Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach
Auszug einbehalten ?
Darf der vermieter einfach ohne Absprache mit dem
Mieter Geld von der Kaution abziehen,für
Event. Schäden die der Vermieter festgestellt
Hat ohne Absprache mit dem Mieter ?
Wenn z.b. Licht im Keller beim Einzug vorhanden
War und der Mieter dies für normal und dazugehörig fand
Und der Vermieter nichts dazu gesagt hat
Darf er jetzt verlangen dies vom Mieter kostenpflichtig
Entfernen zu lassen?
Hallo Hamburger S,
zum besseren Verständnis muß man wissen, daß der Verwalter alle anfallenden Kosten des Verwaltungsjahres sammeln muß, um die Gesamtkosten zu ermitteln, die zu verteilen sind. Naturgemäß ist das erst am Ende des Verwaltungsjahres möglich. Dann hat der Verwalter 12 Monate Zeit, diese Abrechnung herzustellen.
In der Praxis kann der Verwalter - wenn keine überraschenden Mehrkosten zu erwarten sind - sich an dem Vorjahr orientieren und nach einer Bewertung den Großteil der Kaution ausbezahlen bis die Abrechnung fest steht.
Was Ihre anderen Punkte angeht, kann man tatsächlich über Sinn oder Unsinn des Entfernens von augenscheinlichen Verbesserungen diskutieren.
Entscheidend ist hier die Faktenlage - wenn der Mietvertrag einen Rückbau nach Beendigung des Mietvertrages vorsieht, ist dem nachzukommen, so unsinnig das auch sein mag.
Zur Faktenlage gehört bei Bezug - ein Mängelprotokoll aus Sicht des Mieter herzustellen und über den Kostenträger der Behebung zu sprechen und wie man damit nach Mietvertragsende verfahren will.
Dasselbe gilt bei Auszug - fertigen Sie ein Übergabeprotokoll unter Zeugenanwesenheit.
Insgesamt muß der Verwalter vermeintliche Schäden (Situation vorher - nachher) nachweisen / belegen - daß dies nicht einvernehmlich passiert ist, spricht nicht für gute Kommunikation.
Auch im Nachhinein können Sie den Gegenbeweis antreten durch Zeugen …
Ich wünsche trotzdem Gutes Gelingen.