Hallo!!! wohne seit drei Jahren in einer Mietwohnung.
2009 hat Frau … die Wohnung vermietet und eine Kaution in Höhe von 750€ erhalten.
Das Haus wurde dann kurz nach dem Einzug an eine Immobiliengesellschaft verkauft und von denen weiterverkauft an den jetzigen Vermieter.
Nun wurde die Wohnung ordentlich gekündigt.
Das Problem: Die hinterlegte Kaution ist irgendwo bei der ganzen Verkauferei hängen geblieben.
Der Vermieter schrieb, dass er diese bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erhalten habe und dass Frau … kontaktiert werden solle um sie aufzufordern die Kaution zurückzuzahlen. Frau …wurde angerufen, doch nur die Tochter war am Telefon und wollte gar nichts sagen.
Die Immobiliengesellschaft, die das Haus gekauft hatte ist nicht erreichbar, da diese wohl verzogen ist.
Was kann man da tun. Oder ist das die Angelegenheit des jetzigen Vermieters?
Hallo,
da die Frage gegen die FAQ verstößt versuche ich so algemeingültig wie möglich zu antworten.
Ein Mieter schließt einen Vertrag mit einem Vermieter. Bestandteil dieses Vertrags ist die Übergabe einer Kaution. Für diese Übergabe erhält man einen Beleg.
Der Anspruch besteht also gegenüber dem Vermieter.
Teilt nun jemand anderes glaubhaft und rechtssicher mit, dass er die Rolle des Vermieters übernimmt, besteht der Ansprich immer noch gegenüber dem Vermieter. Dem Neuen halt!
Welches Innenverhältnis neuer und alter Vermieter untereinander haben ist dem Mieter völlig egal.
MfG Frank
Mit Mietrechtsreform v. 01.09.2001 ist der Erwerber gemäß § 566a BGB nach dem Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes zur Rückgabe der Mietsicherheit (Kaution) verpflichtet.
Er muss die Kaution sogar dann zurückzahlen, wenn sie ihm vom früheren Eigentümer nicht übergeben wurde. Das gilt auch bei mehreren Verkäufen (BGH, Urt. v. 01.06.2011, AZ: VIII ZR 304/10).
Da stellt man dem aktuellen VM bzw. Eigentümer dementsprechend Forderung unter Fristsetzung und Klagandrohung, so die Mietsicherheit denn fällig wäre.
G imager
Hallo,
2009 hat Frau … die Wohnung vermietet und eine Kaution in
Höhe von 750€ erhalten.
Hat man denn über diese Einzahlung einen Beleg/Quittung/Kontoauszug?
Ist doch erst 3 Jahre her. Man hebt doch so etwas auf.
Gruß:
Manni