Mietkaution und konto?

zum Thema Miet-kaution hab ich ein bis 2 Fragen

Nur mal angenommen das Herr A die Kaution zahlt. Der Vermieter Herr Uralt bringt es zur Bank um es fest auf ein Sparkonto auf seinen Namen( ohne einen Vermerk das es sich um die Kaution handelt) Das Buch erhält Herr A. als „Sicherheit“
Nach ein paar Monaten steht Herr Uralt nicht mehr auf.
Darf Herr A überhaupt an das Konto nach ende der Mietzeit?
-das Konto ist doch nur ein Sparkonto von Herr Uraltund kein Kautionskonto

  • sieht der Staat das als Privates Vermögen?- somit würde das doch bestimmt in die Erbmasse fließen und versteuert werden ohne das der Mieter überhaupt weiß, wie ihm geschieht, ist die Kohle doch erst mal weg, richtig?

Ich weiß das man das Normalerweise im Buch vermerkt das dies eine Miet Kaution ist aber was ist wenn das nicht so gemacht wird, ich denke mal es wird als Erbmasse gelten und schlimmsten falls könnte der Vermieter sogar abstreiten die Kaution zu angelegt zu haben. Seh ich das in etwa richtig, das es so ganz verkehrt wäre?
Danke schon mal für Eure Antworten, bin gespannt …
Grüße Mokiwa

Hallo,

Mietkaution gehört auf ein Sparkonto, das eindeutig als Kautionskonto definiert ist. Banken haben dazu besondere Bedingungen, auf denen der Kontovertrag basiert.
Ist ein Konto als einfaches Sparkonto auf den Namen des Vermieters angelegt worden, gilt es rechtlich auch als dessen Spareinlage, die in die Erbmasse fließt.

Aber: Erben erben auch den Mietvertrag und alle Rechte und Pflichten daraus. Da die Mieter die Kaution nachweisen können - wahrscheinlich sogar noch die Überweisung zusätzlich zum vorhandenen Sparbuch - dürfte ihnen kein Nachteil entstehen. Es wäre aber durchaus anzuraten, das normale Sparbuch in ein Mietkautionskonto umzuwandeln. Insofern mit den Erben am besten sprechen.

Gruß, hemba

Eigentumsverhältnis an der Kaution?
Servus!

Wie ist grundsätzlich das Eigentumsverhältnis an einer Kautionsleistung?

Gehört diese nicht demjenigen der die Kaution leistet?

Müsste dann in genanntem Beispiel ein etwaiges Sparbuch nicht auf den Namen des Einzahlers (Mieters) lauten und dem Vermieter zu „treuen Händen“ übergeben werden?
Damit würde es dann doch auch der Erbmasse des Mieters zufallen, oder denke ich verkehrt?

es grüßt, unwissend
karline