Mietkaution von 1996 auf Mieterkonto, Verjährung?

Hallo zusammen,
ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage…
Wir sind 1996 nach 7 Jahren aus unserem Mietshaus ausgezogen. Beim Auszug gab es Streit mit dem Vermieter wg. Schimmel aufgrund schlechter Dämmung, Mäusen, etc… Er wollte noch Geld für eine Sanierung, hat aber dann schnell eingesehen, dass er damit bei dem Zustand des Hauses nicht durchkommt.
Jetzt gibt es nach wie vor ein Konto, das auf unseren Namen läuft (was für ein Kautionskonto eher ungewöhnlich ist, oder?), auf dem die Mietkaution seit über 20 Jahren liegt. Wir wussten bis vor kurzem nicht, dass das Konto überhaupt noch existiert, bis ein Kontoauszug kam. Die Bank meinte, sie konnten das Geld nur auszahlen, wenn der Vermieter unterschreibt, das er das Geld freigibt (was er vermutlich auch zum heutigen Zeitpunkt nicht machen wird). Wem gehört denn nun rechtlich das Geld auf diesem Konto? Der Vermieter kommt ja auch nicht daran, solange es auf unseren Namen läuft,oder?(mal abgesehen davon, dass er wahrscheinlich nie wusste, dass es dieses Konto überhaupt gibt)
Wäre ja schade, das Geld noch 100 Jahre da liegen zu lassen…
Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo eva59,

da würde ich in der Tat vermuten, daß beim Vermieter Begehrlichkeiten auftauchen, wenn er jetzt gefragt würde.

Anderseits entnehme ich, daß man sich offenbar nach Auszug 1996 gegenseitig ohne weitere Ansprüche oder den ursprünglichen Forderungen nachzukommen, getrennt oder sich anderweitig geeinigt hat.

Eine diesbezügliche Forderung dürfte heute, wenn ihr nicht Nachdruck verliehen / bzw. diese nicht eingeklagt wurde, verjährt sein - endgültig ist das eine Angelegenheit einer Rechtsberatung.

Ohne diese würden Sie auskommen, wenn Sie eine schriftliche Vereinbarung / Übergabeprotokoll nach Auszug vom Vermieter hätten, das Sie der Bank vorlegen können.

Ansonsten empfehle ich - gehen Sie - auch wenn es schwer fällt, zum Vermieter und verlangen Sie das gewünschte Schreiben.

Vermutlich waren Sie ja nicht alleine als Sie ausgezogen sind und können zumindest einen Zeugen vorweisen, der bestätigen kann, wie alles abgelaufen ist.

Nachdem heute ein Nachweis über Forderungen auf der Vermieterseite schwer zu führen sein dürfte, wenn keine detaillierte Dokumentation vorliegt, stehen aus meiner Sicht die Aktien gut, die Kaution zurückzuerhalten.

Ich wünsche Gutes Gelingen ohne anwaltlichen Beistand.

Hallo
leider bin ich nur auf dem handwerklichem sektor fachmann, nicht in rechtlichen dingen.
tut mir leid gruß e. junge

Hallo,

ich glaube, das Gerld ist nur mit Hilfe von einem Rechtsanwalt zu bekommen. Bei der Vorgeschicht wird der Vermieter nicht ohne weiteres zustimmen.

Gruß

Georg

Hallo eva59,

soweit ich weiß, verjährt ein Guthaben vom Mieter nicht, sondern nur die Schulden, die man an den Mieter hat.

Da ja aber beiden Parteien erst jetzt bewusst wird, dass es da ein Konto gibt, ist es eh ein anderer Fall.

Mein Rat (der natürlich überhaupt nicht rechtlich bindend ist), erhebe sofort Anspruch auf das Geld und schalte einen Anwalt ein.

Grüße
Ysa