Vorgänger wohl mehr Köpfchen.
(leute gibts…nenene:smile: )