Mietkaution & Verpfändung

Hallo alle,

der Anfangsthread ist weiter unten, ich habe aber noch eine weiterführende Frage und befürchte, dass so tief im Posting nicht mehr gelesen wird. Erstmal danke für die Links!

Meine Frage:

Habe ich nach Lektüre der Formulare auf der HP der Finanzagentur und deJure das richtig verstanden, dass - egal, ob Mietkautionssparbuch oder z. B. BuScha als verpfändetes Wertpapier - ich persönlich eigentlich JEDES Recht an meinem Geld an den VM abtrete? Ich dachte bislang immer - da ich bei jedem Onlinebanking auf mein Mietkautionskonto blicke, das auf meinen Namen läuft -, dass der VM ausschließlich mit meiner Zweitunterschrift an das Geld kommen könnte. Als doppelter Schlüssel so zusagen.

Wenn dem so wäre: Wie schützt man sich denn dann vor potentiellen Missbrauch durch den VM bezüglich der Kaution? Das im Verpfändungsformular der Finanzagentur formulierte Übertragungsrecht ist umfassend:

"Ich/Wir habe(n) den Pfandgläubiger unter Verzicht auf mein/unser eigenes Verfügungsrecht
unwiderruflich ermächtigt, auch ohne Nachweis der Fälligkeit seiner Forderung

  1. die Zinsen der verpfändeten Forderung(en) und bei Fälligkeit den verpfändeten Kapitalbetrag
    einzuziehen;
  2. die verpfändete(n) Forderung(en) durch Umwandlung in einen Girosammeldepotanteil oder
    zum Zwecke des Verkaufs oder zwecks vorzeitiger Rückzahlung bei Bundesschatzbriefen
    löschen zu lassen."

Oder verwechsele ich hier was?

Zum Hintergrund: ich haber keinerlei Stress mit meinem Vermieter und ich suche keine rechtsverbindliche Auskunft. Mir ist nur das Mittel der Verpfändung noch nicht völlig klar.

Vielen Dank im Voraus,

Gruß, Katharina

Habe ich nach Lektüre der Formulare auf der HP der
Finanzagentur und deJure das richtig verstanden, dass - egal,
ob Mietkautionssparbuch oder z. B. BuScha als verpfändetes
Wertpapier - ich persönlich eigentlich JEDES Recht an meinem
Geld an den VM abtrete?

Mehr oder weniger ja. Der Vermieter ist insgesamt natürlich nicht berechtigt, frei über das Geld zu verfügen, sondern nur in dem Fall, dass er Ansprüche an dich hat, die er aus dem Pfand befriedigt. Das geht aus dem Zweck des Pfands (Kaution im Mietvertrag) hervor. Aber diese Berechtigung muss im Fall des Falles nicht erst gerichtlich geprüft werden, sondern der Vermieter hat freien Zugriff. Wenn er deiner Ansicht nach seine Zugriffsmöglichkeit auf das Pfand missbraucht, ist es an dir, ein Verfahren zu führen, statt dass umgekehrt der Vermieter sein Geld von dir erstreiten müsste. Das ist der Sinn des Pfands.

Ich dachte bislang immer - da ich bei
jedem Onlinebanking auf mein Mietkautionskonto blicke, das auf
meinen Namen läuft -, dass der VM ausschließlich mit meiner
Zweitunterschrift an das Geld kommen könnte. Als doppelter
Schlüssel so zusagen.

Wären beide Unterschriften vonnöten, wäre das Pfand im Fall eines Streits ja nutzlos.

Wenn dem so wäre: Wie schützt man sich denn dann vor
potentiellen Missbrauch durch den VM bezüglich der Kaution?
Das im Verpfändungsformular der Finanzagentur formulierte
Übertragungsrecht ist umfassend:

Der Witz der Verpfändung ist, dass du zunächst nichts dagegen machen kannst. Wenn du einem Getränkehändler ein Pfand für einen Kasten gibst, ist das Pfandgeld ja auch in der Gewalt des Getränkehändlers. Wenn der Händler das Pfand dann allerdings nicht unter den vereinbarten Bedingungen herausgibt (Rückgabe des Kastens), musst du ihn eben verklagen. Genauso steht es mit dem Vermieter.

Zum Hintergrund: ich haber keinerlei Stress mit meinem
Vermieter und ich suche keine rechtsverbindliche Auskunft. Mir
ist nur das Mittel der Verpfändung noch nicht völlig klar.

Hoffe, ich konnte dir helfen.

Viele Grüße,
Sebastian

Danke für Infos

Hoffe, ich konnte dir helfen.

Ja, verständlich & informativ. Vor allen Dingen auch mit dem nachvollziehbaren Vergleichsbeispiel, auch, wenn ich wünschte, mit dem Wohnungspfand könnte ich wie mit der Getränkekiste zu x-wem anderes gehen, wenn Händler A/Vermieter mir mein Pfand nicht wiedergeben will. Aber so isses eben.

Vielen Dank! Gruß, Katharina