Ich bewohne zur Zeit eine WG. Jetzt habe ich beim durchlesen meines Mietvertrages gelesen, dass bei jedem bewohnten Monat ein Betrag von 8,50€ bei der Mietkaution abgehen. Diese 8,50€/Moant sollen für Schönheitsreparaturen der Gemeinschaftsräume(Küche, Bad) dienen. Ist das Rechtes und wer kann mir dazu Infos geben?
Guten morgen Dämon,
das ist ja mal eine interessante Anwendung. Grundsätzlich ist die Schönheitsreparatur ein Dauerbrenner bei den Gerichten wobei sich die Einwände im Regelfall an starren Fristen und Endrenovierungsklauseln entzünden.
Hierzu ist die Kenntnis des gesamten Vertrages von Wichtigkeit und vermutlich ein Fall für einen spezialisierten Anwalt.
Lassen Sie sich vorab von Ihrem Vermieter oder Ihrer HV über die Details Ihres Vertrages aufklären und der Hintergründe auf die sich diese Klauseln stützen, bevor Sie sich in eine Auseinandersetzung stürzen.
Ich wünsche Gutes Gelingen